Eine hรคufig gestellte Frage: Kann man als gesetzlich Rentenversicherter seine Rente auch vorzeitig auszahlen lassen, zum Beispiel mit 50 Jahren? Es gibt tatsรคchlich eine Ausnahme, die dies ermรถglicht. Daneben kann auch in einigen Lebenslagen und angesammelten Versicherungsjahren die Rente frรผher bezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
Die gesetzliche Rente
Die Altersrente in Deutschland basiert auf dem Prinzip der Rentenversicherung.
Wenn Sie abhรคngig beschรคftigt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber monatlich Beitrรคge in Hรถhe von 18,6 % Ihres Bruttolohns in die Rentenversicherung ein.
Diese Beitrรคge werden je zur Hรคlfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Im Laufe der Jahre sammeln sich so betrรคchtliche Ansprรผche an, deren Hรถhe aus der jรคhrlichen Renteninformation ersichtlich ist.
Die Auszahlung dieser Rentenansprรผche ist jedoch an das Erreichen der Regelaltersgrenze gebunden, die je nach Geburtsjahr unterschiedlich hoch ist.
Der Anspruch auf eine Regelaltersrente entsteht jedoch grundsรคtzlich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Dieses variiert je nach Geburtsjahrgang und liegt derzeit zwischen 65 und 67 Jahren.
Vorzeitige Rente beziehen
Fรผr viele ist der Gedanke verlockend, frรผher in den Ruhestand zu gehen. Die vorgezogene Altersrente bietet hierfรผr verschiedene Wege, allerdings meist verbunden mit finanziellen Einbuรen.
Zu den Optionen gehรถren die Inanspruchnahme bei Schwerbehinderung, nach 45 Versicherungsjahren oder durch Inkaufnahme erheblicher Abzรผge. Selbst diese Wege setzen in der Regel ein Mindestalter von 60 Jahren voraus.
Wann kann man in die vorgezogene Rente gehen?
Es gibt mehrere Wege, bereits vor Erreichen des regulรคren Renteneintrittsalters Rentenansprรผche geltend zu machen. Diese Optionen sind allerdings an Voraussetzungen geknรผpft:
- Schwerbehinderung: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung kรถnnen unter Umstรคnden frรผher in Rente gehen.
- 45 Versicherungsjahre: Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls frรผher Rentenansprรผche erhalten.
- Hohe Abzรผge in Kauf nehmen: Eine weitere Mรถglichkeit bietet die vorgezogene Altersrente mit Abzรผgen. Hierbei muss jedoch mit deutlichen Einbuรen bei den Rentenzahlungen gerechnet werden.
Auszahlung der kompletten Rentenansprรผche
Eine Frage, die immer wieder aufkommt, ist die Mรถglichkeit, Rentenansprรผche vorzeitig, beispielsweise mit 50 Jahren, auszahlen zu lassen.
Dies wรคre mit einer Aufgabe der Ansprรผche gegenรผber der Rentenversicherung verbunden. Allerdings ist eine solche Auszahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung (fast) nie mรถglich.
Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen, bei denen unter Umstรคnden vorzeitige Auszahlungen realisierbar sind, mรผssen bei der gesetzlichen Rente bestimmte Altersgrenzen erreicht sein, und eine Komplettauszahlung ist ausgeschlossen.
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Es gibt eine Mรถglichkeit, die Rente auszahlen zu lassen
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die eine Renten-Auszahlung ermรถglicht: Wenn Sie das gesetzliche Mindestversicherungsalter noch nicht erreicht haben und weniger als fรผnf Jahre Beitrรคge gezahlt haben.
Diese Regelung betrifft vor allem Berechtigte, die sich selbstรคndig machen oder verbeamtet werden. In diesen Fรคllen ist es mรถglich, die eigenen Rentenbeitrรคge erstattet zu bekommen.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Tobias W. hat wรคhrend seiner Banklehre drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach Abschluss der Lehre entschlieรt er sich jedoch, eine Ausbildung zum Finanzbeamten zu beginnen, wodurch er aus dem Kreis der Pflichtversicherten in der Rentenversicherung ausscheidet.
Da Tobias zu diesem Zeitpunkt weniger als die erforderlichen fรผnf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, รถffnet sich fรผr ihn die Mรถglichkeit, seine eigenen Beitrรคge zurรผckerstattet zu bekommen.
Bedingungen fรผr die Auszahlung der Rente
Die Zahlung eigener Rentenbeitrรคge ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknรผpft. Sie ist nur mรถglich, wenn man nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert ist und die Mindestversicherungszeit von fรผnf Jahren nicht erfรผllt hat.
Dies ist bei Tobias der Fall, da er durch den Wechsel in das Beamtenverhรคltnis nicht mehr pflichtversichert ist und seine Beitragszeit unter der Fรผnf-Jahres-Grenze liegt.
Um seine Beitrรคge zurรผckerstattet zu bekommen, muss Florian einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Dieser Schritt ist notwendig, da im Sozialrecht ohne Antrag grundsรคtzlich nichts bearbeitet wird. Tobias kann dafรผr ein spezielles Formular verwenden, das das Verfahren vereinfacht. Das Formular kann man sich bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Es werden die Arbeitnehmeranteile zur Rente ausgezahlt
Bei einer solchen Auszahlung der Rente werden nur die von Florian selbst geleisteten Beitrรคge zurรผckerstattet. Die Arbeitgeberanteile, die ebenfalls auf auf das Rentenkonto eingezahlt wurden, bleiben im System der gesetzlichen Rentenversicherung.