Mindestlohn in vielen Regionen kein Schutz vor Hartz IV

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Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhöht. Dennoch bietet der Mindestlohn in vielen Regionen keinen ausreichenden Schutz vor der Beantragung von Hartz IV-Leistungen. Das zeigte eine kleine parlamentarische Anfrage der Fraktion “Die Linke” an die Bundesregierung.

Hartz IV Aufstockung mit Mindestlohn

Viele Menschen in Deutschland gehen davon aus, dass Hartz IV nur dann beantragt werden kann, wenn auch eine Erwerbslosigkeit vorliegt. Auch die öffentliche Debatte blendet aufstockende Hartz IV Leistungen immer wieder aus. Hartz IV betrifft nicht nur Erwerbslose, sondern auch viele Erwerbstätige – teilweise sogar solche, die in Vollzeit arbeiten und allein leben, also keine Familie versorgen müssen.

Die LINKE hatte das Arbeitsministerium ausrechnen lassen, wie hoch der Mindestlohn in den jeweiligen Regionen liegen müsste, damit Wohn- und Heizkosten gedeckt sind, also kein aufstockender Anspruch auf Grundsicherung besteht. Ergebnis: Menschen, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, können sich oft ihre Wohn- und Heizkosten nicht leisten. Das Problem gibt es vor allem in Westdeutschland und den Städten. Die Betroffenen können – ökonomisch gedacht: müssen – dann mit Hartz IV “aufstocken”.

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Für eine alleinstehende Person, die 37,7 Wochenstunden arbeitet und den aktuellen Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunden verdient, dürfen laut Bundesregierung “die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 432 Euro monatlich betragen, damit für diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes” besteht.

Mietkosten übersteigen Budget von Mindestlohn-Jobbern

Aber die Summe aus Miete und Heizung lag im Jahr 2020 schon bei 468.000 Personen alleinlebenden Hartz-IV-BezieherInnen über diesem Schwellenwert von 432 Euro, durchschnittlich sogar bei 540 Euro. Hinzukommen dürften unzählige Menschen mit niedrigem Lohn, die theoretisch einen Anspruch auf Grundsicherung hätten, ihn aber nicht umsetzen.

Ein weiteres Problem ist, dass nicht alle Mietkosten (KdU) anerkannt werden. So lagen beispielsweise in Bayern 2020 die laufenden tatsächlichen Kosten (452 Euro) 17 Euro über den laufenden anerkannten Kosten (435 Euro). “Es bräuchte einen Lohn von 9,62 Euro, um über den bayernspezifischen Schwellenwert zu kommen. Der am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro angehobene Mindestlohn 2021 hätte in Bayern nicht einmal den Bedarf von 2020 gedeckt: Ein Ein-Personen-Musterhaushalt hätte trotz Vollzeittätigkeit aufstocken müssen”, betonte die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Susanne Ferschl.

Zuletzt wurde der Mindestlohn im Juli auf 9,60 Euro erhöht. Doch auch das reicht für Single-Haushalte oft nicht, um Miete und Heizung zu bezahlen – geschweige denn für eine grundsicherungsfeste Rente.

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