Pflegegrad 4: Diese Vorteile und Zuschüsse wurden 2025 erhöht – Tabelle

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Beim Pflegegrad 4 wurden die Leistungen der Pflegekasse 2025 erhöht. Pflegegrad 4 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, und das bedeutet entsprechend höhere Leistungen als bei Pflegebedürftigen mit niedrigeren Pflegestufen.

Wir klären Sie auf, welche Leistungen Ihnen beim Pflegegrad 4 in diesem Jahr zustehen, und was sich im Vergleich zu 2024 geändert hat.

Das Pflegegeld wurde 2025 angehoben

Sie sollen als Pflegebedürftige selbst entscheiden, wer sie wie pflegt. Deshalb unterstützt die Pflegeversicherung Sie auch, wenn Sie sich von Angehörigen, Freunden oder anderen Ehrenamtlichen pflegen lassen wollen, statt einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten. Dafür erhalten Sie das sogenannte Pflegegeld.

Dieses wurde für den Pflegegrad 4 in diesem Jahr auf 800,00 Euro angehoben. 2024 betrug es 765,00 Euro.

Pflegesachleistungen wurden erhöht

Pflegesachleistungen sind professionelle häusliche Pflegehilfen für körperbezogene Pflege, Haushaltsdienste und Betreuung. Sie haben ab der Pflegestufe 2 darauf einen Anspruch, wenn Sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Pflegesachleistungen können nur Pflegedienste oder Einzelpersonen erbringen, die einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Pflegekasse geschlossen haben. Der Höchstbetrag dafür liegt 2025 bei Pflegestufe 4 bei 1.859,00 Euro statt wie zuvor bei 1.778,00 Euro.

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Vollstationäre Pflege: Pflegekasse zahlt mehr

Wenn Sie vollstationär gepflegt werden müssen, dann stellt die Pflegekasse Ihnen bei Pflegestufe 4 ebenfalls eine monatliche Summe zur Verfügung. Diese beträgt 2025 1.855,00 Euro statt wie zuvor 1.775,00 Euro.

Müssen Sie nur teilweise stationär gepflegt werden oder benötigen Sie eine Tages- oder Nachpflege? Dann haben Sie bei Pflegestufe 4 in diesem Jahr einen Anspruch auf 1.685,00 Euro statt 1.612,00 Euro im letzten Jahr.

Unterstützung der Kurzzeitpflege erhöht

Kurzzeitpflege bedeutet, dass Sie als Pflegebedürftige für eine bestimmte Zeit vollstationär gepflegt werden müssen. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder, wenn Sie (aus welchen Gründen auch immer), zeitweise nicht häuslich gepflegt werden können.

Bei Pflegestufe 4 standen Ihnen dafür 2024 noch 1.774,00 Euro zu, und jetzt sind es 1.854,00 Euro. Das gilt allerdings nicht pro Monat, sondern pro Jahr.

Verhinderungspflege Zuschuss angehoben

Auch der Betrag, den die Pflegekasse für die Verhinderungspflege gewährt, ist auf das ganze Jahr bezogen. Er liegt nun ebenso wie bei der teilstationären Pflege bei 1.685,00 Euro nach zuvor 1.612,00 Euro.

Verhinderungspflege ist für Zeiten vorgesehen, in denen Ihre Hauptpflegeperson nicht zur Verfügung steht, sei es wegen Krankheit, wegen Urlaub, aber auch für einige Stunden zum Beispiel wegen eines Behördentermins.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Sie haben bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Maßnahmen, die die Pflege in ihrem Wohnumfeld erleichtern und / oder verbessern. Das können Rampen oder Treppenlifte sein, verbreiterte Türrahmen, technische Hilfen oder der Umbau von Möbeln.

Auf Pflegestufe 4 sind dafür bis zu 4.180,00 Euro von der Pflegekasse möglich, und das sind 180,00 Euro mehr als im letzten Jahr.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sollen den Mehrbedarf ausgleichen, den Sie aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit haben. Er liegt 2025 bei 131,00 Euro, und das sind sechs Euro mehr als 2024.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Dieser Betrag umfasst zum Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Gesichtsmasken. 2024 bekamen Sie dafür 40,00 Euro pro Monat, und jetzt sind es 42,00 Euro.

Übersicht Pflegegrad 4 – Leistungen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024:

Leistungsart Betrag 2024 (€) Betrag 2025 (€) Differenz (€)
Pflegegeld 765 800 35
Pflegesachleistungen 1.778,00 1.859,00 81
Vollstationäre Pflege 1.775,00 1.855,00 80
Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) 1.612,00 1.685,00 73
Kurzzeitpflege (jährlich) 1.774,00 1.854,00 80
Verhinderungspflege (jährlich) 1.612,00 1.685,00 73
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000,00 4.180,00 180
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 131 6
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) 40 42 2