Der 1. Juli 2024 war für Rentner und Rentnerinnen ein besonderes Datum. Denn an diesem Tag trat die Rentenerhöhung in Kraft und zudem weitere Änderungen bei den Renten. Wir fassen jetzt am 1. August noch einmal das wichtigste zusammen, was jetzt neu gilt.
1: Die Rentenerhöhung
Für alle gesetzlichen Rentner und Rentnerinnen gab es ab dem 1. Juli 2024 eine Rentenerhöhung. Dieses Plus liegt bei 4,57 Prozent. Erstmals seit Jahren liegt die Rentenerhöhung wieder über der Inflationsrate, sodass Rentner aus Netto mehr in der Tasche haben. 21 Millionen Rentenberechtigte sind betroffen. Der Rentenwert stieg von 37,60 auf 39,32 EUR.
2: Höherer Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente
Ab 1. Juli 2024 wurde der monatliche Einkommensfreibetrag bei der Hinterbliebenenrente gesteigert, und er liegt jetzt bei 1.038 EUR. Dadurch können Witwen und Witwer ein höheres Nettoeinkommen beziehen, ohne dass ihnen dieses gleich wieder von ihrer Rente abgezogen wird.
3: Mehr Hinzuverdienst für Erwerbsgeminderte
Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen für all diejenigen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Die Grenze liegt jetzt mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei 37.117 EUR pro Jahr, und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung: bei 18.558 EUR pro Jahr.
Hier handelt es sich um eine wichtige Änderung. Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, gehören zu denen in Deutschland, die am stärksten von Armut bedroht sind. Die früher sehr niedrigen Grenzen beim Hinzuverdienst, verbunden mit einer meist mickrigen Rente, förderten eine dauerhafte Not ohne Ausweg.
4: Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente
Für Erwerbsgeminderte sieht es ab Juli 2024 zum einen deutlich positiv aus, und zum anderen wurde es kompliziert. Für sie gilt erstens die allgemeine Rentenerhöhung, und zweitens wird ab Juli ein Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente bezahlt.
Der Zuschlag liegt bei denjenigen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2014 in ihre Rente eintraten, bei 7,5 Prozent. Diese kommen zu den 4,57 Prozent noch dazu. Insgesamt steigert sich ihre Rente also um mehr als zwölf Prozent.
Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 in die Erwerbsminderungsrente kam, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent, also insgesamt mehr als neun Prozent dazu.
Zahlung des Zuschlags ist komplizierter
Kompliziert wird es, weil zwischen Juli 2024 und Dezember 2025 der Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente erst einmal als Pauschale überwiesen wird, und getrennt von der übrigen Rente.
Dies liegt daran, dass die Rentenversicherung es nicht schaffte, den gesetzten Zeitplan für das individuelle Berechnen einzuhalten (inklusive der nötigen Digitalisierung). Ab Dezember 2025 sollen die individuellen Ansprüche dann errechnet sein und mit der monatlichen Rente zusammen bezahlt werden.
Keine Nachteile durch unterschiedliche Zahlung
Außer den separaten Überweisungen entstehen Betroffenen aber keine Nachteile, sondern manchen sogar Vorteile. Liegt die Pauschale nämlich unter dem individuellen Anspruch, bekommen Sie die Differenz nachgezahlt. Liegt sie hingegen darüber, dürfen Sie die Überzahlung behalten.