Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Änderung der Berechnungsgrundlage für Hartz IV-Regelsätze. Anderfalls drohe ein Rückgang der Leistungen in den nächsten Jahren.
Mit aktueller Berechnungsgrundlage droht Rückgang der Hartz IV-Leistungen im nächsten Jahr
Gegenüber dem Merkur warnte Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vor Inflation und Preissteigerungen. Ein Rückgang der ohnehin zu geringen Hartz IV-Regelsätze hätte drastische Auswirkungen auf dei Armutsentwicklung in Deutschland.
Grund für die anstehende Verringerung der Regelsätze ist die Mischung aus steigenden Lebenshaltungskosten und pandemiebedingt rückläufiger Lohnentwicklung. Die Daten zur konkreten Berechnung der künftigen Regelsätze dürften im August vorliegen.
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Kürzere Berechnungsintervalle und Grundsicherung oberhalb der Preissteigerung
„Wir müssen die Regelsätze etwa für Hartz IV hier deutlich zeitnäher anpassen. Der momentane Mechanismus, bei dem mit einer über halbjährigen Verzögerung die Hartz IV-Sätze angepasst werden, ist völlig obsolet“, sagte Schneider dem Merkur. Außerdem müsse die Anpassungsverordnung so geändert werden, dass die Regelsätze der Grundsicherung über der Preissteigerung liegen.
Eine Verkürzung der Berechnungsintervalle und der Anpassung von insgesamt 1,5 Jahren würde es ermöglichen, schneller und bedarfsorientierter die Regelsätze an die realen Bedingungen anzupassen, so Schneider. Da es sich um eine Verordnung handle, bedürfe es dafür auch keiner Gesetzesänderung.
Bild: Thomas Reimer / AdobeStock
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