2026 bleibt der Regelsatz der Grundsicherung gleich. Das betrifft Millionen Bürgergeld-Bezieher, aber auch 1,26 Millionen Rentner und Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbssicherung beziehen. Diese fallen unter das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und nicht unter das Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld).
Rentner gelten meist nicht als erwerbsfähig im Sinn des Bürgergeldes
Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld ist außer der Hilfebedürftigkeit die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit. Alters- und volle Erwerbsminderungsrentner gelten aber im Sinn des Sozialgesetzbuches II nicht als erwerbsfähig und fallen deshalb bei Hilfebedürftigkeit unter das Sozialgesetzbuch XII.
Warum trifft die Nullrunde Rentner?
Der Regelsatz der Grundsicherung wird 2026 unverändert bei 563,00 Euro liegen. Für Betroffene ist das bestenfalls hart am Limit. Viele Betroffene müssen bei den Tafeln anstehen, weil ihr Regelsatz nicht ausreicht, um sich mit Essen zu versorgen.
Die Lebensmittelpreise sind seit 2024 in nahezu allen Bereichen deutlich gestiegen, und dieser Trend setzt sich fort. Christoph Minhoff, Sprecher des Lebensmittelverbands nennt als Gründe hohe Energie- und Rohstoffpreise, Mindestlohn, Kriege und Zölle, Klima- und Ernteausfälle, sowie globale Lieferkettenprobleme. Die Verbraucherzentralen fordern eine Deckelung der Lebensmittelpreise und eine Kontrolle der Lebensmittelindustrie durch die Bundesregierung, um den Preisanstieg einzudämmen.
Das Institut für Konsumforschung fand in einer Umfrage heraus, dass 68 Prozent der Befragten inzwischen deutlich ihren Wocheneinkauf reduzieren müssen. Demnach greifen 42 Prozent häufiger zum billigeren Eigenmarken und 17 Prozent verzichten vollkommen auf bestimmte Produkte wie Fleisch oder Käse.
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Bescheid prüfenDiese Umfrage war nicht an eine bestimmte Einkommensgruppe geknüpft, und logischerweise ist der Druck auf diejenigen am größten, die als Empfänger von Grundsicherung sowieso bereits am Existenzminimum leben. Wenn jetzt der Regelsatz unverändert bleibt, während die Preise weiter steigen, bedeutet das für sie eine verschärfte Notlage, und das dauerhaft.
Die Lücke wächst weiter
Für Empfänger von Grundleistung im Alter und bei Erwerbsminderung verschärft sich die finanzielle Kriese. Ihre Kosten für Nahrung, Heizung und Wohnen steigen ständig an. Ohne eine Erhöhung des Regelsatzes wächst die Lücke, um auch nur den elementaren Bedarf zu decken immer weiter an.
Die Konsequenz bedeutet letztlich zu hungern, zu frieren oder aus der Wohnung geworfen zu werden.
Beschwerden verschärfen die Probleme noch
Viele dieser Betroffenen haben erhebliche gesundheitliche Beschwerden und Einschränkungen, sind erwerbsgemindert oder schwerbehindert. Gerade bei diesen Menschen, die diesen Menschen, die sowieso zumindest an der Schwelle zur Armut leben, ist oft kein Auto vorhanden, um bei entsprechenden Sonderangeboten einen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln zu kaufen.
Auch eine Versorgung mit öffentlich zugänglichem Obst in größeren Mengen zum Einkochen, scheidet für sie aus. Es bliebt dann nur noch der Gang zu den Tafeln.
Sozialverbände schlagen Alarm
Sozialverbände warnen, dass ein Einfrieren des Regelsatzes weniger Kaufkraft bedeutet, und damit größere Armut. Sie fordern deshalb eine Anpassung der Regelsätze, die zumindest das Niveau der Inflation berücksichtigt. Darüber hinaus hat der Paritätische Wohlfahrtsverband bereits vor Jahren nachgewiesen, dass die bestehenden Regelsätze längst nicht ausreichen, um ein menschenüwrdiges Existenzminimum zu gewährleisten.