Das Pflegegeld wird ab 2025 erhöht. In nachfolgender Tabelle können Berechtigte sehen, wie hoch das Pflegegeld je nach Stufe im kommenden Jahr ausfällt.
Pflegegeld Erhöhung 2025 im Überblick
Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro |
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gewährt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem festgestellten Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, können jedoch von anderen Unterstützungsmaßnahmen profitieren, um ihre Selbstständigkeit möglichst lange zu bewahren.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2024 und 2025?
Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad. Im Jahr 2024 betragen die monatlichen Zahlungen:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Zum 1. Januar 2025 steigen die Beträge um 4,5 Prozent an. Diese Erhöhung wurde im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz geregelt. Künftig erhalten Pflegebedürftige monatlich:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Wofür kann Pflegegeld verwendet werden?
Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es steht dieser frei, wie sie das Geld verwendet. Die Mittel können beispielsweise als Anerkennung für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Helfer genutzt werden. Wichtig ist jedoch, dass die häusliche Versorgung tatsächlich sichergestellt ist. Dies wird durch regelmäßige Beratungsbesuche überprüft.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Wie funktioniert die Kombination?
Neben dem Pflegegeld gibt es die Möglichkeit, sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad. Im Jahr 2024 liegt die maximale Unterstützung zwischen 761 Euro (Pflegegrad 2) und 2.200 Euro (Pflegegrad 5). Auch diese Beträge steigen 2025 um 4,5 Prozent.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige beispielsweise einen Teil der Pflege durch einen Dienstleister abdecken lassen und den Rest des Pflegegeldes nutzen, um private Unterstützer zu entlohnen.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch Gutachter des Medizinischen Dienstes oder anderer beauftragter Institutionen. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann. Es wird nicht nur die körperliche Verfassung betrachtet, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen. Pflegegrad 1 gilt für geringe Beeinträchtigungen, während Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen steht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Zusätzlich gilt: In den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung muss die pflegebedürftige Person mindestens zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben. Alternativ genügt eine Absicherung über die Familienversicherung. Beamte, Soldaten und andere Personengruppen können Leistungen aus einer privaten Pflegepflichtversicherung erhalten.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.