Rente: Mehr Wohngeld – Das steht Rentnern 2024 zu

Lesedauer 2 Minuten

Die Wohngeldreform, die Anfang 2023 in Kraft trat, erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich. Rund zwei Millionen Haushalte, darunter viele Rentner, kรถnnen nun Wohngeld beantragen, ein deutlicher Anstieg gegenรผber den bisherigen 600.000 Haushalten.

Diese Reform zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen durch steigende Wohn und Energiekosten abzufedern.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld ist fรผr Mieter und Eigenheimbesitzer mit niedrigem Einkommen gedacht, das unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Diese Grenzen hรคngen vom Wohnort (Mietenstufe), der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen ab.

Die durchschnittliche Altersrente in Deutschland lag 2021 bei 890 EUR, was vielen Rentnern grundsรคtzlich Anspruch auf Wohngeld verschafft.

  • Durchschnittliches Wohngeld: 370 EUR pro Monat, abhรคngig von den spezifischen Lebensumstรคnden.
  • Nรคchste Anpassung: Die Hรถchstbetrรคge und das allgemeine Leistungsniveau werden im Januar 2025 erneut angepasst.

Berechnung des Wohngeldes fรผr Rentner

Die Hรถhe des Wohngelds wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Hierzu zรคhlen Renten, Kapitalertrรคge und andere Einkรผnfte. Bestimmte Freibetrรคge werden abgezogen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln:

  • 10 % Abzug fรผr Kranken und Pflegeversicherungsbeitrรคge
  • 20 % Abzug bei Steuerpflicht
  • Freibetrรคge fรผr Schwerbehinderte (800 EUR) und pflegebedรผrftige Haushaltsmitglieder (800 EUR)

Beispielrechnung: Eine Rentnerin mit einer Bruttorente von 860 EUR, lebend in der Mietenstufe I, zahlt 335 EUR Kaltmiete. Nach Abzug der Beitrรคge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie weiterer Freibetrรคge kann sie ein Wohngeld von etwa 250 EUR monatlich erhalten.

Sonderregelungen: Heizkostenzuschuss und Klimakomponente

Um die steigenden Energiekosten auszugleichen, wurde ein Heizkostenzuschuss eingefรผhrt, der nach HaushaltsgrรถรŸe gestaffelt ist. Zudem gibt es eine Klimakomponente, die energetische Sanierungen unterstรผtzen soll.

  • Heizkostenzuschuss: Ein Einpersonenhaushalt erhรคlt durchschnittlich 110,40 EUR monatlich.
  • Klimakomponente: Diese soll verhindern, dass energetische Sanierungen zu einem Anstieg der Mietkosten fรผhren.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen

Die Beantragung von Wohngeld erfolgt bei der zustรคndigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt. In vielen Bundeslรคndern ist dies auch online mรถglich. Erforderliche Unterlagen umfassen:

  • Nachweis der Wohnkosten (z. B. Mietvertrag, Kontoauszรผge)
  • Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
  • Eigentumsnachweise bei Eigenheimbesitz

Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen, weshalb eine frรผhzeitige Antragstellung ratsam ist.

Besondere Regelungen fรผr verschiedene Gruppen

  • Eigenheimbesitzer: Diese kรถnnen einen Lastenzuschuss beantragen, der z. B. fรผr Instandhaltungskosten verwendet wird.
  • Vermรถgende Rentner: Vermรถgen รผber 60.000 EUR (plus 30.000 EUR je weiterer Person im Haushalt) wird angerechnet.
  • Schwerbehinderte Personen: Diese kรถnnen zusรคtzliche Freibetrรคge bei der Einkommensberechnung geltend machen.

Kein Wohngeld bei Grundsicherung

Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, kรถnnen kein Wohngeld beantragen, da die Grundsicherung bereits die Wohnkosten abdeckt. In Zweifelsfรคllen sollten Betroffene beim Sozialamt klรคren, welche Leistung fรผr sie gรผnstiger ist.

Vermรถgens- und Einkommensanrechnung

Zu den anrechenbaren Vermรถgenswerten gehรถren unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Immobilien (auรŸer selbst genutztem Wohnraum), Aktien und Fonds. Nicht anrechenbar sind bestimmte Altersvorsorgeansprรผche und Schmerzensgelder.

  • Freigrenzen: 60.000 EUR fรผr die erste Person im Haushalt, 30.000 EUR fรผr jede weitere Person.
  • Freibetrรคge: Unter anderem 1.800 EUR fรผr schwerbehinderte Personen und spezifische Abzรผge fรผr Pflegebedรผrftigkeit.

Wohngeld in Pflegeheimen und fรผr getrennt lebende Paare

Auch Bewohner von Pflegeheimen kรถnnen Wohngeld erhalten. In solchen Fรคllen kann sogar der Partner, der nicht im Heim lebt, einen eigenen Anspruch auf Wohngeld haben.