Rechtsanwälte kritisieren scharf Hartz 4-Berechnungsgrundlage

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Bereits Ende letzter Woche wurde über die Entdeckung des Politmagazins Monitor diskutiert. Die Bundesregierung verschweigt ihre interne Berechnungsgrundlage beim Hartz IV-Regelsatz.

Der Hartz IV-Regelsatz sollte nicht 416 EUR betragen, sondern vielmehr 571 EUR. Ein Grund für die Niedrighaltung der Hartz IV-Regelsätze scheint eine durch die Anhebung der Regelsätze entstehende Steuereinbuße von ca. 15 Milliarden Euro zu sein.

Auch die Anwälte von der Kanzlei rightmart (hartz4widerspruch.de) nehmen zu diesem Vorwurf Stellung:

Die Enthüllung des ARD-Politmagazins MONITOR überrascht uns nicht. Bereits in der Vergangenheit hat rightmart häufig darauf aufmerksam gemacht, dass die jährlichen Anpassungen der ALG-2-Beträge auf falschen Berechnungsgrundlagen basieren und stetig die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Garantie eines soziokulturellen Existenzminimums missachtet werden (BVerfG 1 BvL 1/091, BVerfG 1 BvL 10/12). Daher stellt sich die Frage, ob die Hartz 4-Regelsätze generell als rechtswidrig zu bewerten sind.
Leider wird auf dem Rücken der Hartz-4-Empfänger Politik gemacht, was dazu führt, dass eine steige finanzielle Unterdeckung für diejenigen Menschen in Kauf genommen wird, die es am nötigsten haben. Zusätzlich werden in sehr vielen Bescheiden weitere Berechnungsfehler vorgenommen, was das ohnehin schon schlechte Hartz-4-Niveau noch weiter verschlimmert. Wir empfehlen daher bei jedem erhaltenen Hartz 4-Bescheid einen Überprüfungsantrag einzureichen.

Wir werden daher weiterhin akribisch jeden Fehler in Hartz-4-Bescheiden ausfindig machen, um wenigstens das absolute Minimum an Leistungen zu gewährleisten.

Die bewusste Nichtanhebung der Hartz IV-Regelsätze geht zu Lasten aller Hartz IV-Leistungsbezieher. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Hartz IV das Existenzminimum sicherstellen soll. Dies ist mit einer Hartz IV-Regelleistung in Höhe von 416 EUR monatlich so gut wie nicht möglich. Leistungsberechtigte können mit dem Hartz IV-Rechner prüfen, ob sie wenigstens die momentan gültigen Leistungen in voller Höhe erhalten.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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