Für Rentenbezieher erhöht sich ab dem 1. Juli 2024 die Rente. Die Bezüge sollen laut dem Bundesarbeitsministeriums um 4,57 % angehoben werden, was bedeutet, dass der aktuelle Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro steigt. Das hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente.
Inhaltsverzeichnis
Erhöhung der Witwenrente und höhere Freibeträge
Erfreulich sind die Erhöhungen der Rentenbezüge und die Anpassungen der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten.
Diese Anpassung betrifft nicht nur den allgemeinen Rentenwert, sondern wirkt sich auch auf die Einkommensgrenzen aus, die im § 97 des Sechsten Sozialgesetzbuches festgelegt sind, sagt Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel.
Konkret erhöht sich der Freibetrag für Einkommen von Witwen oder Witwern auf 1.038,05 Euro und für Kinder, die Waisenrente erhalten, auf 220,19 Euro.
Dadurch verbessert sich die finanzielle Situation von Hinterbliebenen, da sie neben ihrer Rente ein höheres Nettoeinkommen ohne Anrechnung beziehen können.
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Rentenwerte steigen
Ab dem 1. Juli 2024 wird es eine Erhöhung der Rentenwerte geben. Konkret bedeutet dies, dass jeder persönliche Entgeltpunkt mit 39,32 Cent bewertet wird, was einer Steigerung von 4,57 % entspricht. Diese Anpassung stellt eine erfreuliche Entwicklung dar und führt zu einer merklichen Erhöhung der Rentenbezüge, von der alle Rentenempfänger profitieren werden.
Höhere Freibeträge für Witwen- und Witwerrenten
Neben der allgemeinen Rentenerhöhung gibt es eine weitere wesentliche Neuerung: Die Anhebung der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Diese Anpassung ermöglicht es den Betroffenen, ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, ohne dass dies zu einer Kürzung ihrer Rentenbezüge führt.
Die höheren Freibeträge
Zum 1. Juli 2024 werden die Freibeträge wie folgt angepasst:
- Allgemeiner Freibetrag: Dieser wird auf das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes festgelegt. Für Witwen, Witwer oder Erziehungsrentenbezieher bedeutet dies konkret, dass sie bis zum 30. Juni 2024 einen Freibetrag von 992,64 Euro geltend machen können. Ab dem 1. Juli 2024 steigt dieser Betrag auf 1038,50 Euro.
- Freibetrag für Kindererziehung: Für Berechtigte, die zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente einen Freibetrag für die Erziehung von Kindern erhalten, erhöht sich dieser von 210,56 Euro (bis zum 30. Juni 2024) auf 220,90 Euro ab dem 1. Juli 2024.
Einheitliche Freibeträge bundesweit
Eine weitere wichtige Neuerung im Rahmen der Rentenanpassung 2024 ist die Vereinheitlichung der Freibeträge für Ost und West. Dies bedeutet, dass unabhängig vom Wohnort dieselben Freibeträge gelten, was zu einer Gleichbehandlung aller Rentenempfänger in Deutschland führt.
Neue Rententabelle 2024
In der folgenden Übersicht können Rentnerinnen und Rentner sehen, wie sich die Rentenerhöhung ab Juli 2024 ungefähr für sie auswirkt:
Rentenbasis | Neue Rente ab Juli 2024 | Erhöhung |
700 Euro | 731,99 Euro | +31,99 Euro |
800 Euro | 836,56 Euro | +36,56 Euro |
900 Euro | 941,13 Euro | +41,13 Euro |
1000 Euro | 1.045,70 Euro | +45,70 Euro |
1100 Euro | 1.150,27 Euro | +50,27 Euro |
1200 Euro | 1.255,84 Euro | +55,84 Euro |
1300 Euro | 1.359,41 Euro | +59,41 Euro |
1400 Euro | 1.463,98 Euro | +63,98 Euro |
1500 Euro | 1.568,55 Euro | +68,55 Euro |
1600 Euro | 1.673,12 Euro | +73,12 Euro |
1700 Euro | 1.777,69 Euro | +77,69 Euro |
1800 Euro | 1.882,26 Euro | +82,26 Euro |
1900 Euro | 1.986,83 Euro | +86,83 Euro |
2000 Euro | 2.091 Euro | +91 Euro |
Die Tabelle dient nur zu groben Orientierung.
Rentenbescheide prüfen
Die Erhöhung der Rentenwerte und die Anpassung der Freibeträge für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten tragen dazu bei, die Situation vieler Rentner zu verbessern. Es ist aber empfehlenswert, die neuen Bescheide genau zu prüfen, um von den Anpassungen in vollem Umfang profitieren zu können. Hilfe dabei bieten Sozialverbände und auf das Rentenrecht spezialisierte Anwälte.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.