Lebensmittelgutscheine sind Sachleistungen, die in bestimmten Fällen von Sozialbehörden ausgegeben werden. Auch Jobcenter stellen bisweilen solche Gutscheine aus, anstelle des Regelsatzes für Ernährung.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, in welchen Fällen die Jobcenter diese Notlösung durchführen dürfen, warum die Behörden hier immer wieder rechtswidrig handeln, und worauf Sie achten müssen, wenn das Jobcenter Ihnen Essensmarken ausgeben will, statt Geld zu überweisen.
Wie ist die Rechtsgrundlage?
Der Paragraf 24 des Sozialgesetzbuches II klärt im zweiten Absatz, unter welchen Bedingungen Jobcenter das Recht haben, diese Sachleistungen anstelle des Regelsatzes auszugeben oder dies sogar müssen.
Wo liegt das Problem?
Solche Gutscheine schränken massiv die Freiheitsrechte ein, in diesem Fall die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Mit den Essensmarken können Sie nämlich nicht mehr selbst bestimmen, welchen Teil des Regelsatzes Sie in welchem Geschäft für welche Dinge ausgeben.
Nur bei den teilnehmenden Shops können Sie elementare Lebensmittel wie Gemüse, Obst oder Brot eintauschen, zu einem festen Betrag. Sie können die Gutscheine nicht in Bargeld umtauschen und bekommen auch kein Wechselgeld. Ausgeschlossen ist der Bezug von allem, was außerhalb dieser Grundnahrungsmittel liegt, also zum Beispiel von Zigaretten oder Alkohol.
Weil mit diesen Gutscheinen die Grundrechte eingeschränkt werden, sind die Hürden für Behörden hoch, diese Maßnahmen einsetzen zu dürfen oder dies sogar zu müssen.
Wann sind Lebensmittelgutscheine zulässig?
Der Paragraf 24 regelt klar, dass diese Gutscheine nur dann ausgeteilt werden dürfen, wenn Leistungsbezieher nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit dem Regelsatz zu decken. Das gilt hauptsächlich für suchtkranke Menschen, die abhängig sind von Alkohol oder anderen Substanzen.
Bei schwer drogenkranken Menschen sind die Jobcenter in manchen Fällen sogar in der Pflicht, Lebensmittelgutscheine auszustellen, um zu verhindern, dass die Betroffenen den für die Ernährung vorgesehenen Teil des Regelsatzes für die Suchtmittel ausgeben. Mangel- und Unterernährung wäre die Folge.
Auch bei Spielsucht oder schwer unwirtschaftlichem Verhalten dürfen Jobcenter zu dieser Maßnahme greifen.
Grundlage der Gutscheine und die Berechtigung, Freiheitsrechte einzuschränken, ist es sicherzustellen, dass Leistungsbezieher die Leistungen auch nutzen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Jeder Einzelfall muss geprüft werden
Eine so gravierende Maßnahme dürfen die Jobcenter nicht leichtfertig durchführen, sondern müssen immer im Einzelfall prüfen, ob eine solche Ausnahme vorliegt. Das Jobcenter muss nachweisen, dass Geldleistungen systematisch für andere Aufgaben zweckentfremdet wurden. Nur dann darf es Gutscheine anstelle des Regelsatzes ausgeben.
Das Jobcenter darf nicht den gesamten Regelsatz als Gutscheine umwandeln, sondern dies bezieht sich ausschließlich auf den Teil des Regelsatzes, der für die Ernährung vorgesehen ist.
Praktische Schwierigkeiten
Im Alltag gibt es zahlreiche Hürden beim Einlösen der Gutscheine. Da nicht alle Geschäfte die Marken akzeptieren, müssen die Betroffenen erst einmal einen passenden Laden finden, der sich oft weit entfernt vom Wohnort befindet.
Außerdem gelten die Gutscheine als Stigma, und Betroffene empfinden die Vergabe als Entmündigung.
Was können Sie tun, wenn Sie keine Gutscheine haben wollen?
Jobcenter legen die strikten rechtlichen Bedingungen für die Vergabe von Gutscheinen oft in eigenem Interesse aus. Auch sind die Einschätzungen in vielen Fällen strittig, ob Leistungsbezieher „Geldleistungen systematisch für andere Aufgaben zweckentfremden“.
Sozialgerichte kommen hier oft zu anderen Bewertungen als die Jobcenter, und Fehler der Behörden geschehen immer wieder. Sie haben also gute Chancen, wenn Sie beim Jobcenter Widerspruch einlegen oder, falls das Jobcenter diesen ablehnt, vor dem Sozialgericht klagen.