Rente mit 67 ist und bleibt ein Irrweg

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Volkssolidaritรคt lehnt weiterhin Rente mit 67 Jahren ab
"Die Volkssolidaritรคt lehnt die Rente mit 67 ab und fordert, den entsprechenden Gesetzentwurf zurรผckzuziehen." Das erklรคrte der Bundesgeschรคftsfรผhrer der Volkssolidaritรคt, Dr. Bernd Niederland, am Montag in Berlin aus Anlass der Anhรถrung des Ausschusses fรผr Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf. "Die Rente mit 67 ist und bleibt ein Irrweg und wird keines der Probleme lรถsen, sondern diese eher verschรคrfen", betonte Niederland. Das gelte erst recht fรผr weitergehende Vorschlรคge fรผr die Rente ab 70.

"Werden die Altersgrenzen angehoben, fรผhrt das zu Verschlechterungen im Leistungsbereich. Die modifizierte Schutzklausel bedeutet Kรผrzungen fรผr kรผnftige Rentenanpassungen nach dem Jahre 2010. AuรŸerdem wรผrde sich damit die Angleichung des Rentenwertes Ost an den der alten Bundeslรคnder noch weiter nach hinten verschieben. Das kรถnnen wir nur ablehnen." Niederland wies darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Renten-"Reformen" sich bereits heute spรผrbar negativ auf Rentenansprรผche und -einkรผnfte auswirken. "Angesichts der in den letzten Jahren bereits erfolgten Absenkungen im Leistungsniveau der gesetzlichen Rente ist der mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg weiterer Kรผrzungen sozialpolitisch nicht verantwortbar." Er fรผhre dazu, dass das Niveau der gesetzlichen Rente sich weiter dem einer Grundsicherung annรคhert und sich fรผr einen wachsenden Teil der รคlteren Generation die Gefahr von Altersarmut verstรคrke, so der Bundesgeschรคftsfรผhrer.

"Trotz des anhaltend hohen Niveaus der Arbeitslosigkeit รคlterer Arbeitnehmer soll die Altersgrenze angehoben werden", kritisierte Niederland. "Begrรผndete Aussichten auf eine wesentliche Besserung dieser Lage fehlen. Das Programm 50plus reicht leider nicht aus." Bei einer Umsetzung der vorgesehenen Regelungen verlรคngere sich nur fรผr viele der รœbergang aus der Erwerbstรคtigkeit in die Regelaltersrente.

"Deshalb fordert die Volkssolidaritรคt, den Gesetzentwurf zurรผckzuziehen und stattdessen im Jahre 2010 eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen ร„nderungen bei den Altersgrenzen erfolgen kรถnnten. Ferner sollten alternative Mรถglichkeiten zur Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung geprรผft werde, wie z. B. eine Erwerbstรคtigenversicherung." (26.02.07)