Das neue Sozialticket in Berlin scheint seit der Umstellung zu erheblichen Problemen zu führen. Die Berliner Initiative “Wir sind Viele” berichtet, dass ein Betroffener 60 Euro Strafe zahlen musste, obwohl er bei einer Kontrolle das Sozialticket und den Berechtigungsnachweis vorlegen konnte.
Trotz Sozialticket und den Berechtigungsnachweis Strafe
Die Berliner Initiative “Wir sind Viele” berichtet, dass ein Betroffener 60 Euro Strafe zahlen musste, obwohl er bei einer Kontrolle das Sozialticket und den Bürgergeld-Bescheid in Kopie vorlegen konnte. Der Grund: Der Betroffene hatte vergessen, eine Nummer einzutragen. Wie die Initiative mitteilte, sei dies kein Einzelfall. Vielmehr würden sich “Chaosgeschichten zum neuen Sozialticket und zur Umstellung auf den neuen Berechtigungsnachweis” häufen.
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Viele achten nicht auf das Kleingedruckte
Auf dem Sozialticket steht im Kleingedruckten: „Nur gültig mit VBB-Kundenkarte Berlin S und eingetragener Kunden-Nr.“ Ohne neuen Berechtigungsnachweis bekommt man aber keine Kundenkarte. Der Nachweis wird oft erst nach Monaten von der Jobcenter-Zentrale in Nürnberg zugeschickt. Die VBB-Karte kann nur online beantragt werden.
Wer stattdessen das Aktenzeichen des letzten Bewilligungsbescheids einträgt und den Bürgergeldbescheid in Kopie mit sich führt, erfüllt die Voraussetzungen nicht.
“Dann fährt man rechtlich ohne gültigen Fahrausweis und ist auf die Kulanz der Kontrolleure angewiesen”, so die Intensive. “War die bürokratische Totalverwirrung erfolgreich und man hat nur den Bescheid dabei und kein Aktenzeichen eingetragen, droht trotz Fahrschein ein Bußgeld von 60 Euro”.
Hilfe für Betroffene
Eine solche Sanktion bedeutet dann für die Betroffenen, noch weniger Geld im Monat zur Verfügung zu haben, um die eigene Existenz zu sichern. Denn wer ein Sozialticket in Anspruch nehmen muss, hat ohnehin kaum Geld, um einigermaßen über die Runden zu kommen.
Hier muss der Berliner Senat jetzt schnell gegensteuern, damit Betroffene nicht unverschuldet in eine solche Situation geraten. Wer ebenfalls betroffen ist, kann sich per E-Mail an “wirsindviele@riseup.net” wenden. Die Initiative will dann gemeinsam gegen die ungerechtfertigten Strafzahlungen vorgehen.
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