Über die gesetzliche Rente sind viele Legenden im Umlauf, insbesondere was den Bezug von Arbeitslosengeld in den Jahren vor der Rente betrifft. In diesem Artikel klären wir über die Fakten und häufige Irrtümer auf.
Welche Voraussetzungen und Anprüche bestehen bei Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld wird gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Arbeitslosigkeit: Sie müssen Ihren Arbeitsplatz verloren haben.
- Beitragszahlung: Sie müssen mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
- Eigenverschulden vermeiden: Der Arbeitsplatzverlust darf nicht selbst verschuldet sein, da sonst eine Sperrzeit verhängt wird, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld verzögert oder verringert.
Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob Sie sich in den letzten Jahren vor dem Renteneintritt befinden.
Arbeitslosengeld und die letzten Jahre vor der Rente
Ein häufiges Missverständnis besagt, dass in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Tatsächlich gibt es kein Gesetz, das den Bezug von Arbeitslosengeld in dieser Zeit ausschließt.
Das Gerücht entsteht wahrscheinlich aus der speziellen Regelung für die Rente für besonders langjährig Versicherte. Hier gilt, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn nicht auf die erforderliche Wartezeit von 45 Versicherungsjahren angerechnet werden. Diese Regelung betrifft jedoch nur die Wartezeit und nicht den tatsächlichen Bezug von Arbeitslosengeld.
Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
Für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte müssen 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs zählen generell zur Wartezeit, mit Ausnahme der letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn.
In dieser Phase werden zwar weiterhin Rentenbeiträge von der Arbeitsagentur gezahlt, jedoch verlängert sich dadurch nicht die Zeit bis zum Rentenbeginn.
Vorgezogene Altersrente: Rente mit 63 und bei Schwerbehinderung
Bei der vorgezogenen Altersrente, wie der Rente ab 63 oder der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, ist eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren notwendig.
In diesen Fällen werden Zeiten des Arbeitslosengeld- oder Bürgergeldbezugs vollständig angerechnet. Diese Anrechnung unterscheidet sich von der Regelung bei der Rente für besonders langjährig Versicherte.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.