Barrierefreies Wohnen ist für Menschen mit Behinderung essenziell, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Glücklicherweise gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsangebote, die beim barrierefreien Umbau oder Kauf einer Immobilie helfen können.
Diese reichen von Zuschüssen über günstige Kredite bis zu Steuervergünstigungen. In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten Möglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung vor.
Zuschüsse von der Pflegeversicherung für barrierefreie Umbauten
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung für barrierefreie Umbauten. Die Pflegeversicherung gewährt bis zu 4.000 EUR pro Jahr und Person.
In Wohngemeinschaften mit mehreren Pflegebedürftigen kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 EUR steigen.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:
- Installation von Treppenliften
- Anbringen zusätzlicher Geländer
- Verbreiterung von Türen
- Umbau von Badezimmern zu barrierefreien Einrichtungen
- Einbau von Badewannenliften
- Absenkung von Lichtschaltern
- Beseitigung von Schwellen und anderen Hindernissen
Wichtig: Der Antrag auf Zuschüsse sollte vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt.
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Steuerliche Vorteile für barrierefreies Bauen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für den barrierefreien Umbau als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis über die Notwendigkeit des Umbaus aufgrund einer Behinderung.
Die steuerliche Absetzbarkeit kann jedoch kompliziert sein, und es wird empfohlen, zunächst mögliche Zuschüsse von Krankenkassen oder Pflegekassen zu prüfen.
KfW-Förderung für barrierefreies Bauen und Umbauen
Die KfW-Bankengruppe bietet spezielle Förderprogramme für barrierefreies Bauen und Umbauen an:
- Kredit für den Abbau von Barrieren (Programm 159): Dieser Kredit ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 50.000 EUR zu günstigen Konditionen. Er ist unabhängig vom Alter des Antragstellers verfügbar.
- Zuschuss für den Abbau von Barrieren (Programm 455-B): Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss von bis zu 6.250 EUR, ebenfalls altersunabhängig.
Diese Programme unterstützen sowohl den Erwerb als auch den Umbau von Immobilien und können zusätzlich zu anderen Förderungen genutzt werden.
Unterstützung für Berufstätige mit Behinderung
Berufstätige Menschen mit Behinderung, die von zu Hause aus arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbaumaßnahmen. Diese Hilfen werden als „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bezeichnet und können entweder als Zuschuss oder als vergünstigtes Darlehen gewährt werden.
Die Zuständigkeit liegt je nach Beschäftigungsstatus und -dauer bei der Rentenversicherung, der Arbeitsagentur oder dem Integrationsamt.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.