Rente: In Rente gehen mit Jahrgang 65 – ohne Abschlag möglich?

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Menschen, die 1965 geboren wurden, fragen sich oft, wann sie in den Ruhestand gehen können und ob dies ohne finanzielle Abschläge möglich ist. In diesem Artikel geben wir eine Übersicht über die relevanten Rentenregelungen und Optionen für diesen Geburtsjahrgang, um Ihnen die Planung zu erleichtern.

Regelaltersgrenze und Rentenanspruch

Für den Jahrgang 1965 liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Um eine Regelaltersrente zu erhalten, müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Regelaltersrente bei 727,85 EUR, was im Vergleich zur durchschnittlichen Gesamtrente von 1.110,26 EUR relativ niedrig ist. Dieser Unterschied ergibt sich, weil viele Versicherte mit höheren Ansprüchen vorzeitig in den Ruhestand gehen.

Grundvoraussetzungen für die Rente Jahrgang 65

Für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt stets in Deutschland hatten und einen typischen Erwerbsverlauf vorweisen können, ist es wahrscheinlich, dass sie die erforderlichen 35 Beitragsjahre für die “Altersrente für langjährig Versicherte” bereits mit Anfang 60 erreicht haben. Dies gilt auch, wenn Phasen von Krankheit oder Arbeitslosigkeit vorlagen, da nahezu alle Lebensabschnitte bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Vorzeitiger Ruhestand welche Möglichkeiten bestehen?

Eine beliebte Option für einen früheren Renteneintritt ist die “Rente mit 63”, offiziell bekannt als “Altersrente für langjährig Versicherte”. Um diese Rente in Anspruch nehmen zu können, ist eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erforderlich. Diese Regelung ermöglicht es, bereits ab dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen.

Allerdings sind hierbei Abschläge zu berücksichtigen: Jeder Monat, der vor dem 67. Geburtstag in Anspruch genommen wird, führt zu einem Abschlag von 0,3 % auf die Rentenansprüche. Bei einem Eintritt im Alter von 63 Jahren beläuft sich dieser Abschlag auf 14,4 %. Ein Rentenbeginn mit 65 Jahren führt zu einem Abschlag von 7,2 %. Diese Kürzungen sind dauerhaft und wirken sich somit auf die gesamte Rentenbezugsdauer aus.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Menschen bietet sich die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren und geringeren Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Die “Altersrente für schwerbehinderte Menschen” reduziert den Abschlag bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren auf 7,2 %. Ab dem 65. Lebensjahr können schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge in Rente gehen.

Es ist jedoch entscheidend, dass der Schwerbehindertenstatus mindestens drei Monate vor dem Rentenbeginn anerkannt ist. Ein Verlust des Schwerbehindertenausweises vor Renteneintritt könnte negative Auswirkungen haben, weshalb frühzeitige Überprüfung und Beantragung wichtig sind.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die “Altersrente für besonders langjährig Versicherte” bietet eine weitere Option, früher in den Ruhestand zu gehen, allerdings ohne Abschläge. Diese Möglichkeit steht zur Verfügung, wenn 45 Beitragsjahre erreicht wurden. Für den Jahrgang 1965 bedeutet dies, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt bereits mit 65 Jahren möglich ist.

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Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Altersrente

Es besteht die Möglichkeit, auch nach Beginn des Rentenbezugs einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dies gilt sowohl für neue Arbeitsverhältnisse als auch für Fortsetzungen bestehender Beschäftigungen. Zwar können die durch vorzeitigen Renteneintritt entstandenen Abschläge nicht rückgängig gemacht werden, jedoch können zusätzliche Rentenpunkte durch den Hinzuverdienst erworben werden, die zumindest teilweise die finanziellen Verluste ausgleichen können.

Tabelle zum Renteneintrittsalter

Geburtsjahr Rentenaltererhöhung (in Monaten) Renteneintrittsalter Max. Monate für vorzeitigen Rentenbezug
Abschlag bis (in Prozent)
vor 1947 0 65 Jahre 24 7,2
1947 1 65 Jahre, 1 Monat 25 7,5
1948 2 65 Jahre, 2 Monate 26 7,8
1949 3 65 Jahre, 3 Monate 27 8,1
1950 4 65 Jahre, 4 Monate 28 8,4
1951 5 65 Jahre, 5 Monate 29 8,7
1952 6 65 Jahre, 6 Monate 30 9
1953 7 65 Jahre, 7 Monate 31 9,3
1954 8 65 Jahre, 8 Monate 32 9,6
1955 9 65 Jahre, 9 Monate 33 9,9
1956 10 65 Jahre, 10 Monate 34 10,2
1957 11 65 Jahre, 11 Monate 35 10,5
1958 12 66 Jahre 36 10,8
1959 14 66 Jahre, 2 Monate 38 11,4
1960 16 66 Jahre, 4 Monate 40 12
1961 18 66 Jahre, 6 Monate 42 12,6
1962 20 66 Jahre, 8 Monate 44 13,2
1963 22 66 Jahre, 10 Monate 46 13,8
ab 1964 24 67 Jahre 48 14,4