In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Rentenlandschaft in Deutschland mehrfach verändert. Einst war es möglich, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen wurden erfüllt. Doch wie sieht die Situation heute aus?
Unter welchen Voraussetzungen kann man auch heute noch eine abschlagsfreie Rente beziehen?
Im folgenden Beitrag die zehn zentralen Fragen zur abschlagsfreien Rente beantworten.
Ist eine abschlagsfreie Rente heute noch möglich?
Ja, auch heute ist es noch möglich, eine abschlagsfreie Rente zu beziehen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist, dass man 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Diese 45 Jahre setzen sich aus verschiedenen Phasen des Lebens zusammen, einschließlich versicherungspflichtiger Arbeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten längerer Krankheit und dem Bezug von Arbeitslosengeld I.
Welches Alter muss erreicht werden?
Neben den 45 Versicherungsjahren ist das Erreichen eines bestimmten Alters erforderlich.
Als Faustregel gilt: Mit 45 Versicherungsjahren kann man zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Dieses frühere Renteneintrittsalter richtet sich nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, welches vom Geburtsjahrgang abhängt.
Für Berechtigte, die 1964 oder später geboren wurden, liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter beispielsweise bei 67 Jahren.
Wie beeinflusst eine Schwerbehinderung den Renteneintritt?
Auch Menschen mit einer amtlich festgestellten Schwerbehinderung haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Dies gilt, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und zusätzlich eine 35-jährige Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden kann.
Diese 35-jährige Wartezeit umfasst auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
Wann ist der früheste Zeitpunkt für den Renteneintritt?
Der früheste Zeitpunkt für eine abschlagsfreie Rente hängt vom Geburtsjahrgang ab. Grundsätzlich gilt, dass eine abschlagsfreie Rente frühestens zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich ist.
Für schwerbehinderte Menschen gilt diese Regel ebenfalls, allerdings können sie unter bestimmten Bedingungen auch fünf Jahre früher in Rente gehen, dann allerdings mit Abschlägen.
Welche Rolle spielt die Erwerbsminderungsrente?
Neben der Altersrente gibt es die Rente wegen Erwerbsminderung, die deutlich früher bezogen werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Person so krank ist, dass sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.
Diese Einschränkung muss mindestens sechs Monate lang bestehen. Auch hier müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten.
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Wie war das mit der Rente ab 63?
Früher war es tatsächlich möglich, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dies galt für Personen des Jahrgangs 1952 und älter.
Für spätere Jahrgänge verschob sich das Renteneintrittsalter sukzessive nach oben. Der Jahrgang 1957 war der letzte, der mit 63 Jahren, allerdings erst nach 63 Jahren und zehn Monaten, abschlagsfrei in Rente gehen konnte.
Haben Abschläge steuerliche Auswirkungen?
Abschläge auf die Rente haben zunächst keine direkten steuerlichen Auswirkungen. Eine steuerliche Erleichterung kann jedoch durch das Vorliegen einer Schwerbehinderung erreicht werden.
Wenn sowohl ein Schwerbehindertenausweis als auch die 45-jährige Versicherungszeit vorliegen, wählt die Deutsche Rentenversicherung automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, was keine zusätzlichen Nachteile mit sich bringt.
Gibt es eine Kombination aus Schwerbehindertenrente und Rente nach 45 Jahren?
Eine “Superrente”, die eine Kombination aus der Schwerbehindertenrente und der Rente nach 45 Versicherungsjahren darstellt, gibt es in Deutschland nicht.
In Fällen, in denen beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewählt, wie es das Gesetz vorsieht.
Wie sieht die persönliche Beratung aus?
Für eine persönliche Beratung ist die Deutsche Rentenversicherung die erste Anlaufstelle.
Es gibt darüberhinaus in ganz Deutschland Beratungsstellen, die Unterstützung bieten. Eine gute Anlaufstelle sind auch die Sozialverbände oder auf Rentenrecht spezialisierte Anwälte.
Was sollte man beachten?
Der Weg zur abschlagsfreien Rente ist heute etwas schwieriger als früher und hängt von den genannten Faktoren ab.
Die wichtigsten Punkte sind das Erreichen von 45 Versicherungsjahren und eines bestimmten Alters sowie gegebenenfalls das Vorliegen einer Schwerbehinderung.
Eine individuelle Beratung kann helfen, die persönlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen genau zu klären und den bestmöglichen Renteneintritt zu planen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es auch heute noch möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine abschlagsfreie Rente zu beziehen. Es lohnt sich, die eigenen Versicherungszeiten genau zu prüfen und sich rechtzeitig beraten zu lassen, um den Renteneintritt optimal zu gestalten.