Rente: Diese 6 Neuerungen sind für Rentner im Januar 2025 schon da

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Mit dem neuen Jahr 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die teilweise ausschließlich Rentner betreffen, teilweise auch für andere Bürger gelten. Sechs dieser Neuerungen stellen wir Ihnen hier vor.

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen

Die meisten Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beiträge deutlich erhöht. Die höchste Steigerung, nämlich um 3,52 Prozent, gibt es bei der BKK Mahle und dort liegt der Zusatzbeitrag jetzt bei 4,2 Prozent. Die Techniker Krankenkasse zum Beispiel verdoppelt die Zusatzbeiträge von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent, die AOK Hessen liegt jetzt bei 2,49 Prozent, während sie 2024 lediglich 1,6 Prozent verlangte, die Barmer erhöhte um 1,1 Prozent und liegt jetzt bei 3,29 Prozent.

Nur sehr wenige Krankenkassen erhöhten den Beitrag nicht, und zu diesen zählt die AOK Nordost, die aber mit 2,7 Prozent auch 2024 bereits im oberen Bereich lag. Manche anderen Kassen erhöhten den Zusatzbeitrag zum 1.1.2025 nur deshalb nicht, weil sie bereits im November 2024 die Zusatzbeiträge steigerten, darunter die BKK Herkules oder die IKK.

Beitragsschock bei den Privaten

Noch heftiger fallen die Erhöhungen bei den privaten Krankenversicherungen aus. Die ganz große Mehrheit der privaten Krankenversicherer hat ihre Prämien zum 1. Januar 2025 drastisch erhöht, im Schnitt um volle 18 Prozent.

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Die Pflegeleistungen steigen

Besser sieht es bei den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung aus. Diese steigen nämlich 2025 um 4,5 Prozent, und dies gilt für Sachleistungen ebenso wie für vollstationäre Pflege, für die Finanzierung eines barrierearmen Wohnraums ebenso wie für Kurzzeitpflege und andere Zahlungen.

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025

2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Es gilt jetzt grundsätzlich eine Grundsteuermesszahl von 0,34.
‰ für alle bebauten und unbebauten Grundstücke. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum gilt allerdings einheitlich eine Grundsteuermesszahl von 0,31 ‰. Die neue Grundsteuer müssen Sie ab dem 1. Januar 2025 zahlen.

Trotzdem müssen viele Grundbesitzer noch auf ihren Bescheid warten, und das möglicherweise mehrere Monate. Einige Bundesländer änderten verspätet ihre Berechnungsmethoden, und dadurch kommt es zu Verzögerungen.

Rechtlich haben die Kommunen noch bis zum 30. Juni 2025 Zeit, um ihren Hebesatz festzulegen. Für Eigentümer ist dies zermürbend, denn der Hebesatz gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr 2025, und es fehlt den Betroffenen an Sicherheit bei der Planung, allzumal die Hebesätze von Jahr zu Jahr immer stärker ansteigen.

Mit der in Kraft tretenden Grundsteuerreform steigt die Grundstückssteuer für rund 60 Prozent der Betroffenen, und für rund 36 Prozent sinkt sie, so der Rechtsanwalt Peter Knöppel.

Der Papierführerschein gilt nicht mehr

Am 19.1.2025 endet die Ära des Papierführerscheins, des „Lappens“. Wer diesen noch nutzt, muss ihn bis zum 19.1.2025 gegen den neuen im Scheckkartenformat umtauschen. Es gibt jedoch eine Ausnahme und die älteren unter den Rentnern können ihren Führerschein allerdings noch behalten, egal ob Papier oder Kunststoff.

Wer vor 1953 zur Welt kam, der muss seinen Führerschein erst zum 19.1.2033 umtauschen.

Mehr Geld bei Mindestlohn und Mindestjob

Der Mindestlohn steigt 2025 von 12,41 auf 12,82 Euro pro Stunde und zugleich erhöht sich der monatliche Verdienst, bis zu dem eine Beschäftigung als Minijob durchgeht. Dieser liegt 2025 bei 556 Euro pro Monat.