Wenn Sie langfristig arbeitsunfähig sind und krankenversichert, dann haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird bis zu eineinhalb Jahre (72 Wochen ausgezahlt), nachdem die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.
Welche Kriterien gelten für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Zeit des Krankengeldes. Reicht es, wenn regelmäßig Ihr Hausarzt ein Attest ausstellt, oder müssen Sie für einen längerfristigen Bezug dieser Sozialversicherungsleistung einen Facharzt aufsuchen?
Langfristige Erkrankung und fachkundige Diagnose
Wenn Sie langfristig arbeitsunfähig erkranken, dann handelt es sich oft um Leiden, die erst durch die Untersuchung eines Spezialisten genau diagnostiziert und therapiert werden können – sei es eine chronische Darmentzündung durch einen Gastroenterologen, oder ein Schädel-Hirn-Trauma, bei dem ein Neurologe einbezogen wird.
Besteht eine Pflicht, den Facharzt aufzusuchen?
Ist es jetzt Ihre Pflicht, wenn Sie Krankengeld beziehen, sich einer solchen Untersuchung eines Facharzt zu unterziehen? Das gilt zwar nicht direkt. Die fachärztliche Diagnose ist keine Voraussetzung, um Krankengeld zu beziehen – indirekt bekommen Sie aber früher oder später Probleme, wenn Sie immer wieder nur Atteste Ihres Hausarztes einreichen.
Kritische Nachfragen der Krankenkasse
Die Krankenkasse hat das Recht, zu erfahren, welche Therapien eingesetzt wurden, und das schließt die Nachfrage nach einem Facharzt ein. Sie sind zwar nach wie vor bei Ihrem Hausarzt, es kann aber bei diesem brenzlig werden, wenn die Versicherung beginnt, kritisch nachzuhaken.
Zweifel an der Qualifikation
Nehmen wir an, Sie sind arbeitsunfähig geschrieben wegen einer Arthrose. Oder wegen eines Herzleidens? Oder wegen einer schweren Depression? Sie reichen jetzt immer wieder ärztliche Atteste Ihres Hausarztes ein, eines Allgemeinmediziners.
Die Krankenkasse wird jetzt vermutlich spätestens vier bis sechs Monate nach Beginn Ihres Krankengeldes Ihren Hausarzt anschreiben.
Oder der Medizinische Dienst der Krankenkasse meldet sich direkt beim Hausarzt. Das setzt den Hausarzt unter Druck, der die Therapie eines Orthopäden, Kardiologen oder Psychiaters nicht leisten kann. Der Medizinische Dienst wiederum hat das Recht, wirksame und von Fachärzten ausgeführte Therapien zu verlangen.
Ankündigung, das Krankengeld zu beenden
Es kann auch passieren, dass die Krankenkasse Ihnen mitteilt, das Krankengeld demnächst zu streichen, da Sie bereits lange krankgeschrieben sind und nicht die möglichen Behandlungen auf sich genommen haben, um wieder gesund zu werden.
Ein Facharzt könnte in dieser Situation wirksam begründen, warum Sie nach wie vor krank sind, welche Behandlungen er noch für nicht ausgereizt hält und warum Ihr Anspruch auf Krankengeld weiter erhalten bleiben muss.
Besser früher als später zum Facharzt
Stress und die beschriebenen Situationen mit der Krankenkasse vermeiden Sie, indem Sie frühzeitig darauf drängen, dass Ihr Hausarzt Sie an einen Spezialisten für Ihre Erkrankung überweist.
Dieser steht nicht nur bei einer Nachfrage dem Medizinischen Dienst zumindest auf Augenhöhe gegenüber. Seine Befunde sorgen vielmehr bereits von Anfang an dafür, dass Sie garnicht erst in die brenzlige Lage gegenüber der Krankenkasse geraten.