Für Menschen mit Schwerbehinderung gelten am Arbeitsplatz bestimmte Ausgleiche, um zu verhindern, dass Sie gegenüber Arbeitnehmern ohne diese Einschränkungen Nachteile erleiden.
Diese Sonderregelungen umfassen zusätzliche Urlaubstage, einen besonderen Kündigungsschutz, eine behindertengerechte Gestaltung ihres Arbeitsplatzes, sowie eine vorgezogene Altersrente.
Inhaltsverzeichnis
Sonderregelungen wegen Schwerbehinderung bei der Arbeit
Mögliche Sonderleistungen, die Sie mit einer Schwerbehinderung bei der Arbeit in Anspruch nehmen können sind außerdem finanzielle Leistungen und begleitende Hilfe am Arbeitsplatz sowie eine Betreuung durch spezialisierte Fachdienste und Lohnkostenzuschüsse.
Darüber hinaus sind Sie freigestellt von Mehrarbeit, und die Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung wird auf Pflichtarbeitsplätze angerechnet. Auch eine Kraftfahrzeughilfe für den Arbeitsweg kommt in Frage.
Zusätzlicher Urlaub
Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung erhalten Sie zusätzliche Urlaubstage. Bei einer Fünftage-Woche sind das fünf Tage mehr pro Jahr, bei vier Arbeitstagen pro Woche vier Urlaubstage, und bei sechs Arbeitstagen sechs.
Freistellung von Mehrarbeit
Menschen mit Schwerbehinderung müssen keine Mehrarbeit leisten. Diese ist definiert als Arbeit, die die gesetzliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschreitet. Wenn Sie als Mensch mit Schwerbehinderung dies verlangen, dann sind Sie von solcher Mehrarbeit freizustellen.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Diese Rentenform ermöglicht es, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abzüge in den Ruhestand zu gehen.
Der besondere Kündigungsschutz
Als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung gilt für Sie ein besonderer Kündigungsschutz. Es muss ausgeschlossen sein, dass Sie wegen ihrer Einschränkung diskriminiert werden, also wegen ihrer Behinderung gekündigt werden.
Deshalb muss sich ihr Arbeitgeber vor einer Kündigung und zwecks einer Kündigung mit dem zuständigen Integrationsamt abstimmen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, einem Verlust der Beschäftigung eines Menschen mit Schwerbehinderung vorzubeugen. Bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, die Betriebs- oder Personalvertretung und die Fachstellen einschalten.
Vor einer möglichen Kündigung stehen dann präventive Maßnahmen, zum Beispiel Gespräche, um den Sachverhalt zu klären, das Hinzuziehen externer Beratung, oder auch die Begleitung durch den Integrationsfachdienst.
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung durch einen Zuschuss dabei unterstützen, die Arbeitsstelle so einzurichten, dass Sie mit ihrer Einschränkung dort problemlos arbeiten können.
Dabei kann es sich um das Schaffen von Barrierefreiheit handeln, aber auch um technische Hilfsmittel.
Diese Unterstützung hängt immer vom Einzelfall und von den spezifischen besonderen Bedürfnissen ab. Bei Arbeitnehmern, die Besonderheiten innerhalb des autistischen Spektrums aufweisen, könnte es zum Beispiel nötig sein, dafür zu sorgen, dass diese keinen lauten Geräuschen oder flackerndem Licht ausgesetzt sind.
Der Profilvergleich
Menschen mit Schwerbehinderung werden auch bei der Arbeitssuche gefördert. Mit Hilfe von Profilvergleichsverfahren wird zum Beispiel bei der Rehabilitation eingeschätzt, welche Arbeiten mit ihren besonderen Bedürfnissen in Frage kommen.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.