Peter Hartz (IV) muss nicht ins Gefängnis

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Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. 2 Jahre auf Bewährung lautet das Urteil

Eine wahre milde Entscheidung des Landgerichtes Braunschweig. Wegen Untreue in Tateinheit mit Begünstigung eines Betriebsrates wurde Ex- Personalchef von Volkswagen (VW) Peter Hartz, zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1.600 Euro und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Das Gericht hatte dem Ex- VW Manager Peter Hartz einen "Deal" angeboten, wenn dieser Geständig sei. Dieser Deal wurde dann auch von der Verteidigung von Hartz dankend angenommen. Vor dem Gerichtsgebäude des zweiten Verhandlungstages sammelten sich Demonstranten, die Peter Hartz als "Arbeiter- Verräter" beschimpften und "Ab in den bau" riefen. Bei dem ersten Verhandlungstag waren allerdings deutlich mehr Demonstranten anwesend. Denn das Urteil stand bereits fest und keiner glaubte mehr so recht daran, dass Hartz tatsächlich noch ins Gefängnis muss.

Peter Hartz war im Zuge der Korruptionsvorwürfen 2005 vom VW Vorstand zurück getreten. Der Prozess gegen Hartz ist nur der Auftakt zu einer Serie von Verhandlungen. Zahlreiche weitere Anklagen gegen weitere Verdächtige sind in naher Zukunft zu erwarten.

Peter Hartz ist auch Vordenker und Namensgeber von der Arbeitsmarktreform Hartz IV. (Gr, 25.01.07)

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