Die Bundesregierung hat vor, die steuerlichen Zuschüsse zur gesetzlichen Rente um zehn Milliarden zu kürzen. Die Deutsche Rentenversicherung warnt deshalb vor einer schnelleren Erhöhung der Rentenbeiträge.
Zehn Milliarden weniger
Das ist der Plan: Bis 2027 sollen rund zehn Millionen weniger staatliche Gelder in die Rentenversicherung fließen. Zwischen 2024 und 2027 soll der staatliche Zuschuss jedes Jahr um rund 1,2 Milliarden gekürzt werden,
Zwischen 2025 und 2027 sollen zudem weitere zwei Milliarden bei der staatlichen Unterstützung der Renten eingespart werden.
Von dem ursprünglich vorgesehenen Budget fehlen der Rentenkasse damit ungefähr zehn Milliarden Euro.
Welche Zuschüsse gibt es?
Die Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung sind in drei unterschiedliche Leistungen aufgeteilt. Der allgemeine Bundeszuschuss beträgt 54,2 Milliarden Euro, hinzu kommt ein Bundeszuschuss von circa 14,6 Milliarden Euro, und außerdem der Erhöhungsbetrag zu diesem zusätzlichen Zuschuss – letzterer liegt bei 15,4 Milliarden Euro.
Bundeszuschuss und Generationenumlage
Das deutsche Rentensystem ist im Kern ein Umlageverfahren. Das bedeutet: Pflichtversicherte und freiwllig Versicherte zahlen in die Rentenkasse ein, finanzieren damit aber nicht die eigene spätere Rente, sondern die Bezüge der jetzigen Rentner. Die heutigen Rentner zahlten in ihrer Versichertenzeit ebenso für die damaligen Rentner.
Diese Finanzierung allein reicht nicht, um die Renten zu decken, und deshalb gibt es einen staatlichen Zuschuss zur Rentenversicherung, der aus Steuermitteln gedeckt ist.
In den letzten fünfzig Jahren stieg allerdings die Lebenserwartung um mehr als ein Jahrzehnt, und da die Menschen älter werden, beziehen sie auch länger Rente. Damit müssen weniger Beitragszahler mehr Rentner finanzieren.
Um dieses Ungleichgewicht auzzugleichen, gibt es im derzeitigen Rentensystem vor allem zwei Möglichkeiten: Die Beiträge der Versicherten erhöhen oder den Bundeszuschuss steigern. Da der Bundeszuschuss gesenkt wird, bleibt nur die Erhöhung der Beiträge.
Anrechnungszeiten und gesellschaftliche Leistungen
Die Rentenversicherung übernimmt auch Leistungen, die sich nicht im engen Sinn auf die Auszahlungen an die Rentner (und ehemaligen Beitragszahler) richten.
Darunter fallen vor allem die Anrechnungszeiten sowie der Grundrentenzuschlag. Anrechnungszeiten sind Phasen, die bei der Rente berücksichtigt werden, obwohl die Betroffenen keine Beiträge leisten konnten. Dazu gehören Pflegezeiten oder Erziehunsgzeiten.
Der Grundrentenzuschlag wird für langjährig Versicherte gezahlt, die wegen niedriger Beiträge nur eine kleine Rente beziehen.
Solche Leistungen werden vom Staat mit Pauschalbeträgen finanziert.
Was muss der Staat bezahlen?
Nicht genau geregelt ist, welche Leistungen der Rente nicht unter die konkreten Aufgaben der Versicherung fallen. Tatsächlich ist bei der Witwen- und Witwerrente teilweise strittig, welche Anteile von ihr mit Beitragszahlungen abgegolten werden dürften oder nicht.
Die Diskussion darüber, welche Leistungen über die Beiträge abgedeckt werden müssen und welche nicht, ist ein Streitpunkt zwischen Rentenversicherung und Bund. So geht die Rentenversicherung zum Beispiel davon aus, dass die staatlichen Zuschüsse 2020 doppelt so hoch hätten gewesen sein müssen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.