Wenn nach insgesamt 78โฏWochen Lohnersatz der Krankenkasse das Krankengeld endet, spricht man von der Aussteuerung. Viele Betroffene fragen sich dann, ob โ und vor allem wann โ sie nochmals Anspruch auf diese Leistung haben.
Die Antwort zeigt sich im SozialgesetzbuchsโฏV (SGBโฏV): Entscheidend sind die sogenannte Blockfrist von dreiโฏJahren und ein sechsmonatiger Zeitraum, in dem man wieder arbeitsfรคhig und versicherungspflichtig beschรคftigt war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung stand.
78โฏWochen innerhalb einer starren Blockfrist
Krankengeld beginnt in der Regel nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung und wird lรคngstens 78โฏWochen innerhalb eines rollierenden DreiโJahresโFensters gezahlt, der Blockfrist.
Die Frist startet mit dem ersten Tag der Arbeitsunfรคhigkeit wegen einer bestimmten Krankheit; fรผr jede neue Erkrankung beginnt eine eigene Frist. Dadurch kรถnnen mehrere Blockfristen parallel laufen, sie verlรคngern sich jedoch nicht, wenn wรคhrend einer bestehenden Krankschreibung weitere Diagnosen hinzukommen.
Was โAussteuerungโ praktisch bedeutet
Ist das Limit von 78โฏWochen innerhalb der Blockfrist ausgeschรถpft, ruht der Anspruch โ nicht nur bis zum nรคchsten Arzttermin, sondern bis er nach den gesetzlichen Vorgaben neu entstehen kann. Wer weiterhin arbeitsunfรคhig ist, rutscht hรคufig in das ArbeitslosengeldโฏI nach ยงโฏ145โฏSGBโฏIII (Nahtlosigkeitsregelung) oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente.
Erst wenn man wieder arbeitsfรคhig wird oder eine andere versicherungspflichtige Tรคtigkeit aufnimmt, kann der Weg zum Krankengeld erneut offenstehen.
Zwei Wege zurรผck zum Krankengeld
Ein neuer Anspruch entsteht sofort, wenn die erneute Arbeitsunfรคhigkeit auf einer vรถllig anderen Diagnose beruht. Stellt der Arzt jedoch dieselbe Krankheit fest, gelten strengere Bedingungen: Die ursprรผngliche Blockfrist muss abgelaufen sein und zusรคtzlich greift die โSechsโMonatsโRegelโ des ยงโฏ48โฏAbs.โฏ2โฏSGBโฏV.
Die SechsโMonatsโRegel
Paragrafโฏ48โฏAbsatzโฏ2 verlangt, dass zwischen dem Ende der vorherigen Krankheitsepoche und der neuen Arbeitsunfรคhigkeit ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt, in dem der Betroffene nicht wegen dieser Krankheit krankgeschrieben war und in dieser Zeit entweder erwerbstรคtig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung stand.
“Es reicht also nicht, lediglich gesund zu sein; es muss auch wieder eine beitragspflichtige Beschรคftigung oder eine aktive ArbeitslosenโMeldung bestehen”, rรคt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Muss man sechs Monate am Stรผck arbeiten?
Nein. Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung fordern einen lรผckenlosen Halbjahresblock. Entscheidend ist einzig die Summe von sechs Kalendermonaten ohne Arbeitsunfรคhigkeit wegen derselben Erkrankung, in denen zugleich ein Versicherungspflichtverhรคltnis mit Krankengeldanspruch bestand.
Dies kann sich aus mehreren kรผrzeren Beschรคftigungsphasen zusammensetzen, solange Unterbrechungen nicht durch eine neue Krankschreibung wegen der alten Diagnose รผberlagert werden.
Welche Beschรคftigungsformen zรคhlen?
Gewertet werden alle sozialversicherungspflichtigen Tรคtigkeiten, auch Teilzeitโ und MinijobโArbeit, sofern der Tarif der Krankenkasse einen Krankengeldanspruch umfasst.
Gleichgestellt ist die Meldung bei der Arbeitsagentur auรerhalb der Nahtlosigkeitsregelung, da man dort als โvermittelbarโ gilt. Zeiten in RehaโEinrichtungen, in denen รbergangsgeld gezahlt wird, verlรคngern die Wartefrist nicht; sie werden wie KrankengeldโTage in die Blockfrist eingerechnet.
Sonderfall Selbststรคndige und freiwillig Versicherte
Freiwillig Versicherte und Selbststรคndige kรถnnen den Krankengeldanspruch nur nutzen, wenn sie einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen haben. Fรผr sie zรคhlt eine Phase von sechs Monaten tatsรคchlicher Beitragspflicht mit Krankengeldanspruch; reine Ruhezeiten in freiwilligen Tarifen ohne Krankengeld reichen nicht aus.
In jedem Fall muss die erneute Erkrankung nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums eintreten.
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Aktuelle Neuerungen 2025 beim Krankengeld
Seit 1.โฏJanuarโฏ2025 liegt der maximale Tagessatz des Krankengeldes bei 128,63โฏEuro.
Die Anhebung knรผpft an die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze und wirkt sich auf alle laufenden sowie neuen Ansprรผche aus, ohne jedoch die BlockfristโLogik zu verรคndern.
Parallel dazu erfolgt der gesamte AUโNachweis inzwischen elektronisch, sodass Fehlzeiten lรผckenlos dokumentiert bleiben โ auch das kann bei der SechsโMonatsโFrist eine Rolle spielen.
Wieder Krankengeld nach dem Krankengeld ist machbar
Wieder Krankengeld zu erhalten ist machbar, aber nur unter klaren Bedingungen. Wer nach Aussteuerung mindestens sechs Monate ohne Krankschreibung wegen derselben Diagnose arbeitet oder der Arbeitsvermittlung zur Verfรผgung steht und dabei versicherungspflichtig bleibt, hat mit Beginn der nรคchsten DreijahresโBlockfrist erneut Anspruch auf bis zu 78โฏWochen Krankengeld.
Wichtig sind eine lรผckenlose Dokumentation, das bewusste Vermeiden krankheitsbedingter Unterbrechungen in der Wartezeit und eine rechtzeitige Rรผckkehr in ein beitragspflichtiges Beschรคftigungsโ oder Vermittlungsverhรคltnis.