Die Zeit ist knapp: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss eine kurze Frist von gerade einmal 3 Wochen eingehalten werden, um gegen die Kündigung vorzugehen und somit eine Abfindung zu erwirken. Eigentlich ist es danach nicht mehr möglich, eine Klage am Arbeitsgericht einzureichen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
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Nach Frist wird die Kündigung rechtswirksam
Werden Arbeitnehmer gekündigt, haben sie nur eine kurze Frist von 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung bei einem Arbeitsgericht vorzugehen. Mit Hilfe eines Anwalts muss in dieser kurzen Zeit geprüft sein, ob die Kündigung rechtswirksam war oder nicht.
Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung rechtswirksam. Dabei ist im Grundsatz egal, ob die Kündigung ungerechtfertigt war oder nicht. Eine Abfindung oder eine Widereinstellung kann dann nicht mehr erreicht werden. “Es gibt aber auch Ausnahmen”, wie der Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover betont.
Oft sind Kündigung rechtswidrig
Fast die Hälfte aller Kündigung sind rechtswidrig. Weil meistens das Klima zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer “vergiftet” ist, verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Vorverhandlung auf eine Abfindung. Ein Arbeitgeber wird fast nie selbst auf den Gekündigten zukommen und eine Abfindung anbieten. Gekündigte müssen immer selbst aktiv werden und einen Anwalt beauftragen, sagt Lange.
Es ist also in bestimmten Konstellationen möglich, auch nach Fristende eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, um dennoch eine Abfindung zu erwirken. Aber wann tritt eine solche Konstellation ein?
“Kann der Gekündigte glaubhaft nachweisen, dass er trotz aller Bemühungen verhindert war, eine Klage bei einem Arbeitsgericht innerhalb der 3 Wochen-Frist nach Kündigung schriftlich einzureichen, kann das Gericht nach § 5 Abs. 1 KSchG eine Klage zulassen”, so der Anwalt.
Das Gericht prüft in solchen Fällen die individuelle Situation und die persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers. Dabei gilt ein “strenger Maßstab”. Das bedeutet, der Gekündigte darf kein Verschulden an der zu spät eingereichten Klage haben. “Auch eine leichte Nachlässigkeit darf nicht als Grund dienen”, betont der Arbeitsrechtsexperte.
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Beispiele aus der Praxis:
Gekündigter spricht kein Deutsch
Ein Arbeitnehmer spricht kein Deutsch. Im Grundsatz muss der Gekündigte das Kündigungsschreiben übersetzen lassen. Hat der Chef allerdings eine falsche Auskunft über das Anschreiben erteilt, kann ein Anwalt trotz Fristablauf eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Zu späte Kenntnis der Kündigung durch dritten Überbringer
Wurde das Kündigungsschreiben nicht beim Arbeitnehmer an der Wohnadresse persönlich, sondern an die Frau, dem Kind des Betroffenen oder einer zufällig anwesenden Person übergeben und wurde dann das Kündigungsschreiben durch den 3. Überbringer erst deutlich später an den Gekündigten übergeben, kann dann eine verspätete Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Denn dem Gekündigten war es zuvor nicht möglich, fristgerecht auf die Kündigung zu reagieren.
Durch Krankheit zu späte Kündigungsklage
Ist der Gekündigte krank, kann eine verspätete Zulassung der Klage ebenfalls in Betracht gezogen werden. Das klappt allerdings nur, wenn der Erkrankte glaubhaft machen kann, dass die Erkrankung eine fristgerechte Klage unmöglich gemacht hat.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Krankheit in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt war. Psychische Störungen, Koma oder andere schwerwiegende Krankheiten kommen hierfür in Frage. War die Entscheidungsfähigkeit nicht beeinträchtigt, kann der Gekündigte auch ein Familienmitglied oder einen Bekannten beauftragen, einen Anwalt zu beauftragen.
Aber Achtung: Die Tatsache im Krankhaus zu liegen, rechtfertigt allein nicht die nachträgliche Klageeinreichung bei Gericht!
Kann ein Urlaub die nachträgliche Kündigungsschutzklage rechtfertigen?
Im Grundsatz gilt auch die 3-Wochen-Frist, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist. Denn der Arbeitnehmer muss im immer dafür sorgen, dass er Kenntnis über die Post auch in Zeiten des Urlaubs erlangt.
Hat aber der Arbeitnehmer seinem Chef mitgeteilt, wo er in Zeiten des Urlaubs erreichbar ist und hat dann der Chef dennoch die Kündigung an die Heimatadresse geschickt, so kann auch nach Fristende eine Klage beim Arbeitsgericht zugelassen werden.
Die Lücken kennt nur ein Anwalt
Grundsätzlich muss also der Gekündigte mit Hilfe seines Anwalts glaubhaft machen, dass kein persönliches Verschulden an der verspäteten Kündigungsklage besteht. Nur ein versierter Anwalt kennt diese Lücken und kann die Zulassung einer Klage trotz Verstreichen der Klagefrist erreichen. Es kommt hierbei auf Formulierungen und Feinheiten an, die nur Juristen kennen.
Achtung: Aber auch hier existieren Fristen! Der Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis und Abwendung des Hindernisses gestellt werden. “Sechs Monate nach Ablauf der versäumten Kündigungsschutzfrist kann kein Antrag mehr auf Klagezulassung gestellt werden (§ 5 Abs. 3 KSchG)”, so Lange.
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