Rente: Die Witwenrente wird erhöht und die Freibeträge steigen

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Nun ist es offiziell, dass Rentenbezieher ab dem 1. Juli 2024 mit einer Erhöhung ihrer Rente rechnen können. Die Renten sollen laut dem Bundesarbeitsministeriums  um 4,57 % angehoben werden, was bedeutet, dass der aktuelle Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro steigt.

Erhöhung der Witwenrente und höhere Freibeträge

Erfreulich sind die Erhöhungen der Rentenbezüge und die Anpassungen der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten.

Diese Anpassung betrifft nicht nur den allgemeinen Rentenwert, sondern wirkt sich auch auf die Einkommensgrenzen aus, die im § 97 des Sechsten Sozialgesetzbuches festgelegt sind, sagt Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel.

Konkret erhöht sich der Freibetrag für Einkommen von Witwen oder Witwern auf 1.038,05 Euro und für Kinder, die Waisenrente erhalten, auf 220,19 Euro.

Dadurch verbessert sich die finanzielle Situation von Hinterbliebenen, da sie neben ihrer Rente ein höheres Nettoeinkommen ohne Anrechnung beziehen können.

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Rentenwerte steigen

Ab dem 1. Juli 2024 wird es eine Erhöhung der Rentenwerte geben. Konkret bedeutet dies, dass jeder persönliche Entgeltpunkt mit 39,32 Cent bewertet wird, was einer Steigerung von 4,57 % entspricht. Diese Anpassung stellt eine erfreuliche Entwicklung dar und führt zu einer merklichen Erhöhung der Rentenbezüge, von der alle Rentenempfänger profitieren werden.

Höhere Freibeträge für Witwen- und Witwerrenten

Neben der allgemeinen Rentenerhöhung gibt es eine weitere wesentliche Neuerung: Die Anhebung der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Diese Anpassung ermöglicht es den Betroffenen, ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, ohne dass dies zu einer Kürzung ihrer Rentenbezüge führt.

Die höheren Freibeträge

Zum 1. Juli 2024 werden die Freibeträge wie folgt angepasst:

  1. Allgemeiner Freibetrag: Dieser wird auf das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes festgelegt. Für Witwen, Witwer oder Erziehungsrentenbezieher bedeutet dies konkret, dass sie bis zum 30. Juni 2024 einen Freibetrag von 992,64 Euro geltend machen können. Ab dem 1. Juli 2024 steigt dieser Betrag auf 1038,50 Euro.
  2. Freibetrag für Kindererziehung: Für Berechtigte, die zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente einen Freibetrag für die Erziehung von Kindern erhalten, erhöht sich dieser von 210,56 Euro (bis zum 30. Juni 2024) auf 220,90 Euro ab dem 1. Juli 2024.

Einheitliche Freibeträge bundesweit

Eine weitere wichtige Neuerung im Rahmen der Rentenanpassung 2024 ist die Vereinheitlichung der Freibeträge für Ost und West. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Wohnort dieselben Freibeträge gelten, was zu einer Gleichbehandlung aller Rentenempfänger in Deutschland führt.

Neue Rententabelle 2024

In der folgenden Übersicht können Rentnerinnen und Rentner sehen, wie sich die Rentenerhöhung ab Juli 2024 ungefähr für sie auswirkt:

Rentenbasis Neue Rente ab Juli 2024 Erhöhung
700 Euro 731,99 Euro +31,99 Euro
800 Euro 836,56 Euro +36,56 Euro
900 Euro 941,13 Euro +41,13 Euro
1000 Euro 1.045,70 Euro +45,70 Euro
1100 Euro 1.150,27 Euro +50,27 Euro
1200 Euro 1.255,84 Euro +55,84 Euro
1300 Euro 1.359,41 Euro +59,41 Euro
1400 Euro 1.463,98 Euro +63,98 Euro
1500 Euro 1.568,55 Euro +68,55 Euro
1600 Euro 1.673,12 Euro +73,12 Euro
1700 Euro 1.777,69 Euro +77,69 Euro
1800 Euro 1.882,26 Euro +82,26 Euro
1900 Euro 1.986,83 Euro +86,83 Euro
2000 Euro 2.091 Euro +91 Euro

Die Tabelle dient nur zu groben Orientierung.

Rentenbescheide prüfen

Die Erhöhung der Rentenwerte und die Anpassung der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten tragen dazu bei, die Situation vieler Rentner zu verbessern. Es ist aber empfehlenswert, die neuen Bescheide genau zu prüfen, um von den Anpassungen in vollem Umfang profitieren zu können. Hilfe dabei bieten Sozialverbände und auf das Rentenrecht spezialisierte Anwälte.

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