Auch wer viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, hat im Alter oft wenig Geld. Es gibt in Deutschland keine Mindestrente, aber eine Höchstrente. Wie viel Rente maximal möglich ist, das zeigen wir in diesem Artikel.
Die Höhe der Rente bemisst sich nach der Höhe der Beiträge
Wie viel Rente ein erwerbstätiger Versicherter im Alter bezieht, wird nach der Höhe seiner Gesamtbeiträge berechnet. Ein Jahr mit Durchschnittseinkommen (und damit durchschnittlichen Rentenbeiträgen) ergibt genau einen Rentenpunkt.
Tabelle: Rentenpunkte nach Gehalt
Jahresgehalt
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Rentenpunkte Alte Bundesländer |
Rentenpunkte Neue Bundesländer
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20.000 EUR
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0,4409 | 0,4471 |
30.000 EUR
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0,6614 | 0,6707 |
40.000 EUR
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0,8819 | 0,8942 |
44.732 EUR
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0,9862 | 1 |
45.358 EUR
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1 | 1,014 |
50.000 EUR
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1,1023 | 1,1178 |
60.000 EUR
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1,3228 | 1,3413 |
70.000 EUR
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1,5433 | 1,5649 |
80.000 EUR
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1,7637 | 1,7884 |
Wer weniger verdient als der Durchschnitt, bekommt weniger Rentenpunkte, wer mehr verdient, erhält mehr.
Tabelle: Durchschnittseinkommen Deutschland 2003–2024
Jahr | Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer
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2024 | 45.358 EUR* |
44.732 EUR*
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2023 | 43.142 EUR* |
41.967 EUR*
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2022 | 42.053 EUR |
40.358 EUR
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2021 | 40.463 EUR |
38.317 EUR
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2020 | 39.167 EUR |
36.605 EUR
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2019 | 39.301 EUR |
36.256 EUR
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2018 | 38.212 EUR |
33.700 EUR
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2017 | 37.077 EUR |
32.598 EUR
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2016 | 36.187 EUR |
31.701 EUR
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2015 | 35.363 EUR |
30.745 EUR
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2014 | 34.514 EUR |
29.588 EUR
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2013 | 33.659 EUR |
28.617 EUR
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2012 | 33.002 EUR |
28.003 EUR
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2011 | 32.100 EUR |
27.342 EUR
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2010 | 31.144 EUR |
26.560 EUR
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2009 | 30.506 EUR |
26.047 EUR
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2008 | 30.625 EUR |
25.829 EUR
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2007 | 29.951 EUR |
25.294 EUR
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2006 | 29.494 EUR |
24.938 EUR
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2005 | 29.202 EUR |
24.691 EUR
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2004 | 29.060 EUR |
24.355 EUR
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2003 | 28.938 EUR |
24.230 EUR
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Die Beitragszeit als Versicherter zählt
In die Rechnung fließt nicht nur die Höhe der jeweiligen Beiträge ein, sondern auch die gesamte Zeit als Versicherter. Je länger jemand in die Rentenkasse einzahlt oder von dieser berücksichtigt wird, umso höher fällt die Altersrente aus.
Die Rente hat eine Obergrenze
Ein Trugschluss ist es aber, zu denken, dass mit der Höhe des Einkommens und der Länge der Versicherungszeit die Rente unbegrenzt erhöht werden könnte.
Es gibt bei der Rente keine Untergrenze, also eine Garantie, eine bestimmte monatliche Summe auf jeden Fall zu bekommen, wenn man die nötigen fünf Jahre Wartezeit erfüllt hat.
Umgekehrt gilt aber eine Obergrenze. Diese liegt in diesem Jahr bei 7.550 Euro pro Monat und 90.600 Euro pro Jahr. Diese Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jährlich, denn sie wird an die Entwicklung der Einkommen angepasst.
Oberhalb dieser Grenze müssen und dürfen keine Beiträge geleistet werden, und damit gibt es darüber hinaus auch bei höherem Einkommen keine zusätzlichen Rentenansprüche.
Wie hoch ist die Höchstrente?
Auch mit hohem Einkommen können höchstens zwei Rentenpunkte pro Jahr gesammelt werden. Wer 45 Jahre versicherungspflichtig erwerbstätig ist, gut verdient und jährlich zwei Rentenpunkte bekommt, hat bei der Regelaltersgrenze 90 dieser Entgeltpunkte zusammen.
Ein Rentenpunkt liegt derzeit bei 39,32 Euro. Die Höchstrente beträgt also derzeit 3.538,30 Euro.
Hohe Renten sind sehr selten
Allerdings muss sich kaum ein pflichtversicherter Arbeitnehmer Gedanken darüber machen, ob er diesen Höchstbetrag erreicht. Kaum jemand verdient vom Eintritt des Berufslebens bis zum Ruhestand jedes Jahr so viel, dass durchgehend zwei Rentenpunkte anfallen.
Um eine Nettorente von auch nur 2.000 Euro zu bekommen, müsste man 35 Jahre lang jeden Monat mindestens 6.800 Euro brutto verdient haben. Das gilt nicht einmal für jeden zehnten Beschäftigten.
Bei 4.000 Euro brutto pro Monat läge die Bruttorente nach 35 Jahren lediglich bei 1.456 Euro.
Fazit
Auch wer mit seinem Arbeitseinkommen halbwegs über die Runden kommt, darf keine Rente erwarten, die zum Leben reicht. Versicherungen klären darüber auf, dass die gesetzliche Rente heute lediglich als Basisversorgung gesehen werden kann, nicht aber dazu, den Lebensabend zu finanzieren.
Die Stiftung Warentest stellte zudem eine Faustregel dafür aus, wie Menschen sich bei ihrem gewohnten Lebensstandard ausrechnen können, wie viel Geld sie später benötigen, um diesen nach der Rente aufrechtzuerhalten. Der Stiftung zufolge sind dies 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.