Zu wenig Bürgergeld für 49-Euro-Ticket – kommt das Sozialticket?

Lesedauer 2 Minuten

Nach dem das 9-Euro-Ticket ein voller Erfolg war, soll nun das 49 Euro Ticket zum ersten Mai 2023 starten. Allerdings deckt der Bürgergeld-Regelbedarfsposten “Verkehr” nicht die Anschaffungskosten ab.

Deutschlandweit 49-Euro-Ticket ab 1. Mai

Für den Nah- und Regionalverkehr soll es ab dem 1. Mai ein sog. “49-Euro-Ticket” geben. Es ist gültig für alle Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

45 vs. 49 Euro

Die Regelleistungen beim Bürgergeld sehen gerade einmal 45,02 € für den Posten “Verkehr” vor (8,9 Prozent). Damit inbegriffen ist z.B. zusätzlich die Anschaffung und der Unterhalt eines Fahrrades.

Zwar bieten einige Kommunen für Bürgergeld-Beziehende ein Sozialticket an, allerdings ist das Sache der Kommunen und wird auch nur durch diese geregelt. Das Ticket ist zudem nur für den regionalen Bus- und Straßenbahnverkehr vorgesehen. Bundesweit auch den Regionalverkehr zu nutzen, sehen diese Sozialtickets nicht vor.

Regelbedarfs beim Bürgergeld

Um zur erläutern, wie die Regelleistungen im SGB II aufgeteilt sind, eignet sich diese Tabelle. Sie zeigt an, für welche Ausgaben in welcher Höhe der Regelsatz berechnet wurde.

Anteil am Bürgergeld- Regelbedarf in % von der Regelleistung in € von der Regelleistung
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 174,19 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 48,98 €
Post und Telekommunikation 8,94% 44,88 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 41,65 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 42,55 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 30,57 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,98% 40,06 €
Verkehr 8,97% 45,02 €
Gesundheitspflege 3,82% 19,16 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,61% 13,11 €
Bildung 0,36% 1,81 €
Summe 100 % 502,00 €

Knapp bemessene Regelleistungen auch beim Bürgergeld

Es wird anhand der Tabelle deutlich, dass die einzelnen Posten sehr knapp bemessen sind. Der Gesetzgeber geht allerdings davon aus, dass Einsparungen in anderen Bereichen wie “Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände” in dem einen Monat, die Mehrausgaben in andere Posten wie “Nahrung, alkoholfreie Getränke” ausgleicht.

Bei lediglich 174,19 € monatlich für Ernährung und Getränke wird deutlich, dass die Regelleistungen vor allem in Zeiten hoher Inflation nicht ausreichen. Leistungsberechtigte müssen daher in anderen Regelbedarfsposten sparen, in dem sie zum Beispiel weniger für den Bereich “Verkehr” ausgeben.

Drei Bundesländer prüfen reduzierten Preis

Immerhin wollen mindestens drei Bundesländer prüfen, ob sie das 49 Euro-Ticket für  junge Menschen oder Bürgergeld/Sozialhilfe Beziehenden reduzierter anbieten. Bremen, Hessen und das Saarland haben sich hierzu entschlossen.

Bundesweit hatten unter anderen der Paritätische Gesamtverband und der Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Sozialtarif gefordert, da Bürgergeld (Hartz IV) Beziehende sonst nicht vom geplanten “Deutschlandticket” profitieren.