Für Rentner bringt das Jahr 2025 zahlreiche Änderungen mit sich. Sieben wichtige Neuerungen stellen wir Ihnen hier vor: die Beitragsbemessungsgrenze, die Regelungen zum Hinzuverdienst, die Anpassung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente, das Durchschnittsentgelt sowie den Preis für Rentenpunkte.
Außerdem betrachten wir die neuen Mindest- und Höchstbeiträge für freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse, die aktualisierten Grenzen für Mini- und Midijobs und den nun gültigen steuerpflichtigen Rentenanteil.
Inhaltsverzeichnis
Änderung 1: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt
2025 steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Vergangenes Jahr lag sie bei 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich in diesem Jahr auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro. 2024 waren es nur 69.300 Euro sowie 5.775 Euro im Monat.
Änderung 2: Der Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung
Menschen, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsminderung beziehen, können ab Januar dieses Jahres deutlich mehr hinzuverdienen. Voll Erwerbsgeminderte dürfen bis zu 19.661 Euro verdienen, ohne dass dies die Rente schmälert, und teilweise Erwerbsgeminderte liegen sogar bei 39.322 Euro.
Änderung 3: Verlängerte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung
Die Zurechnungszeit behandelt Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, so, als hätten sie in der Zeit der Erwerbsminderung reguläre Beiträge in die Rentenkasse geleistet. Diese Zurechnungszeit gilt vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze der regulären Altersrente.
Diese Regelaltersgrenze erhöht sich 2025 auf 66 Jahre und zwei Monate, und bis dahin dehnt sich jetzt auch die Zurechnungszeit aus.
Änderung 4: Neue freiwillige Mindest- und Höchstbeiträge
Wer freiwillig in die Rentenkasse einzahlt, erhöht seine spätere Rente oder sorgt in vielen Fällen sogar erst dafür, überhaupt eine gesetzliche Rente zu beziehen.
Man kann jedoch nicht unbegrenzt freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, und so gibt es ebenso einen Mindestbeitrag wie einen Höchstbeitrag. Der Mindestbeitrag liegt 2025 bei 103,42 Euro pro Monat und maximal bei 1.404,30 Euro pro Monat.
Änderung 5: Anstieg der Mini- und Midijob-Grenzen
Als Minijobs werden geringfügige Beschäftigungen bezeichnet, bei denen die Betroffenen kaum Abgaben leisten müssen. Die Höchstgrenze für diesen Übergangsverdienst erhöhte sich 2025 von zuvor 538,00 Euro auf jetzt 556,00 Euro.
Damit steigt auch die Mindestgrenze eines Midijobs an. Diese beginnt jetzt bei 556,01 Euro, und die Höchstgrenze ist bei 2.000 Euro.
Änderung 6: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt
2025 stieg der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, wieder an. Er liegt jetzt bei 83,5 Prozent, damit bleiben nur noch 16,5 Prozent der Bruttojahresrente steuerfrei.
Änderung 7: Vorläufiges Durchschnittsentgelt und Kauf von Rentenpunkten
Das Durchschnittsentgelt steigt im Jahr 2025 deutlich an, was den Kauf von Rentenpunkten erheblich teurer macht. Während das Durchschnittsentgelt 2024 noch bei 45.358 Euro lag, wird es 2025 auf 50.493 Euro steigen.
Da der Beitragssatz für die Rente unverändert bei 18,6 Prozent liegt, kostet ein Rentenpunkt im Jahr 2025 nun 9.392 Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag der Preis bei 8.437 Euro. Das bedeutet eine Steigerung von 955 Euro, was einem Anstieg von 11,3 Prozent entspricht.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.