Rente: Mit dem Rentenzuschlag die Rente erhöhen

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Trotz jahrzehntelanger Arbeit reicht die Rente für viele Rentner nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist auf eine Möglichkeit hin, wie Rentner ihre finanzielle Situation verbessern können: durch einen zusätzlichen Freibetrag. Dieser Beitrag geht auf die Bedingungen, Berechnungen und den Zugang zu diesem Freibetrag ein.

Warum ein zusätzlicher Freibetrag?

Viele Rentner stehen vor der Herausforderung, mit ihrer Rente die monatlichen Ausgaben nicht decken zu können. Neben den grundlegenden Lebenshaltungskosten können auch unvorhergesehene Ausgaben eine finanzielle Belastung darstellen.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, bietet die deutsche Sozialgesetzgebung Unterstützung in Form von Grundsicherung oder Wohngeld an.

Für einige Rentner besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen zusätzlichen Freibetrag zu erhalten, der ihre finanzielle Unterstützung erhöht.

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Voraussetzungen für den zusätzlichen Freibetrag

Der Anspruch auf den zusätzlichen Freibetrag ist an spezifische Bedingungen geknüpft. Wichtig ist die Erfüllung von mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten.

Diese Zeiten umfassen nicht nur Phasen der Erwerbstätigkeit, in denen reguläre Rentenbeiträge gezahlt wurden, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen sowie Krankheits- und Rehabilitationszeiten.

Selbst Zeiten, die in anderen Sicherungssystemen wie der Alterssicherung der Landwirte oder berufsständischen Versorgungswerken erbracht wurden, zählen dazu.

Was bedeutet das für die Rente?

100 Euro der monatlichen Bruttorente werden auf die Sozialleistungen nicht angerechnet. Hinzu kommen 30 Prozent des Teils der Rente, der über dem Freibetrag liegt. Insgesamt können bis zu 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung nicht angerechnet werden. 2024 kann dadurch der monatliche Freibetrag 281,50 Euro betragen.

Wie kommt die Grundrentenzeit zustande?

Die Deutsche Rentenversicherung erfasst als Grundrentenzeiten Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, aber auch Selbstständigkeit, Kindererziehung und Pflege, sowie Leistungen bei Krankheit und Rehablilitation.

Was zählt noch für den Freibetrag?

Für den Zuschlag zählen nicht nur die Grundrentenzeiten der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Zeiten in anderen Systemen der Rentensicherung. Dazu gehören berufsständische Leistungen oder die Alterssicherung der Landwirte.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente existiert seit 2021. Es handelt sich um einen Zuschlag zur eigentlichen Rente. Diesen bekommen nicht alle Rentenberechtigten. Der Grundrentenzuschlag gilt vielmehr für diejenigen, die langjährig in die Rentenkassen einzahlten, aber dennoch nur wenig Rente bekommen.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

Der Grundrentenzuschlag kann bis zu zwölf Entgeltpunkte betragen und damit bei mehreren hundert Euro pro Monat liegen. Um diese erhöht sich dann die eigentliche Rente. Das Einkommen des Betroffenen und des Ehepartners werden angerechnet. Eine Vermögensprüfung findet jedoch nicht statt.

Berechnung des Freibetrags anhand eines Beispiels

Die Deutsche Rentenversicherung liefert ein konkretes Beispiel zur Berechnung des Freibetrags. Ausgangspunkt ist eine monatliche Bruttorente von 800 Euro. Von diesem Betrag werden zunächst 100 Euro direkt abgezogen.

Von dem verbleibenden Betrag (700 Euro) werden weitere 30 Prozent, also 210 Euro, nicht auf eventuelle Sozialleistungen angerechnet. Insgesamt ergibt sich somit ein Freibetrag von 310 Euro. Allerdings ist dieser Betrag nach oben begrenzt: Für das Jahr 2024 kann der Freibetrag maximal 281,50 Euro betragen, da dies 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung entspricht.

Zugang zum zusätzlichen Freibetrag

Seit Juli 2021 enthalten Rentenbescheide Informationen darüber, ob die erforderlichen 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind. Rentner, die diesen Anspruch geltend machen möchten, sollten daher ihren Rentenbescheid sorgfältig prüfen.

Ist die Voraussetzung erfüllt, kann der zusätzliche Freibetrag einen bedeutenden Unterschied machen, indem er die Höhe der bezogenen Sozialleistungen erhöht oder sogar einen erstmaligen Anspruch darauf ermöglicht.

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