Rente: Bis zu 7 Jahre früher in Rente gehen – aber nur mit diesen Regeln

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Wer 2025 früher in den Ruhestand gehen möchte, kann mit dem richtigen Modell der Altersteilzeit (ATZ) bis zu sieben Jahre gewinnen. Doch Vorsicht: Ohne gute Planung drohen finanzielle Einbußen.

Altersteilzeit bleibt relevant – trotz Wegfall der Förderung

Auch wenn die staatliche Unterstützung für Altersteilzeit seit 2010 entfällt, nutzen viele Betriebe weiterhin entsprechende Modelle. Insbesondere tarifgebundene Unternehmen setzen auf das sogenannte Blockmodell: Arbeitnehmer arbeiten in der ersten Phase wie gewohnt, in der zweiten erhalten sie eine bezahlte Freistellung. Für Beschäftigte ab 55 Jahren kann das ein gleitender Weg in den Ruhestand sein.

Voraussetzungen für den Einstieg in die Altersteilzeit

Altersteilzeit ist kein gesetzlich garantierter Anspruch. Sie ist nur dann möglich, wenn eine tarifliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung oder ein Einzelvertrag dies erlaubt. Wer plant, dieses Modell zu nutzen, muss folgende Bedingungen erfüllen:

Die Altersteilzeit kann frühestens ab dem vollendeten 55. Lebensjahr beginnen. Voraussetzung für den Einstieg ist zudem, dass in den vergangenen fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden können. Hierbei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezogen wurde.

Ein weiteres Kriterium ist die Reduktion der Arbeitszeit: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit muss halbiert werden. Dies kann entweder durch eine gleichmäßige Verteilung über den gesamten Zeitraum oder im Rahmen des sogenannten Blockmodells erfolgen, bei dem auf eine vollzeitige Arbeitsphase eine vollständige Freistellung folgt.

Die Aufstockung des Gehalts durch den Arbeitgeber ist Pflicht. Mindestens 20 Prozent zusätzlich zur reduzierten Vergütung sowie 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge müssen für bis zu sechs Jahre gezahlt werden.

Welche Laufzeiten sind möglich?

Die Dauer der Altersteilzeit hängt stark vom betrieblichen Kontext ab. Während das Gesetz eine Höchstlaufzeit von drei Jahren vorsieht, kann diese über tarifliche Regelungen auf bis zu sechs Jahre erweitert werden. In Ausnahmefällen sind sogar bis zu zwölf Jahre möglich, wenn die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum halbiert wird – allerdings zahlen Arbeitgeber die Aufstockungsleistungen maximal sechs Jahre lang.

Realitätstest: Ist ein Ruhestand sieben Jahre vor dem Rentenalter realistisch?

Ein früher Ruhestand mit einem „Zeitvorsprung“ von sieben Jahren ist theoretisch machbar – praktisch aber nur in wenigen Fällen. Die häufig kommunizierte Kombination aus ATZ, Arbeitslosengeld I (ALG I) und abschlagsfreier Altersrente funktioniert nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. Blockmodell mit bis zu sechs Jahren Freistellung: Nicht alle Arbeitgeber bieten dies an.
  2. Nahtlosigkeitsregel des § 145 SGB III: Nach der Passivphase ist ein Bezug von ALG I bis zu 24 Monate denkbar – jedoch häufig durch Sperrzeiten und Kürzungen eingeschränkt.
  3. Abschlagsfreie Rente: Entweder durch 45 Versicherungsjahre oder Schwerbehinderung mit mindestens Grad 50 und 35 Beitragsjahren.

Ein Zeitgewinn von sieben Jahren ist nur realisierbar, wenn alle Bausteine perfekt ineinandergreifen – und das ist selten der Fall. In der Praxis sind drei bis vier Jahre realistisch.

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Sperrzeiten beim ALG I: Eine oft unterschätzte Falle

Wer nach der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht unmittelbar eine neue Beschäftigung aufnimmt, sondern Arbeitslosigkeit meldet, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Das gilt als „freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses“. Folge: Die Bezugsdauer des ALG I verkürzt sich. Zudem wird nur bis zum frühestmöglichen Renteneintritt ein fiktives Einkommen zur Berechnung herangezogen. Das Ergebnis: weniger Geld für eine kürzere Zeit.

Wer diese Sperrzeit vermeiden will, sollte rechtzeitig Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen. Ein befristeter Folgevertrag nach der Passivphase kann helfen.

Bürgergeld als letzte Option

Sollten nach Ablauf des ALG I keine Rentenansprüche bestehen, greift das Bürgergeld. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieses Szenario betrifft hauptsächlich jene, die wegen Sperrzeiten und fehlenden Versicherungszeiten nicht sofort in Rente gehen können.

Worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten

Altersteilzeit ist komplex – und birgt finanzielle Risiken, wenn sie schlecht geplant wird. Wer diesen Weg gehen will, sollte folgende Aspekte genau prüfen:

  • Vertragliche Basis: Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, der eine lange Passivphase erlaubt?
  • Finanzielle Absicherung: Reichen die Rücklagen, um mögliche Lücken durch Sperrzeit oder reduzierte ALG-Leistungen zu decken?
  • Rentenansprüche: Besteht die Möglichkeit zur abschlagsfreien Rente? Liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor?
  • Versicherungsschutz: Wie ist die Krankenversicherung während ATZ, ALG I und Übergang zur Rente geregelt?
  • Rechtliche Beratung: Ein Fachanwalt für Arbeits- oder Sozialrecht sollte den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen.