Keine Rentenerhöhung 2024? Stoppt das Haushaltsloch die Rentenanpassung? Experte gibt Antworten

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Die jüngsten Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung für das Jahr 2023 haben eine Welle von Diskussionen und Fragen über mögliche Kürzungen und Einsparungen im Sozialbereich ausgelöst.

Vor allem bei der  Rentenerhöhung für das Jahr 2024 werden einige Stimmen laut, die aufgrund der schlechten Haushaltslage des Bundes eine mögliche Aussetzung oder Kürzung befürchten.

Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel gibt Antworten auf die Frage: “Wird die Rentenerhöhung im nächsten Jahr wegen der angespannten Budgetsituation des Bundes ausfallen?”

Einsparungen und Spekulationen: Hintergrund und Kontext

Bei der Einigung auf den Haushaltskompromiss 2023 steht die Einhaltung der Schuldenbremse im Mittelpunkt, die die Bundesregierung vor große Herausforderungen stellt.

Die bezifferten Einsparungen belaufen sich bis 2027 auf rund 45 Milliarden Euro und betreffen auch den Sozialbereich wie das Bürgergeld. Spekulationen über Einsparungen von 1,5 bis 3 Milliarden Euro sorgen für Unruhe und Verunsicherung, insbesondere bei der Rente.

Insgesamt will die Ampelkoalition bis 2027 rund 45 Milliarden Euro einsparen. Im Sozialbereich sollen rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wird allerdings mit den Worten zitiert: Wichtig ist aber, dass es keine Absenkung sozialer Standards geben wird“.

Einsparungen soll es laut Finanzministerium im Bereich der Arbeitsmarktpolitik geben. Aus diesem Grund soll beispielsweise der sogenannte Bürgergeldbonus, der eigentlich als Anreiz zur Weiterbildung dienen sollte, wieder gestrichen werden.

CO2-Besteuerung und mögliche Folgen

Um diese Haushaltslöcher zu stopfen, kündigt die Bundesregierung starke Erhöhungen der CO2-Besteuerung von Kraftstoffen an. Dies könnte zu erheblichen Preissteigerungen führen, wie sie bereits bei den Dieselpreisen zu beobachten sind.

Eben jene Dynamik lässt viele Menschen fragen, ob die Rentenerhöhung 2024 aufgrund der finanziellen Engpässe des Bundes gefährdet sein könnte. Bisweilen werden sogar Falschmeldungen zur Rentenanpassung auf Kanälen wie “Youtube” veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen und Unabdingbarkeit der Rentenanpassung

Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel weist jedoch auf die gesetzliche Verankerung der Rentenanpassung im Sozialgesetzbuch hin. In den Paragraphen 65 und 68 SGB VI sei klar geregelt, dass die Rentenanpassung unabhängig von der Haushaltslage zu erfolgen habe.

Eine willkürliche Aussetzung durch die Bundesregierung “ist gesetzlich nicht vorgesehen und würde eine Gesetzesänderung erfordern”, so Knöppel.

Trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen und Spardiskussionen versichert Knöppel, dass eine Rentenanpassung unumgänglich ist, solange die gesetzlichen Grundlagen bestehen.

Die Rentnerinnen und Rentner müssten sich keine Sorgen machen. Der Experte verweist auf die klaren gesetzlichen Regelungen im SGB VI, auch wenn andere selbsternannte Experten etwas anderes behaupten.

Die Diskussionen um eine mögliche Aussetzung oder Kürzung der Rentenerhöhung 2024 aufgrund der Haushaltslage des Bundes sind zwar präsent, aber die gesetzlichen Grundlagen im SGB VI sind eindeutig.

Wichtig: Dort ist unmissverständlich geregelt, dass die Rentenanpassung unabhängig von der Finanzlage des Bundes erfolgt und daher nicht willkürlich ausgesetzt werden kann!

Wie hoch wird die Rentenerhöhung ausfallen?

Die Höhe der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 wird die Bundesregierung im März 2024 bekannt geben. Wie hoch die Rentenanpassung ausfallen wird, ist jedoch noch unklar.

Ein Anstieg der Nominallöhne im dritten Quartal 2023 deutet darauf hin, dass die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 höher ausfallen könnte als bisher angenommen. Im Zeitraum Januar bis September 2023 sind die Nominallöhne in Deutschland um durchschnittlich 6,16 Prozent gestiegen.

Die Entwicklung der Nominallöhne im Jahr 2023 zeigen allerdings ein kontinuierliches Wachstum:

  • Quartal 2023: 5,6 Prozent
  • Quartal 2023: 6,6 Prozent
  • Quartal 2023: 6,3 Prozent

Dies könnte auf eine höhere Rentenerhöhung hindeuten als die 3,4 Prozent im Vorjahr 2022, wie sie das Statistische Bundesamt in seinen Pressemitteilungen vom 7. Februar 2023 (Nr. 048) und später vom 27. April 2023 (Nr. 166) beschrieben hat, so Knöppel.

Erwerbsminderungsrente steigt ab 2024

Für die Erwerbsminderungsrente soll es ebenfalls Anpassungen geben: Hier steht die Erhöhung bereits fest. So kommt am 1. Juli 2024 ein Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent für Bestandsrentner mit Erwerbsminderung, wenn deren Erwerbsminderung zwischen Januar 2001 und 31. Dezember 2008 definiert wurde.

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