Wer 2025 eine gesetzliche Rente bezieht, erlebt eine regelrechte „Springprozession“ beim monatlichen Auszahlungsbetrag: Erst ändert sich nichts, dann sinkt die Rente, kurz darauf steigt sie wieder – um schließlich im August ihren endgültigen Stand zu erreichen.
Doch welche Gründe stecken dahinter und worauf müssen Rentnerinnen und Rentner achten?
Inhaltsverzeichnis
Was ändert sich ab Januar 2025?
Keine unmittelbare Wirkung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge
Viele Krankenkassen heben zu Jahresbeginn 2025 ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag an.
Für Rentnerinnen und Rentner gilt jedoch eine zeitliche Verzögerung: Nach § 247 SGB V werden Änderungen beim Zusatzbeitrag erst vom „ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“ wirksam. Erhöht also eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar, müssen Rentner erst ab März den höheren Satz zahlen.
Beitragserhöhung bei der Pflegeversicherung – erst später wirksam
Zum 1. Januar 2025 steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.
Während Arbeitnehmer diese Änderung sofort spüren, greift sie bei Rentnern erst im Juli, allerdings mit einer rückwirkenden Einbehaltung. Diese Sonderregelung in der Pflegeversicherung bedeutet konkret: Die Rentenversicherung zieht den höheren Beitrag in einer Summe erst mit der Juli-Rente für das erste Halbjahr ab.
Warum sinkt im März 2025 die Nettorente?
Im März kommt es zur ersten tatsächlichen Änderung der Netto-Auszahlung. Der Grund: Die bis dahin aufgeschobene Zusatzbeitrags-Erhöhung der Krankenkasse wird nun wirksam. Ein Beispiel:
- Die Kasse erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar von 1,7 auf 2,5 Prozent (+0,8 Prozentpunkte).
- Da sich Rentner und Rentenversicherung den Beitrag teilen, erhöht sich der eigene Anteil für Rentner um 0,4 Prozentpunkte.
- Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro entspricht das einer Kürzung von 6 Euro im Monat (0,4 % von 1.500 Euro).
Ab März fällt die Nettorente also entsprechend geringer aus, sofern die eigene Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag tatsächlich erhöht hat.
Wie wirkt sich die Erstattung von Pflegebeiträgen bei Kindern unter 25 Jahren aus?
Seit dem 1. Juli 2023 gelten in der Pflegeversicherung unterschiedliche Beitragssätze, abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren.
Wer mehrere minderjährige oder junge erwachsene Kinder hat, kann von reduzierten Pflegebeitragssätzen profitieren. Das gilt grundsätzlich auch für Rentnerinnen und Rentner – allerdings weiß die Deutsche Rentenversicherung häufig nicht, wie viele Kinder tatsächlich noch anspruchsberechtigt sind.
Warum erst im April/Mai 2025 eine Erstattung?
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt die entsprechenden Daten erst ab April 2025 zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung hat daher angekündigt, die Beitragserstattung im April oder Mai 2025 vorzunehmen.
- Sofern Sie als Rentnerin oder Rentner etwa drei Kinder unter 25 Jahren haben, kann das im Einzelfall zu mehreren hundert Euro Erstattung führen.
- Über die genaue Höhe der erstatteten Beiträge und die Berücksichtigung Ihrer Kinder werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung schriftlich informiert.
Welche Konsequenzen hat die Rentenerhöhung im Juli 2025?
Neben den bereits erwähnten Beitragsänderungen wird es ab Juli 2025 voraussichtlich eine allgemeine Rentenerhöhung geben.
Die exakte Höhe steht noch nicht fest, wird jedoch im Frühjahr veröffentlicht. Aktuell wird ein Plus von 3,6 Prozent diskutiert. Würde dies so beschlossen, steigt eine Bruttorente von 1.500 Euro auf 1.554 Euro.
Die Bruttorente ist jene Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Mit der Rentenerhöhung erhöht sich dementsprechend auch die Grundlage, von der die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Was geschieht mit dem Pflegebeitrag ab Juli 2025?
Monatlich höherer Abzug
Ab Juli wird der erhöhte Pflegeversicherungsbeitrag erstmals von der laufenden Rente einbehalten. Rentnerinnen und Rentner tragen diesen Beitrag allein, ohne Beteiligung der Rentenversicherung. Im Beispiel mit einer nun (durch die Rentenerhöhung) auf 1.554 Euro gestiegenen Bruttorente bedeutet das:
- 0,2 Prozentpunkte mehr Beitrag sorgen für rund 3,11 Euro zusätzlichen Abzug pro Monat.
Wie wirken sich die rückwirkenden Abzüge im Juli 2025 aus?
Da der erhöhte Pflegebeitrag formal ab 1. Januar 2025 gilt, wird die Differenz für das erste Halbjahr 2025 nachträglich einbehalten. Rentnerinnen und Rentner werden also einmalig im Juli stärker zur Kasse gebeten:
- Für jeden Monat von Januar bis Juni fällt ein Nachzahlungsbetrag von 0,2 Prozentpunkten auf die jeweilige Bruttorente an.
- Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro ergibt dies 1,2 Prozent eines Monatsbetrages (0,2 % x 6 Monate = 1,2 %), also 18 Euro, die im Juli zusätzlich abgezogen werden.
Dieser Effekt tritt nur einmal auf. Nach dem Juli 2025 ist die rückwirkende Einbehaltung für das erste Halbjahr abgeschlossen.
Wann pendelt sich der endgültige Auszahlungsbetrag ein?
Ab August 2025 greift kein Sonderabzug mehr. Ab dann zahlen Rentnerinnen und Rentner den regulären Beitrag in die Kranken- und Pflegeversicherung, der sich aus:
- ihrem hälftigen Anteil des Krankenkassenbeitrags (inklusive Zusatzbeitrag) und
- dem vollen Anteil zur Pflegeversicherung
zusammensetzt. Auf Grundlage der höheren Bruttorente nach der Juli-Erhöhung ergibt sich nun der definitive Auszahlungsbetrag, der ohne weitere Sonderregelungen bestehen bleibt.