Rente: Neues Gesetz geplant – Das passiert jetzt mit der Betriebsrente

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Sie sollen einfacher in eine Betriebsrente kommen – gerade in kleinen Firmen und mit kleinerem Einkommen. Ein neuer Gesetzentwurf setzt dafür auf automatische Teilnahme-Modelle, eine bessere Förderung und weniger Auflagen für Anbieter. Ziel ist eine höhere Verbreitung der Betriebsrente als zweiter Säule der Altersvorsorge.

Das plant das neue Betriebsrenten-Gesetz

Der Entwurf „Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz“ liegt vor. Er soll im Herbst im Kabinett beraten werden und anschließend in Bundestag und Bundesrat gehen. Das Paket ergänzt die gesetzliche Rente und richtet sich besonders an Beschäftigte ohne Tarifbindung und mit niedrigerem Lohn.

Opting-out per Betriebsvereinbarung

Kernstück ist ein Opting-out: Beschäftigte nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil. Sie können widersprechen. Neu ist: Unternehmen ohne einschlägigen Tarifvertrag dürfen solche Optionsmodelle über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung einführen. Voraussetzung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent auf den umgewandelten Lohn. Das schafft einen einfachen Einstieg und mindert Eigenlasten.

Mehr Förderung für geringes Einkommen

Die steuerliche Förderung für Geringverdienende wird ausgebaut. Der maximale Förderbetrag steigt von 288 Euro auf 360 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenze wird dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt. Aktuell entspricht dies 2.718 Euro brutto pro Monat. So rutschen Beschäftigte nicht mehr allein wegen normaler Lohnerhöhungen aus der Förderung.

Pensionskassen erhalten mehr Spielraum

Für Pensionskassen werden Anlage- und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert. Das soll höhere Renditechancen ermöglichen, ohne die Auszahlungen stark schwanken zu lassen. Sozialpartnermodelle sollen zusätzliche Puffer aufbauen können. Für Versicherte bleibt die Aufsicht bestehen.

Kleinbetragsrenten leichter abfinden

Kleinere Anwartschaften lassen sich künftig leichter abfinden. Das Geld fließt dann unmittelbar in die gesetzliche Rentenversicherung. Damit wird die nachgelagerte Besteuerung sichergestellt und Bürokratie reduziert. Für Betroffene kann das administrativ entlastend sein.

Hintergrund: Verbreitung stagniert, Anspruch bleibt hoch

Ende 2023 hatten rund 18,1 Millionen Beschäftigte eine aktive Betriebsrenten-Anwartschaft. Wegen des Beschäftigungswachstums sank die Quote dennoch leicht auf 52 Prozent. Die Regierung will den Trend drehen und speziell kleine Betriebe erreichen. Geplant sind Mindereinnahmen von rund 155 Millionen Euro jährlich durch steuerliche Verbesserungen.

Was das für Sie praktisch bedeutet

Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung plant. Bei einem Opting-out nehmen Sie automatisch teil, sofern Sie nicht widersprechen. Fragen Sie nach dem verpflichtenden Zuschuss von mindestens 20 Prozent. Dieser Zuschuss macht die Betriebsrente spürbar attraktiver.

Arbeiten Sie in einem kleinen, nicht tarifgebundenen Betrieb? Dann profitieren Sie besonders. Das Gesetz öffnet den Zugang auch ohne Tarifvertrag, wenn die Tarifparteien kein Regelwerk für Ihren Bereich stellen. Das senkt Hürden in Betrieben, die bislang keine Lösung hatten.

Verdienen Sie bis etwa 2.700 Euro brutto im Monat, lohnt ein Blick auf die Förderung. Der erhöhte Förderbetrag und die dynamische Einkommensgrenze verbessern die Netto-Belastung. Arbeitgeber erhalten Planungssicherheit, wenn sie Beiträge für Sie leisten.

Wenn Sie bereits eine kleine Anwartschaft besitzen, kann eine Abfindung mit Einzahlung in die gesetzliche Rente sinnvoll sein. Das klärt der Versorgungsträger. Fragen Sie nach, ob dieser Weg bei Ihnen möglich ist.

Zeitplan und nächste Schritte

Der Referentenentwurf ist veröffentlicht. Die Kabinettsbefassung ist für September 2025 angekündigt. Danach folgen parlamentarische Beratungen und die Zustimmung des Bundesrats. Änderungen sind im Verfahren möglich. Bis zur Verkündung bleibt alles vorläufig.