Statt Hartz IV-Bezug: Einige Änderungen beim Kinderzuschlag

Lesedauer < 1 Minute

Änderung beim Kinderzuschlag kann Hartz IV vermeiden

Noch immer hat sich nicht weitläufig herum gesprochen, dass  mit Hilfe des Kinderzuschlags Hartz IV vermieden werden kann. Änderungen ab Januar 2020 sollen dies nun vereinfachen.

Der Kinderzuschlag (Kiz) hätte vielleicht den Preis für die unbekannteste und am wenigstens genutzte Sozialleistung verdient: Mindestens 3 von 4 anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Familien gehen leer aus; vielleicht auch sogar 4 von 5 oder noch mehr, je nachdem, welcher Sozialwissenschaftler gerade schätzt.

 Kinderzuschlag auch für Familien ohne bisherigen Hartz IV-Bezug

Ab sofort sollen nämlich Familien auch dann einen Kinderzuschlag beantragen können, wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 EUR fehlen, um die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Hartz IV) zu vermeiden.

Höchsteinkommensgrenze aufgehoben

Zusätzlich wird die Höchsteinkommensgrenze (Bedarf der Eltern und Gesamtkinderzuschlag) aufgehoben. Ein etwas höherer Hinzuverdienst führt dann nicht mehr schlagartig zum kompletten Wegfall der Leistung. Ferner soll Elterneinkommen, welches den Bedarf der Eltern übersteigt, nur noch zu 45 % auf den Gesamtkinderzuschlag angerechnet werden. Zuvor waren es 50 Prozent.