Nach der Bundestagswahl: Wird das Bürgergeld jetzt abgeschafft?

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Die Bundestagswahl 2025 ist gelaufen und es bestehen keine Zweifel daran, dass der neue Bundeskanzler Friedrich Merz heißt und es eine Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD geben wird.

Bei Vorhersagen zur Zukunft des Bürgergeldes sollte man sich aber erst mal klar machen, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Panikmache ist allerdings unangebracht.

Wird das SGB II geändert?

Wenn CDU/CSU das SGB II ändern wollen, benötigen sie dazu die SPD, man wird sich also ganz demokratisch auf einen Kompromiss verständigen müssen. Genau aus diesem Grund kann die CDU die im SGB II geregelte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auch nicht durch etwas Anderes ersetzen, denn dabei würde die SPD ganz sicher nicht mitmachen.

Die CDU wird die Grundsicherung des SGB II, die seit 2023 „Bürgergeld“ genannt wird, ganz sicher auch nicht abschaffen, das wäre verfassungswidrig.

Wird das Bürgergeld wieder umbenannt?

Es steht vielmehr zu erwarten, dass die CDU – wie schon SPD und Grüne – diese umbenennt und die bereits von SPD und Grünen für den 01.01.2025 geplanten Verschärfungen durch das „Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“, kurz SGB-III-Modernisierungsgesetz, und den dazu vom BMAS eingebrachten Änderungsantrag einführt.

Danach gilt wieder eine einheitliche Sanktionshöhe von 30% für jedes Pflichtversäumnis, diesmal auch für Meldeversäumnisse, der zumutbare Tagespendelbereich wird um 30 Minuten erweitert, die Karenzzeit für Vermögen halbiert, eine monatliche Meldepflicht für alle und ein 4wöchiges verpflichtendes Integrationspraktikum für Ausländer eingeführt.

Verpflichtende Arbeit für Bürgergeld-Bezieher?

Bei der aktuellen Diskussion über die Einführung einer gemeinnützigen “Zwangsarbeit” für Bürgergeld-Bezieher durch die CDU sollte man sich zudem über zwei Dinge im Klaren sein:

– die Pflicht zur Ausübung gemeinnütziger Beschäftigung, genannt Arbeitsgelegenheit, besteht seit 2005 unverändert, und
– die Pflicht zur Arbeit und Sanktionen bei Verweigerung in dem lt. Bundesverfassungsgericht zulässigen Rahmen wurde bereits vor einem Jahr von SPD und Grünen eingeführt, danach kann Arbeitsverweigerern die Regelleistung komplett gestrichen werden.

Das, was da von der CDU gefordert und diskutiert wird, gibt es also schon, und das kann auch nicht verfassungswidrig verschärft werden.