Ja: Mit Pflegegrad 1 haben Sie grundsรคtzlich Anspruch darauf, haushaltsnahe Unterstรผtzung โ landlรคufig โHaushaltshilfeโ genannt โ รผber den Entlastungsbetrag zu finanzieren. Seit 1. Januar 2025 betrรคgt dieser Anspruch bis zu 131 Euro pro Monat und kann fรผr Hilfen im Haushalt sowie weitere anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass die Hilfe von einem anerkannten Dienst oder einer nach Landesrecht zugelassenen Nachbarschaftshilfe erbracht wird und die Pflege zu Hause stattfindet. Ein regulรคres Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen gibt es in Pflegegrad 1 hingegen nicht.
Was โHaushaltshilfeโ im Kontext der Pflegeversicherung bedeutet
Im Sprachgebrauch meint Haushaltshilfe Tรคtigkeiten wie Putzen, Wรคsche, Einkaufen oder Begleitung zum Arzt. In der Pflegeversicherung werden diese Leistungen als Hilfen bei der Haushaltsfรผhrung bzw. Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag gefรผhrt.
Fรผr Pflegebedรผrftige mit Pflegegrad 1 ist der zentrale Zugang hierzu der Entlastungsbetrag nach ยง 45b SGB XI, den die Pflegekasse nach Rechnungserhalt erstattet.
Das Geld ist zweckgebunden und darf nur fรผr qualitรคtsgesicherte, anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Unabhรคngig vom allgemeinen Gesetzestext, der lange 125 Euro als Richtwert nannte, stellt das Bundesgesundheitsministerium klar: Seit 2025 liegt der Betrag bei 131 Euro monatlich.
Diese Besonderheit gilt ausgerechnet fรผr Pflegegrad 1
Die Pflegeversicherung sieht bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und keine regulรคren ambulanten Pflegesachleistungen vor.
Gleichzeitig rรคumt sie hier eine Besonderheit ein: Der Entlastungsbetrag darf โ anders als in den hรถheren Pflegegraden โ auch fรผr bestimmte kรถrperbezogene Pflegeleistungen eines zugelassenen Pflegedienstes (etwa Unterstรผtzung beim Duschen) verwendet werden. Das ist wichtig, weil so in der Praxis mit demselben Budget sowohl haushaltsnahe Hilfen als auch punktuelle pflegerische Unterstรผtzung finanziert werden kรถnnen.
So kommen Sie in der Praxis zur erstatteten Haushaltshilfe
Ein gesonderter Antrag auf den Entlastungsbetrag ist in der Regel nicht nรถtig; der Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege hรคuslich erfolgt.
Sie beauftragen einen anerkannten Dienst oder eine nach Landesrecht zugelassene Nachbarschaftshilfe, lassen sich die Leistung in Rechnung stellen und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein โ manche Anbieter rechnen direkt mit der Kasse ab.
Achten Sie unbedingt darauf, dass der Anbieter anerkannt ist; sonst kann die Kasse die Erstattung ablehnen. Nicht verbrauchte Betrรคge werden monatlich weitergeschoben und kรถnnen bis zum Ende des folgenden Halbjahres genutzt werden.
Wofรผr sich der Entlastungsbetrag konkret einsetzen lรคsst
Mit Pflegegrad 1 kรถnnen Sie die 131 Euro unter anderem fรผr haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen, also fรผr Reinigung, Wรคsche, Einkaufen, Essen zubereiten, Begleitung oder stundenweise Betreuung.
Zusรคtzlich ist der Einsatz fรผr Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes mรถglich, einschlieรlich bestimmter kรถrperbezogener Hilfe. Auch Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege dรผrfen รผber den Entlastungsbetrag mitfinanziert werden, etwa fรผr Zuzahlungen oder ergรคnzende Stunden.
Wichtiger Abgrenzungspunkt: Haushaltshilfe der Krankenkasse (ยง 38 SGB V)
Neben der Pflegeversicherung existiert eine zweite, oft verwechselte Leistung: die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenkasse bei Krankheit, Schwangerschaft/Entbindung oder nach einer Operation. Sie ist nicht an einen Pflegegrad gekoppelt.
Typischerweise greift sie, wenn wegen Krankheit der Haushalt vorรผbergehend nicht weitergefรผhrt werden kann und ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt; dann kann die Kasse bis zu 26 Wochen eine Haushaltshilfe finanzieren.
Diese SGB-V-Leistung folgt eigenen Regeln, umfasst รผblicherweise eine Zuzahlung und setzt eine medizinische Begrรผndung sowie das Fehlen anderer im Haushalt lebender Hilfspersonen voraus. Fรผr rein pflegebedingte Alltagshilfen ist hingegen der Entlastungsbetrag zustรคndig.
Hรคufige Stolperfallen in der Praxis
In der Erstattungspraxis kommt es immer wieder zu Problemen, wenn private, nicht anerkannte Reinigungskrรคfte beauftragt werden. Deren Rechnungen dรผrfen die Pflegekassen regelmรครig nicht รผber den Entlastungsbetrag erstatten.
Abhilfe schafft die Beauftragung anerkannter Dienste oder โ je nach Landesrecht โ registrierter Nachbarschaftshelferinnen und -helfer. Klรคren Sie auรerdem mit dem Anbieter, ob Direktabrechnung mit der Pflegekasse mรถglich ist; das erspart Vorfinanzierung.
Ergรคnzende Leistungen, die Sie kennen sollten
Pflegegrad 1 erรถffnet neben dem Entlastungsbetrag weitere, zweckgebundene Unterstรผtzungen, die indirekt den Haushalt entlasten kรถnnen. Dazu zรคhlen Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel sowie Zuschรผsse zur Wohnraumanpassung oder fรผr digitale Pflegeanwendungen.
Fรผr zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel โ etwa Handschuhe oder Desinfektion โ werden seit 2025 bis zu 42 Euro monatlich erstattet. Diese Leistungen ersetzen keine Haushaltshilfe, erleichtern aber den Alltag.
Fazit: Bei Pflegegrad 1 Anspruch auf Haushaltshilfe
Wer Pflegegrad 1 hat, hat keinen Anspruch auf Pflegegeld oder regulรคre Pflegesachleistungen, sehr wohl aber auf haushaltsnahe Unterstรผtzung รผber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.
Wichtig ist die Wahl eines anerkannten Angebots; dann erstatten die Pflegekassen die Kosten gegen Nachweis. Parallel existiert die Haushaltshilfe der Krankenkasse fรผr krankheitsbedingte Ausfรคlle โ eine andere, vom Pflegegrad unabhรคngige Leistung. Wer beide Systeme sauber trennt und die formalen Anforderungen beachtet, bekommt die notwendige Hilfe rechtssicher finanziert.
Quellenhinweise: Maรgeblich fรผr Hรถhe, Voraussetzungen und Verwendungszwecke des Entlastungsbetrags sowie die Sonderregelung in Pflegegrad 1 sind die Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand Februar 2025.
Die Regeln zur Anerkennung von Anbietern in Niedersachsen sowie zu Nachbarschaftshilfe stammen aus den Verรถffentlichungen des Landes. Die SGB-V-Haushaltshilfe beruht auf ยง 38 SGB V sowie begleitenden Informationen der Krankenkassen und der Verbraucherzentralen.