Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann im Jahr 2025 erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen sowie bei den angebotenen Zusatzleistungen machen den Vergleich und Wechsel attraktiv. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, von Fristen und den Vorteilen eines Wechsels.
Wichtige Fristen und Regelungen für den Wechsel
Versicherte müssen eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende einhalten. Das bedeutet: Wer bis zum 31. Januar 2025 wechselt, kann ab dem 1. April 2025 Mitglied in einer neuen Krankenkasse sein. Eine Bindungsfrist von 12 Monaten gilt nach einem Wechsel bei der neuen Kasse, es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.
Das Sonderkündigungsrecht greift besonders bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Hier können Versicherte auch vor Ablauf der Bindungsfrist wechseln, wenn die Kündigung innerhalb des Monats erfolgt, in dem der neue Beitrag erstmals erhoben wird.
Zusatzbeiträge 2025: Enormes Sparpotenzial
Der Zusatzbeitrag ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Krankenkasse. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der 2025 zwischen 1,84 % und 4,4 % liegt. Diese Spanne kann bei mittleren und höheren Einkommen deutliche finanzielle Unterschiede ausmachen.
Rechenbeispiel:
Bruttoeinkommen: 4.500 Euro/Monat
Günstigster Zusatzbeitrag (1,84 %): 82,80 Euro/Monat
Höchster Zusatzbeitrag (4,4 %): 198 Euro/Monat
Ersparnis für Arbeitnehmer: 57,60 Euro/Monat bzw. 691,20 Euro/Jahr
Ersparnis für Selbstständige: 115,20 Euro/Monat bzw. 1.382,40 Euro/Jahr
Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 3.500 Euro können Versicherte über 500 Euro im Jahr sparen.
Zusatzleistungen und Serviceangebote: Mehr als nur Beitragssätze
Neben den Kosten spielen Zusatzleistungen und Servicequalität eine wichtige Rolle. Der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog garantiert eine einheitliche Basisversorgung, doch viele Krankenkassen haben freiwillige Zusatzangebote.
Wichtige Zusatzleistungen:
- Alternative Heilmethoden: Zuschüsse für Osteopathie, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin (TCM) oder anthroposophische Medizin.
- Präventionskurse: Kostenübernahme für Kurse in den Bereichen Stressmanagement, Rückenschule oder gesunde Ernährung.
- Bonusprogramme: Finanzielle Anreize für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder sportliche Aktivitäten.
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Angebote wie professionelle Zahnreinigung oder erweiterte Krebsvorsorge.
Versicherte sollten daher sowohl die Beiträge als auch die Zusatzleistungen sorgfältig vergleichen, um eine Krankenkasse zu finden, die optimal zu ihren Bedürfnissen passt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Krankenkassenwechsel
Ein Wechsel der Krankenkasse erfolgt in wenigen Schritten:
- Informationen einholen und vergleichen:
Nutzen Sie Vergleichsportale, um Zusatzbeiträge, Leistungen und Servicequalität der Krankenkassen zu überprüfen. - Neue Krankenkasse wählen:
Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei der gewünschten Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen. - Kündigung durch die neue Krankenkasse:
Die neue Krankenkasse kündigt Ihre bisherige Mitgliedschaft und übernimmt die gesamte Abwicklung. Ein eigenes Kündigungsschreiben ist nicht erforderlich. - Mitgliedsbescheinigung erhalten:
Nach erfolgreichem Wechsel stellt die neue Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung aus. Diese wird in der Regel elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. Informieren Sie dennoch Ihren Arbeitgeber formlos über den Wechsel.
Häufige Fragen zum Wechsel
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die reguläre Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Was passiert bei Problemen im Wechselprozess?
Sollten Schwierigkeiten auftreten, bleibt die bisherige Krankenkasse verpflichtet, den Versicherungsschutz bis zum erfolgreichen Wechsel sicherzustellen.
Wann müssen Versicherte selbst kündigen?
Eine Eigenkündigung ist erforderlich, wenn Versicherte ins Ausland ziehen oder in die private Krankenversicherung wechseln möchten. In diesen Fällen ist ein Nachweis über die neue Absicherung notwendig.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der neue Beitrag erstmals fällig wird. Dabei bleibt die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende bestehen.
Versicherte sollten darauf achten, dass die Krankenkasse rechtzeitig über die Beitragserhöhung informiert. Erfolgt die Benachrichtigung verspätet, darf der höhere Zusatzbeitrag erst mit einem Monat Verzögerung eingezogen werden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.