Schwerbehinderung: Grad der Behinderung auch wegen Alkoholsucht

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Der Grad der Behinderung definiert die Schwere einer Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine körperliche, geistige oder psychische Einschränkung. Gilt dies auch für Alkoholabhängigkeit?

Nicht die Ursache ist entscheidend, sondern die Beeinträchtigung

Um einen Grad der Behinderung zu erhalten stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt. Dieses führt dann die notwendigen Ermittlungen durch. Gewöhnlich bedeutet das eine Prüfung der Aktenlage, und dazu gehören ärztliche Befundberichte, medizinische Gutachten oder auch Entlassungsberichte aus Kliniken.

Die Behörde erfragt, welche Erkrankungen vorliegen, wie stark diese Sie in Ihren Leistungen einschränken, und welche Behandlungen stattgefunden haben. Die verfügbaren Unterlagen prüfen dann Ärzte der Sozialmedizin und erstellen Gutachten. Das läuft auf Grundlage der Versorgungsmedizinischen Grundsätze.

Ist Alkoholismus eine Behinderung?

Eine Alkoholabhängigkeit allein ist noch keine Schwerbehinderung und auch keine minderschwere Behinderung. Vielmehr geht es bei allen Behinderungen darum, wie sehr die Krankheit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.

Kann eine Alkoholkrankheit einen Grad der Behinderung bedingen

Auch die Folgen chronischen Alkoholkonsums können zu einem Grad der Behinderung führen, nämlich dann, wenn der Alkoholmissbrauch zu körperlichen, geistigen und / oder psychischen Schäden geführt hat. Die Höhe des Grades der Behinderung hängt unter anderem vom Ausmaß der Organschäden ab.

Dazu zählen zum Beispiel Leberbeschwerden oder hirnorganische Anfälle und auch eine alkoholbedingte Veränderung der Persönlichkeit.

Wann erfüllt Alkhoholkrankheit die Kriterien einer Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung beginnt ab einem Grad der Behinderung von 50. Damit sind bestimmte Nachteilsausgleiche verbunden wie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, kostenlose Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bei Erwerb einer Wertmarke, Sonderrechte am Arbeitsplatz wie ein besonderer Kündigungsschutz und Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie steuerrechtliche Vergünstigungen.

Eine nachgewiesene Alkoholabhängigkeit mit Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit rechtfertigt einen Gesamtgrad der Behinderung, der nicht unter 50 liegt, also eine Schwerbehinderung.

Bei Alkholkrankheit gilt eine Heilungsbewährung

In solchen Fällen wird der Grad der Behinderung allerdings nicht unbefristet ausgestellt. Alkoholabhängigkeit gilt als eine grundsätzlich heilbare Erkrankung.

Wenn Sie bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungskur durchführen, gilt in der Regel eine Heilungsbewährung von zwei Jahren. Ohne Organschäden wird in dieser Zeit der Heilungsbewährung der Grad der Behinderung normalerweise mit 30 angesetzt. Damit sind Sie nicht mehr als schwerbehinderter Mensch erfasst.

Grad der Behinderung wegen Folgeerkrankungen

Auch durch chronischen Alkoholkonsum verursachte Krankheiten können einen Grad der Behinderung bedingen.

Dazu zählen körperlich Magenschleimhaut- und Bauchspeicheldrüsenentzündungen, Herzschäden und Erkrankungen des Herz-Blutkreislaufs, Lebererkrankungen wie Fettleber oder Leberzirrhose, die Nervenkrankheit Polyneuropathie oder das Wernicke-Kosakow-Syndrom, eine schwere Gedächtnisstörung sowie diverse Krebsformen in Leber, Mund, Rachen, Speiseröhre oder Magen.

Mögliche psychische Folgen, die für sich oder zusammen mit anderen Folgeerkrankungen einen Grad der Behinderung bedingen können sind Delirium, Psychosen, Depressionen, weitere Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen (emotional instabil, ängstlich vermeidend, abhängig, dissozial oder zwanghaft) und ADHS.

Funktionale Alkoholiker

Besondere Probleme bei der Anerkennung eines Grades der Behinderung haben sogenannte funktionale Alkoholiker. Diese verbergen ihre Alkoholabhängigkeit nach außen und wirken so, als ob sie im Alltag mit Arbeit und Familie nicht beeinträchtigt sind.

Tatsächlich sind sie aber in Wirklichkeit oft erheblich durch ihre Krankheit behindert. Einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung werden diese Betroffenen in der Regel erst dann stellen, wenn sie ihrem Problem gegenüber ehrlich sind.