Rente: Jetzt doppelte Beitragspflicht für viele Rentner

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Viele Rentner verdienen sich durch Erwerbsarbeit Geld zur Rente hinzu. Dabei gelten für sie andere Bedingungen als für Arbeitnehmer vor der Regelaltersgrenze. Was bedeutet das für Beiträge zur Krankenversicherung als erwerbstätiger Rentner?

Es besteht keine Versicherungspflicht

Wenn Sie während des Rentenbezugs krankenversicherungspflichtig beschäftigt sind, tritt für Sie keine Versicherungspflicht als Rentner ein, sondern es gilt die Vorrangversicherung. Trotzdem müssen Sie Beiträge vom Zahlbetrag der Rente zahlen. Wie werden diese berechnet?

Arbeitslohn und Beitragsbemessungsgrenze

Erreicht das aus der Erwerbstätigkeit erzielte Arbeitsentgelt nicht die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung?

Dann werden zusätzlich zum Arbeitsentgelt nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, der Zahlbetrag der ausländischen Versorgungsbezüge (falls vorhanden) und das Arbeitseinkommen des Rentners berücksichtigt, um den Beitrag zur Pflege- und Krankenversicherung zu berechnen.

Die Rente wird zusätzlich berücksichtigt

Der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente wird zwar von den übrigen Einnahmearten getrennt, aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich berücksichtigt.

Doppelte Beitragspflicht ist möglich

Das sieht kompliziert aus und ist es auch. Diese getrennte Berechnung kann tatsächlich zu einer zweifachen Beitragspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung führen.

Einmal erfolgt die Beitragspflicht dann aus dem Rentenbetrag und einmal aus dem
dem Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis, dem Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und aus dem Arbeitseinkommen.

Müssen Rentner zu viel Beiträge zahlen?

Hier besteht eine reale Gefahr, dass Sie als Rentner zu hohe Beiträge zahlen. Diese können jedoch am Jahresende abgeglichen werden, allerdings müssen Sie dafür selbst aktiv werden.

Die Einzugsstelle wird Ihnen die Beiträge erstatten, die Sie zu viel zahlten, doch bei den Kassen müssen Sie dafür in der Regel einen Antrag stellen.

Wann kommt es besonders oft zu überhöhten Beiträgen?

Die Höchstgrenze der Jahresbeiträge zur Krankenversicherung überschreiten besonders häufig diejenigen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeiten und zugleich verschiedene Renten beziehen, zum Beispiel eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente, und dazu noch Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenberuf.

Wie sieht es beim Minijob aus?

Viele Rentner haben neben der Rente einen Minijob, verdienen also im Jahr 2025 nicht mehr als 556 Euro im Monat durch diese Beschäftigung. In diesem Fall gilt klar: Es ändert sich nichts, sondern der Beitrag zur Krankenversicherung bleibt.

Beiträge zur Pflegeversicherung werden beim Minijob für Rentner nur dann fällig, wenn Sie freiwillig versichert sind.

Wie hoch ist der Höchstbetrag für Beiträge?

Die Beitragsbemessungsgrenze, also der Höchstbetrag für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 Euro. Wenn Sie durch die doppelten Beiträge aus Erwerbsbeschäftigung und Rente so viel gezahlt haben, dass Sie über diesem Höchstbetrag liegen, dann bekommen Sie das zu viel gezahlte Geld zurück.