Eine häufig gestellte Frage: Kann man als gesetzlich Rentenversicherter seine Rente auch vorzeitig auszahlen lassen, zum Beispiel mit 50 Jahren? Es gibt tatsächlich eine Ausnahme, die dies ermöglicht. Daneben kann auch in einigen Lebenslagen und angesammelten Versicherungsjahren die Rente früher bezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
Die gesetzliche Rente
Die Altersrente in Deutschland basiert auf dem Prinzip der Rentenversicherung.
Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber monatlich Beiträge in Höhe von 18,6 % Ihres Bruttolohns in die Rentenversicherung ein.
Diese Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Im Laufe der Jahre sammeln sich so beträchtliche Ansprüche an, deren Höhe aus der jährlichen Renteninformation ersichtlich ist.
Die Auszahlung dieser Rentenansprüche ist jedoch an das Erreichen der Regelaltersgrenze gebunden, die je nach Geburtsjahr unterschiedlich hoch ist.
Der Anspruch auf eine Regelaltersrente entsteht jedoch grundsätzlich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Dieses variiert je nach Geburtsjahrgang und liegt derzeit zwischen 65 und 67 Jahren.
Vorzeitige Rente beziehen
Für viele ist der Gedanke verlockend, früher in den Ruhestand zu gehen. Die vorgezogene Altersrente bietet hierfür verschiedene Wege, allerdings meist verbunden mit finanziellen Einbußen.
Zu den Optionen gehören die Inanspruchnahme bei Schwerbehinderung, nach 45 Versicherungsjahren oder durch Inkaufnahme erheblicher Abzüge. Selbst diese Wege setzen in der Regel ein Mindestalter von 60 Jahren voraus.
Wann kann man in die vorgezogene Rente gehen?
Es gibt mehrere Wege, bereits vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters Rentenansprüche geltend zu machen. Diese Optionen sind allerdings an Voraussetzungen geknüpft:
- Schwerbehinderung: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können unter Umständen früher in Rente gehen.
- 45 Versicherungsjahre: Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls früher Rentenansprüche erhalten.
- Hohe Abzüge in Kauf nehmen: Eine weitere Möglichkeit bietet die vorgezogene Altersrente mit Abzügen. Hierbei muss jedoch mit deutlichen Einbußen bei den Rentenzahlungen gerechnet werden.
Auszahlung der kompletten Rentenansprüche
Eine Frage, die immer wieder aufkommt, ist die Möglichkeit, Rentenansprüche vorzeitig, beispielsweise mit 50 Jahren, auszahlen zu lassen.
Dies wäre mit einer Aufgabe der Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung verbunden. Allerdings ist eine solche Auszahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung (fast) nie möglich.
Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen, bei denen unter Umständen vorzeitige Auszahlungen realisierbar sind, müssen bei der gesetzlichen Rente bestimmte Altersgrenzen erreicht sein, und eine Komplettauszahlung ist ausgeschlossen.
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Es gibt eine Möglichkeit, die Rente auszahlen zu lassen
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die eine Renten-Auszahlung ermöglicht: Wenn Sie das gesetzliche Mindestversicherungsalter noch nicht erreicht haben und weniger als fünf Jahre Beiträge gezahlt haben.
Diese Regelung betrifft vor allem Berechtigte, die sich selbständig machen oder verbeamtet werden. In diesen Fällen ist es möglich, die eigenen Rentenbeiträge erstattet zu bekommen.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Tobias W. hat während seiner Banklehre drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach Abschluss der Lehre entschließt er sich jedoch, eine Ausbildung zum Finanzbeamten zu beginnen, wodurch er aus dem Kreis der Pflichtversicherten in der Rentenversicherung ausscheidet.
Da Tobias zu diesem Zeitpunkt weniger als die erforderlichen fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, öffnet sich für ihn die Möglichkeit, seine eigenen Beiträge zurückerstattet zu bekommen.
Bedingungen für die Auszahlung der Rente
Die Zahlung eigener Rentenbeiträge ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie ist nur möglich, wenn man nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert ist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erfüllt hat.
Dies ist bei Tobias der Fall, da er durch den Wechsel in das Beamtenverhältnis nicht mehr pflichtversichert ist und seine Beitragszeit unter der Fünf-Jahres-Grenze liegt.
Um seine Beiträge zurückerstattet zu bekommen, muss Florian einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Dieser Schritt ist notwendig, da im Sozialrecht ohne Antrag grundsätzlich nichts bearbeitet wird. Tobias kann dafür ein spezielles Formular verwenden, das das Verfahren vereinfacht. Das Formular kann man sich bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Es werden die Arbeitnehmeranteile zur Rente ausgezahlt
Bei einer solchen Auszahlung der Rente werden nur die von Florian selbst geleisteten Beiträge zurückerstattet. Die Arbeitgeberanteile, die ebenfalls auf auf das Rentenkonto eingezahlt wurden, bleiben im System der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.