Viele Minijobber (520 Euro Basis), Selbststรคndige und auch Schรผlerferienjobber haben im letzten Jahr die Energiepreispauschale in Hรถhe von 300 Euro aus unterschiedlichen Grรผnden nicht erhalten. Die Betroffenen kรถnnen den Zuschuss trotzdem bekommen. Wir erklรคren, wie.
Viele Arbeitnehmer haben die Energiepreispauschale nicht erhalten
Rund 860.000 Menschen in Deutschland stocken ihr geringfรผgigen Beschรคftigung mit Bรผrgergeld auf. Dabei handelt es sich vor allem um so genannte Minijobs. Andere stocken ihre Einkรผnfte aus selbststรคndiger Tรคtigkeit mit dem Bรผrgergeld auf, weil diese nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Im September letzten Jahres wurde im Rahmen des Entlastungspakets der Energiepreiszuschuss ausgezahlt. Normalerweise geschah dies รผber die Lohnabrechnung.
Viele Menschen haben aus unterschiedlichen Grรผnden die Energiepreispauschale nicht erhalten. Sie kรถnnen den Zuschuss aber jetzt noch erhalten, indem sie eine Steuererklรคrung einreichen.
Wer kann die Energiepreispauschale nachtrรคglich erhalten?
- Wer bei einem Arbeitgeber beschรคftigt ist, der ausschlieรlich Minijobber beschรคftigt und nicht am Lohnsteuerabzugsverfahren teilnimmt. Die Arbeitnehmer haben daher die Energiepreispauschale nicht erhalten (ยง117 Abs3 S3 EStG).
- Wer im Monat September 2022 nicht mehr beschรคftigt war, aber vorher angestellt oder selbststรคndig tรคtig war
- Wer erst ab September 2022 beschรคftigt war
- Schรผlern und Schรผlerinnen, die im Jahr 2022 einen Ferienjob ausgeรผbt haben (Zeitungsaustragen, Kรผchenhilfe, Hausaufgabenbetreuung etc.)
Insbesondere Schรผlerinnen und Schรผler, die in den Sommerferien gearbeitet haben, werden den Zuschuss von 300 Euro noch nicht erhalten haben. Grundvoraussetzung fรผr alle ist jedoch, dass die Anspruchsberechtigten mindestens einmal im Jahr 2022 beschรคftigt waren (ยง113 EStG). Wird die Beschรคftigung erst im Jahr 2023 aufgenommen, besteht kein Anspruch auf die Pauschale in Hรถhe von 300 Euro.
Wie kann ich die Energiepreispauschale beantragen?
Wer aus den oben genannten Grรผnden keine Energiepreispauschale erhalten hat, sollte eine Steuererklรคrung abgeben. Wer einen Minijob ausgeรผbt hat, kann einfach den so genannten Mantelbogen ausfรผllen. Dieser kann hier im PDF Format heruntergeladen werden oder hier am Computer ausgefรผllt werden. Zusรคtzlich sollten die Lohnabrechnungen oder die Jahresmeldung mitgeschickt werden.
Um nun die 300 Euro Energiepreispauschale zu erhalten, sollte das Finanzamt angeschrieben werden, dass der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde. Betroffene, die noch nie eine Steuererklรคrung abgegeben haben, kรถnnen dies dennoch tun.
Musterbrief fรผr den Erhalt der Energiepreispauschale
Absender, Ort Datum
Sehr geehrtes Finanzamt,
im Jahr 2022 habe ich die mir zustehende Energiepreispauschale noch nicht erhalten. Ich beantrage daher die Festsetzung der Energiepreispauschale nach ยง115 EStG. Ich habe im Jahr 2022 gearbeitet, aber die Energiepreispauschale in Hรถhe von 300 Euro nicht erhalten. Anbei sende ich Ihnen meinen Nachweis, dass ich im Jahr 2022 erwerbstรคtig war.
Mit freundlichen Grรผรen
Name, Unterschrift