Auch bei vorzeitiger Altersrente mit 63 Jahren muss ein Hinzuverdienst jetzt nicht mehr mit der Rente verrechnet werden. Allerdings bedeutet das nicht, dass das zusรคtzliche Einkommen steuerfrei ist. Mit welchen Abgaben mรผssen Betroffene rechnen?
Inhaltsverzeichnis
Hinzuverdienst ist einfacher geworden
Seit 2023 ist es einfacher, fรผr Menschen, die bereits mit 63 in Rente gehen, das monatliche Einkommen durch Arbeit aufzufรผllen. Es gibt jetzt keine Beschrรคnkung mehr, wieviel Haupt- und Nebeneinkรผnfte Ruhestรคndler/innen hinzuverdienen dรผrfen.
Eine willkommene Neuerung
Die neue Mรถglichkeit, unbegrenzt hinzuverdienen, wird von Rentner/innen sehr gerne angenommen. Wer nach der Altersrente weiter arbeitet, kann mehrere zehntausend Euro Brutto jรคhrlich aufs Konto bringen.
Auch Einkommen von Rentnern wird versteuert
Erwerbstรคtige Rentner/innen sind indessen ebenso steuerpflichtig wie andere Erwerbstรคtige auch. Der Hinzuverdienst kommt zum steuerpflichtigen Teil der Rente hinzu, bei Freiberufler/innen umfasst das den zu versteuernden Teil aus selbststรคndiger Tรคtigkeit.
Wie hoch ist die Steuerlast?
Das Institut der Deutschen Wirtschaft berechnete, dass die Steuer- und Abgabenlast steigen kann, je nach Hรถhe der Rente, Hรถhe des Hinzuverdienstes und Familienstand.
Hinzuverdienst unterliegt Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer lag 2023 fรผr Singles bei 10.908 Euro, fรผr Verheiratete bei 21.816 Euro. Fรผr einen Zuverdienst bei der Frรผhrente darรผber bedeutet das: Er fรคllt vollstรคndig unter die Einkommenssteuer. Das gilt nur bei Minijobs nicht.
Rente und Minijobs
Nur sehr geringe Steuern (pauschal zwei Prozent) zahlen Sie, wenn Sie einem Minijob nachgehen. Dieser Zuverdienst bis zu 520 Euro im Monat fรคllt nicht unter die sozialversicherungspflichtige Erwerbstรคtigkeit. Mit Minijobs lassen sich also steuerfrei bis zu 6.240 Euro pro Jahr verdienen.
Rentenbeitrag trotz Frรผhrente
Wenn Sie Rente vor der Regelaltersgrenze beziehen und sozialversicherungspflichtig beschรคftigt sind, mรผssen Sie alle Sozialbeitrรคge leisten wie andere Arbeitnehmer/innen auch. Dazu gehรถren Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversichungsbeitrรคge und -nicht zuletzt- Rentenbeitrรคge.
Damit haben Frรผhrentner/innen einen Nachteil gegenรผber regulรคren Altersrentner/innen, die zumindest keine Arbeitslosenversicherung zahlen mรผssen. Allerdings sind diese Rentenbeitrรคge nicht umsonst geleistet, sondern tragen zu einer hรถheren Rente bei.
Was gilt als Hinzuverdienst?
Der Zuverdienst zur Rente ist in ยง 34 des Sozialgesetzbuches geregelt. Dort steht: โAls Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berรผcksichtigen.โ
Was gilt nicht als Zuverdienst?
Nicht als Zuverdienst gelten steuerfreie Aufwandsentschรคdigungen zum Beispiel aus einem Ehrenamt, Werkspensionen, Zusatzrenten des รถffentlichen Dienstes und Sozialleistungen wie Krankengeld. Auch Einkรผnfte aus Kapitalvermรถgen, nichtgewerblicher Vermietung wie Verpachtung gelten nicht als Zuverdienst.