Rente: Mehr Wohngeld – Das steht Rentnern 2024 zu

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Die Wohngeldreform, die Anfang 2023 in Kraft trat, erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich. Rund zwei Millionen Haushalte, darunter viele Rentner, können nun Wohngeld beantragen, ein deutlicher Anstieg gegenüber den bisherigen 600.000 Haushalten.

Diese Reform zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen durch steigende Wohn und Energiekosten abzufedern.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld ist für Mieter und Eigenheimbesitzer mit niedrigem Einkommen gedacht, das unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Diese Grenzen hängen vom Wohnort (Mietenstufe), der Anzahl der Haushaltsmitglieder und dem Gesamteinkommen ab.

Die durchschnittliche Altersrente in Deutschland lag 2021 bei 890 EUR, was vielen Rentnern grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld verschafft.

  • Durchschnittliches Wohngeld: 370 EUR pro Monat, abhängig von den spezifischen Lebensumständen.
  • Nächste Anpassung: Die Höchstbeträge und das allgemeine Leistungsniveau werden im Januar 2025 erneut angepasst.

Berechnung des Wohngeldes für Rentner

Die Höhe des Wohngelds wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Hierzu zählen Renten, Kapitalerträge und andere Einkünfte. Bestimmte Freibeträge werden abgezogen, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln:

  • 10 % Abzug für Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge
  • 20 % Abzug bei Steuerpflicht
  • Freibeträge für Schwerbehinderte (800 EUR) und pflegebedürftige Haushaltsmitglieder (800 EUR)

Beispielrechnung: Eine Rentnerin mit einer Bruttorente von 860 EUR, lebend in der Mietenstufe I, zahlt 335 EUR Kaltmiete. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie weiterer Freibeträge kann sie ein Wohngeld von etwa 250 EUR monatlich erhalten.

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Sonderregelungen: Heizkostenzuschuss und Klimakomponente

Um die steigenden Energiekosten auszugleichen, wurde ein Heizkostenzuschuss eingeführt, der nach Haushaltsgröße gestaffelt ist. Zudem gibt es eine Klimakomponente, die energetische Sanierungen unterstützen soll.

  • Heizkostenzuschuss: Ein Einpersonenhaushalt erhält durchschnittlich 110,40 EUR monatlich.
  • Klimakomponente: Diese soll verhindern, dass energetische Sanierungen zu einem Anstieg der Mietkosten führen.

Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen

Die Beantragung von Wohngeld erfolgt bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt. In vielen Bundesländern ist dies auch online möglich. Erforderliche Unterlagen umfassen:

  • Nachweis der Wohnkosten (z. B. Mietvertrag, Kontoauszüge)
  • Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
  • Eigentumsnachweise bei Eigenheimbesitz

Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung ratsam ist.

Besondere Regelungen für verschiedene Gruppen

  • Eigenheimbesitzer: Diese können einen Lastenzuschuss beantragen, der z. B. für Instandhaltungskosten verwendet wird.
  • Vermögende Rentner: Vermögen über 60.000 EUR (plus 30.000 EUR je weiterer Person im Haushalt) wird angerechnet.
  • Schwerbehinderte Personen: Diese können zusätzliche Freibeträge bei der Einkommensberechnung geltend machen.

Kein Wohngeld bei Grundsicherung

Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, können kein Wohngeld beantragen, da die Grundsicherung bereits die Wohnkosten abdeckt. In Zweifelsfällen sollten Betroffene beim Sozialamt klären, welche Leistung für sie günstiger ist.

Vermögens- und Einkommensanrechnung

Zu den anrechenbaren Vermögenswerten gehören unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Immobilien (außer selbst genutztem Wohnraum), Aktien und Fonds. Nicht anrechenbar sind bestimmte Altersvorsorgeansprüche und Schmerzensgelder.

  • Freigrenzen: 60.000 EUR für die erste Person im Haushalt, 30.000 EUR für jede weitere Person.
  • Freibeträge: Unter anderem 1.800 EUR für schwerbehinderte Personen und spezifische Abzüge für Pflegebedürftigkeit.

Wohngeld in Pflegeheimen und für getrennt lebende Paare

Auch Bewohner von Pflegeheimen können Wohngeld erhalten. In solchen Fällen kann sogar der Partner, der nicht im Heim lebt, einen eigenen Anspruch auf Wohngeld haben.