Rente: 8 wichtige Änderungen für Rentner ab Juli 2024

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Morgen ist der 1. Juli 2024. Ab diesem Datum erhöhen sich im Zuge der Rentenanpassungen nicht nur die Rente, sondern es treten noch weitere wichtige Änderungen in Kraft. Welche das sind, erklären wir in unserem aktuellen Video mit Dr. Utz Anhalt sowie in diesem Beitrag.

Zum 1. Juli 2024 treten insgesamt acht Änderungen in Kraft, die für Rentnerinnen und Rentner wichtig sind.

Was ändert sich für Rentner ab Juli 2024?

Die wichtigste Änderungen sind die Rentenerhöhungen, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten. Zudem wird es einen Rentenzuschlag für Bestandrentner geben, die entweder die Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente beziehen.

Dr. Utz Anhalt zu den Änderungen bei der Rente

Rentenerhöhung ab Juli 2024

Wie hoch fällt die Rentenerhöhung aus?

Ab Juli 2024 dürfen sich Rentner in Deutschland auf eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Die Renten steigen um 4,57 Prozent.

Eine detaillierte Tabelle zur Rentenerhöhung 2024 kann in diesem Beitrag eingesehen werden.

Rentenauszahlung für Juli 2024

Wann wird die Rente für Juli 2024 ausgezahlt?

Die Auszahlung der Rente für Juli 2024, einschließlich der Rentenerhöhung, erfolgt für viele Rentner bereits Ende Juni.

Rentner, die ihre Rente vorschüssig erhalten, bekommen ihre Zahlungen am Freitag, dem 28. Juni 2024. Rentner, die ihre Rente nachschüssig erhalten, erhalten die Zahlung am Mittwoch, dem 31. Juli 2024.

Neue Geburtsjahrgänge, die ab Juli 2024 erstmals Rente beziehen können

Welche Jahrgänge sind betroffen?

Ab Juli 2024 können mehrere neue Geburtsjahrgänge erstmals Rente beziehen:

  • Regelaltersrente: Geburtsjahrgänge vom 02.06.1958 bis 01.07.1958 können mit Vollendung des 66. Lebensjahres in Rente gehen, sofern die 5-Jahres-Wartezeit erfüllt ist.
  • Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge vom 02.06.1961 bis 01.07.1961 können mit 63 Jahren und 12,6 Prozent Abschlag in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Versicherte, die zwischen dem 02.10.1962 und 01.11.1962 geboren sind, können ab 62 Jahren und 10,8 Prozent Abschlag in Rente gehen.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Personen, die zwischen dem 02.02.1960 und 01.03.1960 geboren sind, können mit 64 Jahren und 4 Monaten ohne Abschlag in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre Wartezeit nachweisen können.

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze zur Witwenrente

Was ändert sich bei der Hinzuverdienstgrenze?

Ab 1. Juli 2024 steigt der monatliche Einkommensfreibetrag für Hinterbliebenenrenten, insbesondere die Witwenrente, um 46 Euro auf netto 1.038 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 220 Euro.

Dies ermöglicht es Witwen und Witwern, ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen, ohne dass sich dies negativ auf ihre Hinterbliebenenrente auswirkt. Bei Waisenrenten gibt es keine Einkommensgrenzen, was bedeutet, dass Waisen unbegrenzt hinzuverdienen können.

Höhere Pfändungsfreigrenzen für Rentner

Welche neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab Juli 2024?

Die Pfändungsfreigrenzen für Rentner werden ab dem 1. Juli 2024 angehoben. Ab diesem Zeitpunkt können nur Einkommen über 1.500 Euro gepfändet werden.

Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Wie hoch sind die neuen Hinzuverdienstgrenzen?

Die neuen Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung lauten ab Juli 2024 wie folgt:

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: 37.117 Euro pro Jahr.
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung: 18.558 Euro pro Jahr.

Diese Anpassungen ermöglichen es Erwerbsminderungsrentnern, zusätzliche Einkünfte zu erzielen, ohne dass ihre Rentenansprüche gekürzt werden.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Rentner als Mieter

Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs?

Rentner, die bisher die Kosten für Kabel-TV über die Nebenkostenabrechnung ihres Vermieters bezahlt haben, müssen sich ab Juli 2024 selbst um einen Vertrag mit einem Anbieter kümmern.

Vermieter dürfen ab diesem Zeitpunkt die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Betroffene Rentner sollten sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag kümmern, um weiterhin Zugang zu TV-Diensten zu haben.

Erwerbsminderungsrente: Rentenzuschlag in 2 Stufen – aber Abschläge von 10,8 Prozent

Welche Neuerungen gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

Zum 1. Juli 2024 tritt eine wichtige Änderung für Erwerbsminderungsrentner in Kraft: Zum ersten Mal wird ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt.

Diese Neuregelung betrifft rund drei Millionen Menschen, die lange auf eine solche Verbesserung gewartet haben.

Der Zuschlag wird in einem zweistufigen Verfahren ausgezahlt, um eine korrekte Berechnung und rechtzeitige Auszahlung sicherzustellen.

In der ersten Stufe, ab Juli 2024, erfolgt die Auszahlung des Zuschlags separat von der regulären Rentenzahlung.

Die Auszahlung basiert auf einer pauschalen Berechnung. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann als fester Bestandteil der Erwerbsminderungsrente integriert und direkt mit der monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt.

Dieses zweistufige Verfahren soll sicherstellen, dass alle Berechtigten ihren Anspruch zeitnah und korrekt erhalten, auch wenn die endgültige Berechnung erst später erfolgt.

Eine Vergleichszahlung im November 2025 wird sicherstellen, dass niemand zu wenig erhalten hat. Eventuelle Überzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Der Zuschlag wird für zwei unterschiedliche Gruppen von Rentenbeziehern pauschal berechnet:

  • Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014: 7,5 Prozent Zuschlag
  • Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018: 4,5 Prozent Zuschlag

Zum Beispiel erhöht sich eine Rente von 900 Euro durch die diesjährige Rentenanpassung um 4,57 Prozent auf rund 941 Euro.

Der zusätzliche Zuschlag von 4,5 Prozent erhöht diesen Betrag um etwa 42 Euro, bei 7,5 Prozent Zuschlag sind es fast 71 Euro.