Sie sollen einfacher in eine Betriebsrente kommen โ gerade in kleinen Firmen und mit kleinerem Einkommen. Ein neuer Gesetzentwurf setzt dafรผr auf automatische Teilnahme-Modelle, eine bessere Fรถrderung und weniger Auflagen fรผr Anbieter. Ziel ist eine hรถhere Verbreitung der Betriebsrente als zweiter Sรคule der Altersvorsorge.
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Das plant das neue Betriebsrenten-Gesetz
Der Entwurf โZweites Betriebsrentenstรคrkungsgesetzโ liegt vor. Er soll im Herbst im Kabinett beraten werden und anschlieรend in Bundestag und Bundesrat gehen. Das Paket ergรคnzt die gesetzliche Rente und richtet sich besonders an Beschรคftigte ohne Tarifbindung und mit niedrigerem Lohn.
Opting-out per Betriebsvereinbarung
Kernstรผck ist ein Opting-out: Beschรคftigte nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Sie kรถnnen widersprechen. Neu ist: Unternehmen ohne einschlรคgigen Tarifvertrag dรผrfen solche Optionsmodelle รผber eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung einfรผhren. Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent auf den umgewandelten Lohn. Das schafft einen einfachen Einstieg und mindert Eigenlasten.
Mehr Fรถrderung fรผr geringes Einkommen
Die steuerliche Fรถrderung fรผr Geringverdienende wird ausgebaut. Der maximale Fรถrderbetrag steigt von 288 Euro auf 360 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenze wird dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt. Aktuell entspricht dies 2.718 Euro brutto pro Monat. So rutschen Beschรคftigte nicht mehr allein wegen normaler Lohnerhรถhungen aus der Fรถrderung.
Pensionskassen erhalten mehr Spielraum
Fรผr Pensionskassen werden Anlage- und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert. Das soll hรถhere Renditechancen ermรถglichen, ohne die Auszahlungen stark schwanken zu lassen. Sozialpartnermodelle sollen zusรคtzliche Puffer aufbauen kรถnnen. Fรผr Versicherte bleibt die Aufsicht bestehen.
Kleinbetragsrenten leichter abfinden
Kleinere Anwartschaften lassen sich kรผnftig leichter abfinden. Das Geld flieรt dann unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt und Bรผrokratie reduziert. Fรผr Betroffene kann das administrativ entlastend sein.
Hintergrund: Verbreitung stagniert, Anspruch bleibt hoch
Ende 2023 hatten rund 18,1 Millionen Beschรคftigte eine aktive Betriebsrenten-Anwartschaft. Wegen des Beschรคftigungswachstums sank die Quote dennoch leicht auf 52 Prozent. Die Regierung will den Trend drehen und speziell kleine Betriebe erreichen. Geplant sind Mindereinnahmen von rund 155 Millionen Euro jรคhrlich durch steuerliche Verbesserungen.
Was das fรผr Sie praktisch bedeutet
Prรผfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung plant. Bei einem Opting-out nehmen Sie automatisch teil, sofern Sie nicht widersprechen. Fragen Sie nach dem verpflichtenden Zuschuss von mindestens 20 Prozent. Dieser Zuschuss macht die Betriebsrente spรผrbar attraktiver.
Arbeiten Sie in einem kleinen, nicht tarifgebundenen Betrieb? Dann profitieren Sie besonders. Das Gesetz รถffnet den Zugang auch ohne Tarifvertrag, wenn die Tarifparteien kein Regelwerk fรผr Ihren Bereich stellen. Das senkt Hรผrden in Betrieben, die bislang keine Lรถsung hatten.
Verdienen Sie bis etwa 2.700 Euro brutto im Monat, lohnt ein Blick auf die Fรถrderung. Der erhรถhte Fรถrderbetrag und die dynamische Einkommensgrenze verbessern die Netto-Belastung. Arbeitgeber erhalten Planungssicherheit, wenn sie Beitrรคge fรผr Sie leisten.
Wenn Sie bereits eine kleine Anwartschaft besitzen, kann eine Abfindung mit Einzahlung in die gesetzliche Rente sinnvoll sein. Das klรคrt der Versorgungstrรคger. Fragen Sie nach, ob dieser Weg bei Ihnen mรถglich ist.
Zeitplan und nรคchste Schritte
Der Referentenentwurf ist verรถffentlicht. Die Kabinettsbefassung ist fรผr September 2025 angekรผndigt. Danach folgen parlamentarische Beratungen und die Zustimmung des Bundesrats. รnderungen sind im Verfahren mรถglich. Bis zur Verkรผndung bleibt alles vorlรคufig.