Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2021 auf 9,50 erhรถht. Dennoch bietet der Mindestlohn in vielen Regionen keinen ausreichenden Schutz vor der Beantragung von Hartz IV-Leistungen. Das zeigte eine kleine parlamentarische Anfrage der Fraktion “Die Linke” an die Bundesregierung.
Hartz IV Aufstockung mit Mindestlohn
Viele Menschen in Deutschland gehen davon aus, dass Hartz IV nur dann beantragt werden kann, wenn auch eine Erwerbslosigkeit vorliegt. Auch die รถffentliche Debatte blendet aufstockende Hartz IV Leistungen immer wieder aus. Hartz IV betrifft nicht nur Erwerbslose, sondern auch viele Erwerbstรคtige – teilweise sogar solche, die in Vollzeit arbeiten und allein leben, also keine Familie versorgen mรผssen.
Die LINKE hatte das Arbeitsministerium ausrechnen lassen, wie hoch der Mindestlohn in den jeweiligen Regionen liegen mรผsste, damit Wohn- und Heizkosten gedeckt sind, also kein aufstockender Anspruch auf Grundsicherung besteht. Ergebnis: Menschen, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, kรถnnen sich oft ihre Wohn- und Heizkosten nicht leisten. Das Problem gibt es vor allem in Westdeutschland und den Stรคdten. Die Betroffenen kรถnnen – รถkonomisch gedacht: mรผssen – dann mit Hartz IV “aufstocken”.
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– Hartz IV Bezieher mรผssen doppelt so viel Miete zahlen
Fรผr eine alleinstehende Person, die 37,7 Wochenstunden arbeitet und den aktuellen Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunden verdient, dรผrfen laut Bundesregierung “die angemessenen Kosten fรผr Unterkunft und Heizung hรถchstens 432 Euro monatlich betragen, damit fรผr diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes” besteht.
Mietkosten รผbersteigen Budget von Mindestlohn-Jobbern
Aber die Summe aus Miete und Heizung lag im Jahr 2020 schon bei 468.000 Personen alleinlebenden Hartz-IV-BezieherInnen รผber diesem Schwellenwert von 432 Euro, durchschnittlich sogar bei 540 Euro. Hinzukommen dรผrften unzรคhlige Menschen mit niedrigem Lohn, die theoretisch einen Anspruch auf Grundsicherung hรคtten, ihn aber nicht umsetzen.
Ein weiteres Problem ist, dass nicht alle Mietkosten (KdU) anerkannt werden. So lagen beispielsweise in Bayern 2020 die laufenden tatsรคchlichen Kosten (452 Euro) 17 Euro รผber den laufenden anerkannten Kosten (435 Euro). “Es brรคuchte einen Lohn von 9,62 Euro, um รผber den bayernspezifischen Schwellenwert zu kommen. Der am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro angehobene Mindestlohn 2021 hรคtte in Bayern nicht einmal den Bedarf von 2020 gedeckt: Ein Ein-Personen-Musterhaushalt hรคtte trotz Vollzeittรคtigkeit aufstocken mรผssen”, betonte die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Susanne Ferschl.
Zuletzt wurde der Mindestlohn im Juli auf 9,60 Euro erhรถht. Doch auch das reicht fรผr Single-Haushalte oft nicht, um Miete und Heizung zu bezahlen – geschweige denn fรผr eine grundsicherungsfeste Rente.