Der Dezember 2024 bringt für Rentner in Deutschland wieder einmal viele Neuerungen mit sich. In diesem Artikel stellen wir die fünf entscheidenden Änderungen vor. Dabei geht es um neue Rentenbescheide, Steueranpassungen, Regelungen zum Renteneintritt und weitere Themen, die für Menschen im Ruhestand wichtig sind.
1. Neue Rentenbescheide für Grundrentenempfänger
Im Dezember 2024 erhalten Millionen von Grundrentenempfängern neue Rentenbescheide, die durch die Einkommensanrechnung der Rentenversicherung ausgelöst werden.
Das bedeutet, dass bei vielen Rentnern das Einkommen neu überprüft wird, um den exakten Anspruch auf die Grundrente zu berechnen. Rentner können je nach Situation aufgrund des gestiegenen Einkommensfreibetrags und dem Wegfall von steuerpflichtigem Einkommen eine höhere Rente oder erstmals eine Auszahlung des Zuschlags erwarten.
Natürlich kann durch die Neuberechnung auch der Zuschlag aberkannt werden und sich dadurch die finanzielle Situation verschlechtern.
2. Lohnsteuerreduzierung für Rentner mit Hinzuverdienst
Ab dem 1. Dezember 2024 wird eine wichtige steuerliche Änderung für alle Rentner mit Hinzuverdienst wirksam. Der Grundfreibetrag steigt von 11.604 Euro auf 11.784 Euro. Das bedeutet für Rentner, die weiterhin arbeiten, eine geringere Lohnsteuerbelastung und damit ein höheres Nettoeinkommen.
Die Lohnsteueranpassung wird sich unmittelbar auf den Lohnzettel für Dezember auswirken und somit zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen. Es wird erwartet, dass der Bundesrat dieser bereits beschlossenen Änderung offiziell am 22. November 2024 zustimmt.
3. Inflationsausgleichsprämie bis Ende Dezember 2024
Arbeitgeber haben noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie an ihre Arbeitnehmer zu zahlen. Diese Prämie umfasst Bar- und Sachleistungen von bis zu 3.000 Euro und steht allen Arbeitnehmern offen, unabhängig von ihrem Arbeitsverhältnis.
Das bedeutet, dass Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Arbeitnehmer in Nebenjobs, Minijobber sowie kurzfristig Beschäftigte von dieser Prämie profitieren können. Auch arbeitende Rentner haben Anspruch auf diese Leistung. Arbeitgeber sind dabei nicht zur Auszahlung verpflichtet, jedoch können sie durch diese Prämie einen wichtigen Beitrag zur Abfederung der inflationsbedingten Belastungen leisten.
4. Renteneintritt für bestimmte Jahrgänge im Dezember 2024
Im Dezember 2024 haben bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals die Möglichkeit, eine Altersrente zu beanspruchen. Dies betrifft vier verschiedene Rentenarten:
- Regelaltersrente: Personen, die zwischen dem 2. November 1958 und dem 1. Dezember 1958 geboren wurden, können mit Vollendung des 66. Lebensjahres ihre Regelaltersrente ohne Abschlag erhalten.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Personen, die zwischen dem 2. November 1961 und dem 1. Dezember 1961 geboren wurden, können ab ihrem 63. Lebensjahr eine Altersrente mit einem Abschlag von 12,6 % in Anspruch nehmen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge vom 2. Juli 1960 bis zum 1. August 1960 können mit Vollendung des 64. Lebensjahres und vier weiteren Kalendermonaten ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Wer zwischen dem 2. Januar 1963 und dem 1. Februar 1963 geboren wurde, kann ab einem Grad der Behinderung von 50, nachgewiesener Wartezeit von 35 Jahren, mit Vollendung des 61. Lebensjahres und zehn weiteren Monaten in Rente gehen. Hierfür fällt ein Abschlag von 10,8 % an.
5. Rentenzahlungstermine im Dezember 2024
Im Dezember 2024 erfolgt die Zahlung der gesetzlichen Rente entweder am 30. oder am 31. Dezember. Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Rente am letzten Tag des Monats ausgezahlt wird.
Fällt dieser Tag jedoch auf einen Feiertag oder ein Wochenende, wird die Zahlung auf den letzten Bankarbeitstag davor verlegt. Der 31. Dezember 2024 ist ein Dienstag, jedoch kein Bankarbeitstag, wie die Deutsche Bundesbank bestätigt hat. Daher wird die gesetzliche Rente bereits am Montag, dem 30. Dezember 2024, ausgezahlt.
Diese Regelung betrifft die Überweisung der regulären Rentenbeträge sowie die Auszahlung des seit Juli 2024 geltenden Rentenzuschlags von bis zu 7,5 %, der im Zeitraum vom 10. bis 20. Dezember 2024 fällig wird.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.