Unternehmen mit mindesten 20 Mitarbeitern sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, 5% Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Unter jeweils 20 Mitarbeitern sollte somit ein Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung sein.
Diese Beschäftigungsflicht wurde bereits 1953 eingeführt, offensichtlich mit Blick auf die Kriegsversehrten. Heutzutage liegen die Ziele dieser Beschäftigungsflicht in der Umsetzung des Inklusionsgedankens der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung auf EU-Ebene.
Arbeitgeber müssen Ausgleichsabgabe zahlen
Arbeitgeber, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Trotzdem kommen aktuell nur ca. ein Drittel der Unternehmen in Deutschland dieser Beschäftigungsflicht nach, ein weiteres Drittel erfüllt sie nur teilweise und der Rest beschäftigt gar keine Mitarbeiter mit Schwerbehinderung.
Die Gründe dafür sind systembedingt und es fehlt offenbar der Wille, daran etwas zu ändern.
Menschen mit einer Schwerbehinderung sind meist weniger belastbar. Mit Gewinn kann man Schwerbehinderte deshalb nur auf Arbeitsplätzen beschäftigen, wo ihre Einschränkungen nicht zu einer Minderleistung im Vergleich zu Menschen ohne diese Einschränkung führen, doch diese gibt es in gewinnorientierten Firmen kaum, weshalb die meisten Menschen mit einer Schwerbehinderung in der öffentlichen Verwaltung oder im Sozial- und Gesundheitswesen beschäftigt sind.
Selbst für eine kostenneutrale Beschäftigung kommen Menschen mit einer Schwerbehinderung für viele Arbeitgeber nicht in Betracht, da sie nicht auf den ihnen dann entgehenden Gewinn verzichten können oder wollen.
Häufig benötigen Schwerbehinderte zudem speziell angepasste Arbeitsplätze, die Zusatzkosten für Arbeitgeber verursachen. Außerdem haben Schwerbehinderte mehr Urlaubsansprüche und können nur sehr schwer gekündigt werden.
Arbeitgeber zahlen lieber Strafe
Da die Ausgleichsabgabe nur einen Bruchteil der bei einer Beschäftigung von Schwerbehinderten entstehenden Zusatzkosten beträgt und zudem einfach als Betriebsausgabe verbucht wird, zahlen Arbeitgeber lieber diese Strafe, als Schwerbehinderte zu beschäftigen und Gewinneinbußen hinzunehmen. Das weiß auch die Politik.
Die Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten verkommt damit zu einem Placebo für ein reines Gewissen. Sie führt weder zu mehr Beschäftigung, noch zur Inklusion von Behinderten.
Und solange Schwerbehinderte in Deutschland als Last für die Gesellschaft angesehen werden, wird sich daran auch nichts ändern.