2025 รคndert sich bei den Pflegeleistungen einiges, und das gilt auch fรผr die Pflegestufe 5. Wir geben einen รberblick, was in diesem Jahr gilt und womit Sie als Betroffene rechnen kรถnnen.
Inhaltsverzeichnis
Die Pflegeleistungen erhรถhen sich um 4,5 Prozent
Zum ersten Januar des neuen Jahres erhรถhte sich der Groรteil der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Das ist im Paragrafen 30 des Sozialgesetzbuches XI verankert und gehรถrt zum 2023 beschlossenen Pflegeunterstรผtzungs- und entlastungsgesetz.
Diese Erhรถhung betrifft eine Vielzahl von Leistungen, darunter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ebenso umfasst sie die Tages- und Nachtpflege, Maรnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, die ergรคnzende Unterstรผtzung fรผr DiPA, die vollstationรคre Pflege, den Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung fรผr Wohngruppen.
Das Pflegegeld fรผr Pflegestufe 5 steigt
Das Pflegegeld in allen Pflegestufen steigt 2025. Beim Pflegegrad 5 galten 2024 947 Euro, in diesem Jahr sind es 990 Euro, also 43 Euro mehr.
Die Pflegesachleistungen erhรถhen sich deutlich
Pflegesachleistungen dienen ab dem Pflegegrad 2 dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Sie steigen in der Pflegestufe 5 im Jahr 2025 klar an und betragen jetzt 2.299 Euro. Das sind 99 Euro mehr als 2024.
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Der Entlastungsbetrag hat sich erhรถht
Der Entlastungsbetrag ist bei allen Pflegestufen gleich. Er soll zusรคtzliche Kosten decken, die zum Beispiel fรผr Hilfe im Haushalt entstehen. 2024 lag er bei 125 Euro und betrรคgt jetzt 131 Euro, das ist immerhin eine kleine Verbesserung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Auch bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es ein wenig Entlastung. Deren Erstattung ist ebenfalls bei allen Pflegegraden identisch. 2024 wurden 40 Euro ausgezahlt, und jetzt sind es 42 Euro.
Verhinderungspflege wird angemessener bezahlt
Verhinderungspflege bezeichnet die Vertretung fรผr die regulรคre Pflegeperson, wenn diese zeitweise ausfรคllt, sei es wegen Urlaub, oder sei es wegen einer Erkrankung. Ein Anspruch darauf besteht ab dem Pflegegrad 2 (beim Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf eine Pflegeperson und damit auch keinen Anspruch auf deren Ersatz).
Das Budget fรผr Verhinderungspflege ist bei allen Pflegegraden gleich. 2024 betrug es 1.612 Euro, und 2025 liegt es bei 1.685 Euro pro Jahr.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege bezeichnet die vorรผbergehende Pflege in einer stationรคren Einrichtung, zum Beispiel, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder hรคusliche Pflege in einem bestimmten Zeitraum nicht mรถglich ist.
Hier erhรถht sich der Anspruch von 1.774 Euro auf 1.854 Euro pro Jahr.
Tages- und Nachtpflege
Im Unterschied zur Kurzzeitpflege ist die Tages- und Nachtpflege generell teilstationรคr. Die regulรคre Pflege findet also hauptsรคchlich zu Hause statt, teilweise sind aber Aufenthalte in einer Einrichtung notwendig.
Hier erhรถht sich das Budget mit der Hรถhe des Pflegegrades. Beim Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch. Beim Pflegegrad 5 betrug die Summe 2024 1.995 Euro, 2025 sind es 2.085 Euro.
Maรnahmen, um das Wohnumfeld zu verbessern
Unter bestimmten Umstรคnden haben Pflegebedรผrftige Anspruch auf Leistungen, um das Wohnumfeld zu verbessern, also barrierefreier zu gestalten. Diese Leistungen gibt es ab einem Pflegegrad von 1, und sie sind bei allen Betroffenen gleich.
Die Summe lag 2024 bei 4.000 Euro pro Jahr, und 2025 sind 4.180 Euro mรถglich.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind in vielen Bereichen notwendig. Sie werden von der Pflegeversicherung unterstรผtzt, 2024 mit 50 Euro pro Monat, und 2025 mit 53 Euro.
Vollstationรคre Pflege
Vollstationรคre Pflege gilt fรผr diejenigen, die dauerhaft in einer Einrichtung leben. Die Pflegeversicherung zahlt hier einen Betrag fรผr die reinen Pflegekosten, und dieser steigt mit dem Pflegegrad. Deshalb ist er beim Pflegegrad 5 am hรถchsten.
2025 steigt die Summe beim Pflegegrad 5 von 2.005 Euro auf 2.096 Euro.
Zuschlรคge beim Wohnen
Fรผr Wohngruppen gibt es einen Zuschlag fรผr alle Pflegegrade in gleicher Hรถhe, und das gilt ebenso fรผr die Anschubfinanzierung von Wohnprojekten. Der Wohngruppenzuschlag erhรถht sich um zehn Euro auf 224 Euro pro Monat und die Anschubfinanzierung von 2.500 Euro auf 2.613 Euro.
1. Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt
Eine weitere Neuerung kommt erst im Juli diesen Jahres. Dann werden die Jahresbeitrรคge fรผr Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen gelegt.
Das soll die Situation fรผr die Pflegebedรผrftigen vereinfachen, da sie jetzt beide Formen der Pflege je nach Bedarf einsetzen kรถnnen. Insgesamt erhรถht sich das Budget nicht, sondern die Zahlung von 3.539 Euro entspricht genau der Summe der sonst getrennten Jahresbudgets.
Fรผr junge Pflegebedรผrftige unter 25 Jahren mit einem Pflegegrad von 4 oder 5 bedeutet die Neuerung allerdings auch eine finanzielle Verbesserung. 2024 bekamen sie nรคmlich etwas weniger als den vollen Satz, und jetzt erhalten sie die 3.539 Euro ebenso wie alle anderen Bwerechtigten.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.