Rentner sind steuerpflichtig. Die Steuerlast lรคsst sich senken, wenn bestimmte Versicherungsbeitrรคge korrekt in der Erklรคrung auftauchen. Entscheidend ist, welche Vertrรคge als Sonderausgaben zรคhlen, welche dem Bereich Vorsorgeaufwendungen zugeordnet werden โ und wo nur in Sonderfรคllen ein Abzug mรถglich ist. Dieser รberblick fasst die Regeln aktuell und praxisnah zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Sonderausgaben-Pauschbetrag richtig verstehen
Ohne Einzelnachweise berรผcksichtigt das Finanzamt automatisch den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (bei Zusammenveranlagung 72 Euro). Wer hรถhere Aufwendungen nachweist, bekommt statt der Pauschale die tatsรคchlich gezahlten Beitrรคge anerkannt. Es lohnt sich also, Belege einzutragen โ gerade bei Kranken- und Pflegeversicherung รผbersteigen die realen Aufwendungen den Pauschbetrag deutlich.
Vorsorgeaufwendungen: Basis-Kranken und Pflege sind voll abziehbar
Beitrรคge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflege-Pflichtversicherung sind in voller Hรถhe als Sonderausgaben abziehbar. Nicht begรผnstigt sind Komfort- und Zusatzleistungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarzt, Krankentagegeld); diese zรคhlen zu den โsonstigen Vorsorgeaufwendungenโ und sind damit nur innerhalb der dortigen Hรถchstbetrรคge wirksam.
Den auf die Basisabsicherung entfallenden Anteil weist Ihr Versicherer in einer Jahresbescheinigung aus. Hรคufig genรผgt schon dieser Posten, um die Steuerlast spรผrbar zu senken.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Haftpflicht, Unfall, Risiko-Leben
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehรถren u. a. Private Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung, Risiko-Lebensversicherung und private Pflegezusatz- und Krankenzusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz). Sie sind grundsรคtzlich abziehbar, wirken aber nur bis zu den gesetzlichen Hรถchstbetrรคgen (typischerweise 1.900 Euro pro Person, 3.800 Euro bei Zusammenveranlagung; ohne Zuschรผsse 2.800 Euro pro Person).
In der Praxis sind diese Grenzen oft bereits durch Kranken- und Pflegebeitrรคge ausgeschรถpft. Dann laufen weitere โsonstigeโ Beitrรคge steuerlich ins Leere โ sie sollten trotzdem eingetragen werden, falls sich im Einzelfall noch Spielraum ergibt.
Rechtsschutzversicherung: nur mit beruflichem oder vermietungsbezogenem Anteil
Eine reine Privatrechtsschutzversicherung ist nicht als Sonderausgabe abziehbar. Absetzbar ist nur der berufsbezogene Anteil als Werbungskosten (z. B. Arbeitsrechtsschutz in Anlage N) oder โ bei Vermietung โ der auf Mietrecht entfallende Anteil als Werbungskosten in Anlage V. Lassen Sie sich ggf. eine Aufteilung vom Versicherer bescheinigen.
Kapitallebensversicherung: Altvertrรคge vor 2005 begรผnstigt
Beitrรคge zu Kapitallebensversicherungen sind regulรคr nicht mehr abziehbar. Ausnahme: Vertrรคge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und fรผr die die erste Prรคmie ebenfalls vor diesem Stichtag gezahlt wurde. Diese Altvertrรคge kรถnnen im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen berรผcksichtigt werden โ faktisch greift jedoch oft wieder die Begrenzung durch die Hรถchstbetrรคge.
Wohngebรคude- und Hausratversicherung: privat nicht, bei Vermietung ja
Bewohnen Sie Ihr Eigenheim selbst, sind Wohngebรคude- und Hausratversicherung nicht abziehbar; sie schรผtzen privates Eigentum und zรคhlen weder zu Sonderausgaben noch zu Werbungskosten. Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus, ist die Gebรคudeversicherung als Werbungskosten absetzbar (Anlage V) und meist auch auf die Mieter umlagefรคhig.
Die Hausratversicherung ist bei Vermietung nur dann relevant, wenn mรถbliert vermietet wird und der Schutz die bereitgestellten Mรถbel betrifft.
Sonderfรคlle: Arbeitszimmer und Homeoffice
Nutzen Sie einen abgrenzbaren Raum Ihrer Wohnung beruflich (z. B. aus Nebentรคtigkeit) und sind die Voraussetzungen fรผr ein hรคusliches Arbeitszimmer erfรผllt, kรถnnen anteilige Aufwendungen (inklusive auf diesen Anteil entfallender Hausratprรคmie) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berรผcksichtigt werden.
Fรผr reine Renteneinkรผnfte spielt das Arbeitszimmer hingegen keine Rolle, weil Renten nicht durch ein Arbeitszimmer โerworbenโ werden; hier bleibt es beim Werbungskosten-Pauschbetrag fรผr Renten.
Staatlich gefรถrderte Altersvorsorge: Riester und Rรผrup richtig einordnen
- Rรผrup/Basisrente: Beitrรคge sind bis zum gesetzlichen Hรถchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar; das gilt grundsรคtzlich auch im Rentenbezug. Prรผfen Sie, ob die steuerliche Entlastung zu Ihrer Situation passt.
- Riester: Beitrรคge sind bis 2.100 Euro nur dann absetzbar, wenn eine Zulagenberechtigung besteht (direkt oder mittelbar, z. B. รผber einen rentenversicherungspflichtigen Minijob oder einen zulagenberechtigten Ehepartner). Ohne Zulagenberechtigung entfรคllt der Sonderausgabenabzug.
Hรคufige Fehler vermeiden
Viele Beitrรคge sind an sich begรผnstigt, verpuffen aber wegen der Hรถchstbetragsgrenzen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Gleichzeitig werden Basis-Kranken- und Pflegebeitrรคge hรคufig fรคlschlich โgedeckeltโ โ sie sind in voller Hรถhe abziehbar. Prรผfen Sie auรerdem bei Rechtsschutz-, Vermieter- und Berufsanteilen die korrekte Zuordnung zu Anlage N bzw. Anlage V und lassen Sie sich, wenn mรถglich, eine Bescheinigung zur Aufteilung geben.
So tragen Sie die Beitrรคge richtig ein
Tragen Sie Basis-Kranken- und Pflegepflichtbeitrรคge in der Anlage Vorsorgeaufwand ein; die Jahresbescheinigung Ihres Versicherers erleichtert die korrekte Erfassung. Sonstige Vorsorgeaufwendungen kommen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand.
Berufsbezogene Rechtsschutzanteile gehรถren als Werbungskosten in die Anlage N, vermietungsbezogene Anteile und die Gebรคudeversicherung in die Anlage V. Bewahren Sie alle Nachweise auf โ das Finanzamt kann Belege anfordern.
Fazit: Fรผr Rentner sind primรคr die Basis-Kranken- und Pflegebeitrรคge die Hebel, um die Steuerlast zu senken. Haftpflicht-, Unfall- und Zusatzversicherungen helfen nur, solange die Hรถchstbetrรคge nicht ausgeschรถpft sind.
Rechtsschutz wirkt ausschlieรlich mit beruflichem oder vermietungsbezogenem Bezug, Wohngebรคude und Hausrat sind privat nicht abziehbar. Wer Belege sauber zuordnet und Altvertrรคge korrekt behandelt, holt sich das Maximum zurรผck.