Schwerbehinderung: So zahlt die Krankenkasse die Stromkosten

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Pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen und ihre Familien bemerken oft als erste die negativen Auswirkungen bei steigenden Stromkosten. Viele Pflegehilfsmittel laufen elektrisch und sind unverzichtbar.

Ein Sauerstoffkonzentrator zum Beispiel benötigt permanent Energie. Auch eine Wechseldruckmatratze muss rund um die Uhr arbeiten, damit Druckstellen nicht entstehen.

Diese Mehrkosten können Sie sich in vielen Fällen von der Pflegekasse anteilig erstatten lassen. Dafür brauchen Sie ein paar wichtige Dokumente und Nachweise. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es ankommt, welche Hilfsmittel berücksichtigt werden und wie die Abrechnung konkret funktioniert.

Was zahlt die Pflegekasse überhaupt?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 40 Abs. 1 SGB XI. Dort ist geregelt, dass die Pflegekasse Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich übernimmt.

Diese Erstattung umfasst Artikel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Bei technischen Pflegehilfsmitteln gelten jedoch andere Kriterien.

Ein Beispiel wäre ein elektrisch verstellbares Pflegebett. Solche Geräte benötigen regelmäßig Energie. Die entstehenden Stromkosten können die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen ausgleichen.

Differenzierung bei technischen Hilfsmitteln

Bei technischen Pflegehilfsmitteln übernehmen die Kassen üblicherweise die Anschaffungs- oder Leihkosten. Wenn das Gerät zusätzlich mehr Strom verbraucht, kommt oft eine finanzielle Unterstützung hinzu. Diese richtet sich nach dem konkreten Mehrverbrauch im Vergleich zum früheren Energiebedarf des Haushalts.

Falls die Pflegekasse einen Teil der Kosten ablehnt, sollten Sie nachhaken. Mit den richtigen Nachweisen und einem guten Antrag steigen die Chancen auf Erstattung deutlich.

Typische Stromfresser: Welche Hilfsmittel kommen infrage?

Elektrische Pflegehilfsmittel bringen meist erhebliche Vorteile. Gleichzeitig brauchen sie ständig oder zumindest häufig Strom. Dadurch zahlen Betroffene monatlich spürbar mehr an ihren Energieversorger. Zu den gängigsten Geräten zählen:

  • Sauerstoffkonzentratoren: Sie laufen überwiegend Tag und Nacht, um eine ausreichende Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten.
  • Wechseldruckmatratzen (Antidekubitusmatratzen): Die internen Pumpen sorgen für regelmäßige Druckveränderung, damit Wundliegen verhindert wird.
  • Elektrische Rollstühle: Sie müssen regelmäßig aufgeladen werden, um den Alltag und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
  • Elektrisch verstellbare Pflegebetten: Nutzer können die Liegeposition steuern oder eine Sitzposition einstellen. Das erleichtert die Pflege deutlich, benötigt aber Strom.
  • Absauggeräte: Sie entfernen Schleim bei Atemwegserkrankungen und kommen teils mehrmals am Tag zum Einsatz.
  • Infusions- und Ernährungspumpen: Sie sichern eine kontinuierliche Versorgung mit Nahrung oder Medikamenten, was einen Dauereinsatz verlangt.
  • Digitale Assistenzsysteme: Einige Sensoren oder Überwachungsgeräte laufen fortwährend. Das kann die Stromrechnung deutlich erhöhen.

Diese Beispiele zeigen, dass ein technisches Hilfsmittel häufig unentbehrlich ist. Der erhöhte Verbrauch resultiert dabei direkt aus der Pflegebedürftigkeit. Deswegen beteiligen sich die Pflegekassen an den zusätzlichen Stromkosten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Eine Erstattung ist nicht automatisch garantiert. Die Pflegekasse prüft jeden Einzelfall. Sie stützt sich dabei auf folgende Anforderungen:

1. Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch. Höhere Pflegegrade erhöhen jedoch nicht automatisch die Erstattungsgrenze.

2. Verordnung durch einen Arzt
Das Rezept bestätigt die medizinische Notwendigkeit. Ein Hausarzt oder Facharzt kann das Hilfsmittel verschreiben.

