Viele Haushalte zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl eine Befreiung möglich wäre. Häufig fehlt Wissen über Ansprüche, Fristen und Nachweise. Hier erfahren Sie kompakt, wer befreit wird, wer den ermäßigten Beitrag zahlt, wie Sie Anträge richtig stellen und wann Geld rückwirkend zurückkommt. So vermeiden Sie Nachzahlungen und holen zu viel Gezahltes zurück.
Inhaltsverzeichnis
Beitragshöhe und aktueller Stand
Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro je Wohnung. Eine Anhebung ist nicht in Kraft. Der Betrag bleibt bis auf Weiteres unverändert. Für Menschen mit Merkzeichen „RF“ gilt ein Drittelbeitrag von 6,12 Euro. Diese Werte bilden die Grundlage aller Berechnungen und Anträge.
Befreiung bei Sozialleistungen: Wer Anspruch hat
Eine Befreiung erhalten Sie, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zählen. Studierende und Auszubildende können befreit werden, wenn sie BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. Entscheidend sind klare Nachweise mit Leistungszeitraum, Art der Leistung und Name.
Härtefall: Befreiung trotz fehlender Leistung
Kein Leistungsbezug und trotzdem zu wenig Einkommen? Dann greift die Härtefallregel. Liegt Ihr Einkommen weniger als 18,36 Euro über dem sozialrechtlichen Bedarf, können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Notwendig ist ein Bescheid der zuständigen Sozialbehörde. Fehlt dieser, akzeptieren Stellen teils andere nachvollziehbare Nachweise. Planen Sie hier mehr Zeit für Belege ein.
Ermäßigung bei Behinderung: Merkzeichen „RF“ als Schlüssel
Menschen mit Behinderung zahlen den ermäßigten Beitrag von 6,12 Euro, wenn das Merkzeichen „RF“ vorliegt. Das Merkzeichen erhalten etwa blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit mindestens GdB 60 allein wegen der Sehbehinderung.
Auch gehörlose Menschen oder Personen ohne ausreichende Verständigungsmöglichkeit über das Gehör fallen darunter. Ebenso Betroffene, deren GdB mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Taubblinde Menschen sowie Empfänger von Blindenhilfe werden vollständig befreit.
Rückwirkende Entlastung: Bis zu drei Jahre sichern
Befreiung und Ermäßigung können rückwirkend gewährt werden. Zurückliegende Zeiträume berücksichtigt der Beitragsservice bis zu drei Jahre ab Antragstellung. Das gilt, wenn die Voraussetzungen damals bereits vorlagen und Sie passende Nachweise beilegen. Lassen Sie daher Bescheide und Bewilligungen kopieren und den Leistungszeitraum deutlich erkennen. So kommen Erstattungen für vergangene Monate zurück aufs Konto.
Praxisbeispiel rückwirkend
Sie beziehen seit 01/2023 Bürgergeld. Der Antrag auf Befreiung wird jedoch erst 09/2025 gestellt. Mit den Bescheiden erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge bis 09/2022 zurückgerechnet maximal drei Jahre ab Antrag. Ältere Zeiträume sind verfallen. Handeln Sie deshalb zeitnah.
Sonderfall Zweitwohnung: Frist strikt beachten
Für die Zweitwohnung zahlen Sie keinen zusätzlichen Beitrag, wenn eine Befreiung bewilligt wird. Hier gelten strengere Fristen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug oder Entstehen der Voraussetzungen. Dann beginnt die Befreiung mit dem Monat des Einzugs oder bis zu drei Monate rückwirkend. Erfolgt der Antrag später, gilt die Befreiung erst ab dem Monat der Antragstellung. Eine weitergehende Rückwirkung ist hier ausgeschlossen.
Wer im Haushalt zusätzlich profitiert
Eine wirksame Befreiung oder Ermäßigung wirkt im Haushalt fort. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zahlen in der gemeinsamen Wohnung keinen zusätzlichen Beitrag. Gleiches gilt für Kinder, die mit im Haushalt leben und noch keine 25 Jahre alt sind. Wichtig ist, dass die Hauptwohnung korrekt auf eine beitragspflichtige Person angemeldet ist.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Der Beitragsservice bewilligt Leistungen nur auf Antrag. Nutzen Sie das Online-Formular, drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Fügen Sie Kopien der Nachweise bei. Senden Sie den Antrag per Post an den Beitragsservice in 50656 Köln. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Digitales Nachreichen ist je nach Anliegen über Kontaktwege möglich. Originale sollten Sie nicht versenden.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Viele Anträge scheitern an fehlenden Zeiträumen. Prüfen Sie jeden Bescheid auf Beginn und Ende der Leistung. Reichen Sie neue Nachweise nach, wenn Bewilligungen enden oder wechseln. Achten Sie bei der Zweitwohnung zwingend auf die Drei-Monats-Frist. Verlassen Sie sich nicht auf telefonische Auskünfte. Entscheidend sind Schriftform, Fristen und belegte Voraussetzungen.
Rechenbeispiel Härtefall
Ihr Bedarf liegt bei 1.000 Euro monatlich. Ihr Einkommen beträgt 1.012 Euro. Die Differenz beträgt 12 Euro und liegt damit unter 18,36 Euro. Ein Härtefallantrag ist möglich. Legen Sie Einkommensnachweise und eine Bestätigung der Behörde bei. So erhöhen Sie die Chance auf eine Befreiung.
So gehen Sie jetzt vor
Prüfen Sie, ob Sozialleistungen, Merkzeichen „RF“ oder eine Zweitwohnung vorliegen. Sammeln Sie aktuelle und frühere Bescheide. Stellen Sie den Antrag umgehend. Fordern Sie fehlende Unterlagen bei der Behörde an. Vermerken Sie Fristen im Kalender. So sichern Sie Ihre Entlastung und holen Geld zurück.