Rente: In Ostdeutschland müssen Rentner mehr Steuern zahlen

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Das durchschnittliche Rentenniveau in Ostdeutschland ist niedriger als in Westdeutschland. Auch nach Jahrzehnten der Wiedervereinigung sind die Renten noch nicht vollständig angeglichen. Doch damit nicht genug. Im Osten müssen Rentnerinnen und Rentner mehr Steuern zahlen, wie eine Kleine Anfrage der Linken an die Bundesregierung ergab.

Höhere Steuern auf Renten im Osten

Ältere Rentnerinnen und Rentner müssen im Osten zum Teil deutlich mehr Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen als im Westen. Und das, obwohl die Renten im Osten im Durchschnitt niedriger sind als im Westen. Das ergab eine Auswertung der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann, die der Redaktion vorliegt.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass beispielsweise ein Rentner, der 45 Jahre lang ein Durchschnittseinkommen verdient hat und 2005 in Rente gegangen ist, im Jahr 2023 monatliche Rentenbezüge von 1656,42 Euro brutto erhält. Auf das Jahr gerechnet sind das 19877,00 Euro. Davon muss der Ostrentner 64 Euro zahlen. Der Westrentner mit der gleichen Rente muss dagegen keine Steuern an den Fiskus abführen.

Geht ein Rentner im Osten im Jahr 2010 in Rente, muss er 217 Euro Steuern zahlen. Ein Rentner im Westen mit der gleichen Rente muss dagegen nur 128 Euro Steuern zahlen.

Wenn ein Rentner im Osten im Jahr 2015 in Rente geht, muss er 344 Euro Steuern zahlen. Ein Rentner im Westen, der die gleiche Rente bezieht, muss nur 308 Euro Steuern zahlen.

Erst bei späterem Renteneintritt steuerlich Gleichheit

Erst bei einem späteren Rentenbeginn müssen Rentnerinnen und Rentner im Westen mehr Steuern zahlen. Wer 2023 in Rente geht, muss im Osten 567 Euro und im Westen 587 Euro an den Fiskus abführen.

Komplizierte Berechnung von Freibeträge erhöht Steuerlast für Ostrentner

Als Grund für dieses Ungleichgewicht nannte die Bundesregierung die komplizierten Regeln für die Besteuerung von Renten. Rentnerinnen und Rentner erhalten bei Rentenbeginn einen prozentualen Freibetrag, der in Euro und Cent festgelegt ist und sich während des gesamten Rentenbezugs nicht mehr ändert. Alles, was über dem Freibetrag liegt, muss versteuert werden.

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Bis vor wenigen Jahren erhielten Rentnerinnen und Rentner im Osten jedoch deutlich niedrigere Renten als im Westen. Dementsprechend war auch der Freibetrag für Ostrentner niedriger.

Dies hat jedoch dazu geführt, dass mit der schrittweisen Angleichung der Renten zwischen Ost und West der Besteuerungsanteil der Rentnerinnen und Rentner im Osten immer höher wurde. Aus diesem Grund, so die Bundesregierung, müssen ältere Ostrentner zum Teil deutlich höhere Abgaben zahlen.

Anpassung der Freibeträge gefordert

Der Linken-Abgeordnete Sören Pellmann bezeichnete die ungleiche Besteuerung als “Treppenwitz, denn diese Ungerechtigkeit führt heute faktisch zu höheren Steuern für Rentner im Osten”. Ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner erhalten seit 30 Jahren ungleich weniger Rente als im Westen, obwohl sie die gleiche Lebensleistung erbracht haben.

Pellmann forderte die Bundesregierung auf, die steuerliche Gleichbehandlung umzusetzen. Es dürfe nicht sein, so der Linken-Politiker, dass die Ostrentner dafür bestraft werden, dass sie erst eine niedrigere Rente bekommen haben und jetzt wegen der geringeren Freibeträge auch noch mehr Steuern zahlen müssen. Deshalb müsseie Freibeträge umgehend angepasst werden.

Außerplanmäßige Rentenanpassung wegen Teuerungsrate

Zusätzlich fordert die Linke eine außerplanmäßige Anpassung der Renten in Höhe von 10 Prozent für Rentnerinnen und Rentner im Osten sowie um Westen. Die Linkspartei begründet ihren Vorschlag mit der anhaltenden Teuerungsrate vor allem im Bereich der Grundnahrungsmittel und Energie.

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