3. Listung im Pflegehilfsmittelverzeichnis
Im offiziellen Verzeichnis sind alle anerkannten Geräte aufgeführt. Nur solche Produkte haben Aussicht auf Kostenübernahme.

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4. Nachweis des Mehrverbrauchs
Sie müssen belegen, dass das Gerät einen erhöhten Strombedarf verursacht. Herstellerangaben oder Verbrauchsmessungen liefern dafür handfeste Zahlen. Ein Vorher-Nachher-Vergleich der Energierechnung ist ebenfalls üblich.

Erst wenn alle Punkte erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse ganz oder teilweise die Energiekosten. Wer privat pflegeversichert ist, sollte vorab in seinen Vertrag schauen. Die meisten Privatkassen orientieren sich an den gesetzlichen Regeln, haben aber manchmal abweichende Verfahren.

So läuft die Abrechnung ab

Wer Stromkosten erstattet bekommen möchte, stellt einen formlosen Antrag bei seiner Pflegekasse. Fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Dokumente bei. Wichtige Unterlagen sind:

  • Ärztliche Verordnung
  • Nachweis über den aktuellen Pflegegrad
  • Berechnung oder Dokumentation des Mehrverbrauchs
  • Falls verlangt: Produktdatenblatt oder Herstellerinformation zum Strombedarf

Berechnung der Kosten

Viele Pflegekassen nutzen einen pauschalen Kilowattstundenpreis. Dieser lehnt sich an den durchschnittlichen Strompreis an. Wenn das Gerät beispielsweise 0,15 kWh pro Stunde verbraucht und acht Stunden täglich läuft, summiert sich das zu 1,2 kWh am Tag. Hochgerechnet auf einen Monat entsteht ein spezifischer Wert.

Dieser Wert wird dann mit dem durchschnittlichen Kilowattstundenpreis multipliziert. Das Ergebnis zeigt die Mehrkosten, die das Hilfsmittel verursacht. In manchen Fällen zahlt die Pflegekasse monatlich. Andere Kassen leisten quartalsweise. Einige bieten Pauschalen, speziell für Geräte wie Sauerstoffkonzentratoren oder Wechseldruckmatratzen.

Wer will, kann oft auf eine detaillierte Abrechnung umsteigen. Dann wird die tatsächliche Nutzung berücksichtigt. Steigt Ihr Stromverbrauch, können Sie diesen Nachweis erneut einreichen. So gibt es nicht nur einen Festbetrag, sondern eine punktgenaue Erstattung.

Häufige Fragen und Stolpersteine

Gibt es auch Pauschalen für Leihgeräte?
Ja, auch bei Leihgeräten entsteht Mehrverbrauch. In solchen Fällen haben Sie denselben Anspruch. Die tatsächlichen Stromkosten fallen bei Ihnen zu Hause an, auch wenn Ihnen das Gerät nur geliehen wird.

Was ist mit privat Versicherten?
Privatversicherte Personen melden den Mehraufwand bei ihrer Pflegeversicherung. Der Leistungsumfang ähnelt oft dem gesetzlichen System. Manchmal existieren abweichende Formulare und Fristen.

Was tun bei Ablehnung?
Sie haben das Recht auf Widerspruch. Viele Anträge scheitern an unvollständigen Unterlagen. Liefern Sie fehlende Dokumente nach. Am besten mit einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse. Ziehen Sie ggf. eine Pflegeberatung hinzu. Sie unterstützt beim Ausfüllen der Formulare.

Praktische Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Dokumentation
Sammeln Sie alle Rechnungen und Messdaten zum Stromverbrauch. Das erleichtert den Nachweis gegenüber der Pflegekasse.

Pflegeberater kontaktieren
Pflegeberater wissen, wie Anträge korrekt ausgefüllt werden. Das steigert die Erfolgschancen erheblich.

Widerspruch einlegen
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, legen Sie Widerspruch ein. Geben Sie detailliert an, wie sich die Mehrkosten zusammensetzen.

Energieversorger vergleichen
Manche Anbieter haben Tarife für Haushalte mit erhöhtem Energiebedarf. Eventuell erhalten Sie dort günstigere Konditionen.

Geräteauswahl prüfen
Holen Sie sich im Vorfeld Informationen über verschiedene Modelle. Manche Pumpen, Matratzen und Rollstühle arbeiten stromsparender als andere. Diese Investition lohnt sich langfristig.