Wer ein Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, eine EM-Rente bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Mehrbedarf geltend machen. Dieser Mehrbedarf erhöht die monatlichen Bezüge, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
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95,71 Euro zusätzlich im Monat
Wer eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhält und zusätzlich Grundsicherung bezieht, hat mit dem Merkzeichen „G“ Anspruch auf 17 Prozent mehr Geld zur Regelleistung. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen liegt dieser Betrag aktuell bei etwas über 95,71 Euro (2025) monatlich.
Was unterscheidet die Grundsicherung von der Hilfe zum Lebensunterhalt?
Grundsätzlich werden bei niedrigen Renten aufstockende Leistungen gezahlt. Oft gehen Betroffene davon aus, sie erhielten automatisch Grundsicherung, wenn die eigene Rente nicht zum Leben ausreicht.
Doch hier gibt es immer wieder Verwirrung: Nur wer eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält tatsächlich Grundsicherung.
Wer hingegen eine befristete volle Erwerbsminderungsrente hat, erhält eine Unterstützung, die als Hilfe zum Lebensunterhalt bezeichnet wird.
Diese beiden Leistungsarten sehen zwar auf den ersten Blick ähnlich aus und werden häufig beim gleichen Amt beantragt, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten. Einer der größten Unterschiede liegt darin, dass bei der Hilfe zum Lebensunterhalt kein Mehrbedarf aufgrund des Merkzeichens „G“ gezahlt wird.
Gibt es einen Mehrbedarf, wenn die Rente nur befristet ist?
Viele Menschen bekommen ihre Erwerbsminderungsrente zunächst nur für eine bestimmte Zeit bewilligt, da das Rentensystem prüft, ob sich der Gesundheitszustand mittelfristig verbessert.
Diese befristete EM-Rente fällt dann oft gering aus, sodass eine Aufstockung nötig wird. Allerdings wird in solchen Fällen nicht die Grundsicherung, sondern die Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt.
Das bedeutet, dass Betroffene trotz Vorliegens des Merkzeichens „G“ keinen Anspruch auf den Mehrbedarf haben. Wer also lediglich eine befristete EM-Rente bezieht, geht in puncto Mehrbedarf leider leer aus.
Auch Anspruch bei einer teilweisen Erwerbsminderung?
Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kann die finanzielle Situation schwierig sein, weil diese Rente naturgemäß nur halb so hoch ist wie eine volle EM-Rente.
Hier kommt aber ein weiterer Punkt hinzu: Bei teilweiser Erwerbsminderung besteht nach rentenrechtlicher Sicht zumindest theoretisch noch ein Restleistungsvermögen von drei bis sechs Stunden am Tag.
Wer dennoch zusätzlich Unterstützung braucht, muss sich an das Jobcenter wenden. In diesem Fall ist es ebenfalls ausgeschlossen, den Mehrbedarf zu erhalten, weil das Jobcenter nicht für die Grundsicherung, sondern für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig ist.
Anspruch auf Mehrbedarf also nur dann
Wer also den Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ in Anspruch nehmen möchte, sollte die eigene Rentensituation genau prüfen. Nur eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente in Kombination mit Grundsicherung berechtigt zu der zusätzlichen Zahlung.
Sobald die Rente lediglich befristet ist oder es sich um eine teilweise Erwerbsminderung handelt, fällt man aus dieser Regelung heraus. Menschen, die eine kleine Rente beziehen und glauben, ihr stünde der Mehrbedarf automatisch zu, sollten unbedingt genauer hinschauen, welche Art von aufstockender Leistung sie tatsächlich erhalten.
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Beispiel mit Anspruch auf Mehrbedarf
Anna bezieht seit mehreren Jahren eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und erhält ergänzend Grundsicherung vom Sozialamt, weil ihr Einkommen unterhalb der Existenzsicherung liegt. Sie hat das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis. Da sie mit ihrer vollen, unbefristeten EM-Rente in der Grundsicherung ist, erhält sie 17 Prozent zusätzlich als Mehrbedarf.
Beispiel ohne Anspruch auf Mehrbedarf
Markus erhält eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, die nur für jeweils zwei Jahre bewilligt wird. Diese fällt sehr gering aus, weshalb er beim Sozialamt eine Aufstockung beantragen musste. Er bekommt jedoch Hilfe zum Lebensunterhalt und nicht Grundsicherung. Obwohl er das Merkzeichen „G“ hat, wird ihm kein Mehrbedarf gezahlt, da die Rente nicht unbefristet gewährt wurde.